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2672 lines
22 KiB

BGHSt
:
ja
Veröffentlichung
:
ja
StGB
§
Befehl
Tötung
Demonteurs
Selbstschußanlagen
innerdeutschen
Grenze
.
.
16
.
Februar
NAMEN
16
.
Februar
Strafsache
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
16
.
Februar
teilgenommen
haben
:
Richter
Vorsitzender
Richter
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richter
beisitzende
Richter
Oberstaatsanwalt
Bundesgerichtshof
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Verteidigerin
Rechtsanwalt
Vertreter
Nebenklägerin
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
Urteil
Landgerichts
10
.
April
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
freigesprochen
wird
.
Staatskasse
trägt
Kosten
gesamten
Verfahrens
Angeklagten
insoweit
entstandenen
notwendigen
Auslagen
.
Gründe
zugelassene
Anklage
wirft
Angeklagten
Totschlag
:
habe
Zeit
26
.
30
.
April
gemeinschaftlich
handelnd
Tötung
schen
Grenze
organisiert
herbeigeführt
.
Landgericht
hat
angefochtene
Urteil
Verfahren
Angeklagten
eingetretener
Verfolgungsverjährung
eingestellt
.
hiergegen
gerichtete
Sachrüge
gestützte
Revision
Staatsanwaltschaft
bleibt
Erfolg
Rechtsmittel
Angeklagten
eingelegt
ist
führt
vielmehr
§
StPO
Änderung
angefochtenen
Urteils
Angeklagte
freigesprochen
wird
.
Landgericht
hat
folgende
Feststellungen
getroffen
:
Perfektionierung
13
.
August
begonnenen
Absperrmaßnahmen
hatte
Regierung
Herbst
begonnen
weite
Teile
innerdeutschen
Grenze
Minensperren
versehen
Flüchtlinge
noch
wirksamer
Flucht
Bundesrepublik
abzuhalten
.
anfangs
Erdminen
installiert
worden
waren
wurden
Erhöhung
Wirksamkeit
Minensperren
zunächst
vereinzelt
Anfang
systematisch
Abbau
Jahre
Splitterminen
Typs
sogenannte
Anlage
Grenzsicherung
installiert
.
handelte
Selbstschußanlagen
zugekehrten
Seite
Metallgitterzauns
angebracht
waren
Belastung
verspannten
Drähten
mechanischelektrischem
Weg
Detonation
auslösten
.
breitete
kegelförmige
Salve
etwa
scharfkantigen
Metallsplittern
parallel
Metallgitterzaun
kinetische
Energie
ausreichte
Menschen
Sicherheit
schwer
verletzen
auch
töten
.
Flüchtlinge
erlitten
Minen
schwerste
Verletzungen
wurden
getötet
.
Regierung
bestritt
damals
Existenz
derartiger
Anlagen
.
Alter
Jahren
Diversion
schweren
Fall
staatsgefährdender
Gewaltakte
staatsgefährdender
Propaganda
Hetze
schweren
Fall
lebenslangem
Zuchthaus
verurteilt
Verbüßung
Jahren
Monaten
Strafe
Bundesregierung
freigekauft
Bundesrepublik
entlassen
worden
war
sann
geprägt
herrschenden
unmenschlichen
Haftbedingungen
Präsentation
Selbstschußanlagen
Weltöffentlichkeit
bloßzustellen
.
Verfolgung
Ziels
montierte
Nacht
1
.
April
Nacht
23
.
April
jeweils
Nähe
späteren
Tatort
Splittermine
.
abgebauten
Splitterminen
präsentierte
verschiedenen
Behörden
Bundesrepublik
land
Zeitschriften
Arbeitsgemeinschaft
13
.
August
.
Vorgänge
versetzten
Dienststellen
hin
ministeriellen
Spitze
helle
Aufregung
.
Grundlagenvertrag
Bundesrepublik
abgeschlossen
Konferenz
teilgenommen
hatte
internationale
Anerkennung
bemüht
war
war
Abbau
Verbringung
Minen
Bundesrepublik
Welt
bloßgestellt
Lüge
überführt
.
sollten
weitere
derartige
Aktionen
Mitteln
unterbunden
Täter
Umständen
allemal
ausgeschaltet
werden
.
Spätestens
16
.
April
Magazin
Spiegel
erschienenen
Artikel
wurde
Ministerium
Staatssicherheit
bekannt
war
Nacht
1
.
April
Minen
abgebaut
hatte
.
Spätestens
gab
Minister
Staatssicherheit
Mielke
Befehl
weitere
Minendemontagen
Preis
verhindern
neuerlichen
Versuch
Mine
abzubauen
nur
möglichst
festzunehmen
allemal
endgültig
auszuschalten
Festnahme
vorrangig
bezweckt
war
Informationen
mögliche
Mittäter
Hintermänner
Auftraggeber
erhalten
möglich
sein
würde
keinesfalls
entkommen
lassen
falls
vernichten
also
töten
.
Einzelheiten
Umsetzung
Anordnung
überließ
Mielke
Untergebenen
.
Angeklagte
war
Kompaniechef
speziellen
Einsatzkompanie
Ministeriums
Staatssicherheit
.
Hauptaufgabe
bestand
Wahrnehmung
politisch-operativer
operativ-militärischer
Einsätze
insbesondere
innerdeutschen
Grenze
.
Kompanie
wurde
sogenannten
provokationsgefährdeten
Abschnitten
Grenze
eingesetzt
so
Fahnenfluchten
Beobachtung
militärischer
Objekte
Streitkräften
Fotodokumentationen
Grenze
spektakulären
Grenzzwischenfällen
Beseitigung
pioniertechnischen
Anlagen
Grenze
häufig
Grenzbefestigung
vorgelagerten
noch
gehörenden
bezeichneten
Gelände
etwa
Schleusungsmaßnahmen
konspirativen
Bedingungen
Öffnungen
Metallgitterzaun
geschaffen
werden
mußten
.
Kompanie
wurde
konspirativ
geführt
.
Angehörige
Einheit
Kämpfer
bezeichnet
hatte
Tarnung
Decknamen
individuelle
Legende
.
Einsatzkompanie
galt
außen
selbständige
Einheit
Grenztruppen
war
uniformiert
strukturiert
bewaffnet
jedoch
Wahrheit
Abteilung
Äußere
Abwehr
Unterabteilung
Abteilung
Ministeriums
Staatssicherheit
unterstellt
.
Leiter
war
rechtskräftig
tatsächlichen
Gründen
effektiver
Mitwirkung
Tötungsbefehl
freigesprochene
Mitangeklagte
.
Leiter
Hauptabteilung
Ministeriums
Staatssicherheit
unmittelbarer
Vorgesetzter
war
Generalleutnant
.
Hauptabteilung
war
direkt
Stellvertreter
Ministers
unterstellt
.
Ministerium
Staatssicherheit
noch
vorhandenen
Unterlagen
ausgewertet
wurden
erhielt
dort
Kenntnis
zweiten
Minenabbau
Nacht
23
.
April
erfolgt
war
.
Namentlich
Hinweises
ging
wiederum
gehandelt
habe
vorhabe
gleichen
Bereich
Grenze
weitere
Minen
abzubauen
.
Generalleutnant
berichtete
Minister
beauftragte
Oberstleutnant
Leiter
Bereichs
Abwehr
Hauptabteilung
Grenzkommando
Leitung
Einsatzes
.
gab
erteilte
Weisung
Mielke
neuerlichen
Versuch
abzubauen
Umständen
möglichst
festzunehmen
gelingen
sollte
keinesfalls
entkommen
lassen
dann
gegebenenfalls
vernichten
.
Befehlskette
verlief
mithin
Minister
Mielke
Generalleutnant
Oberstleutnant
.
Letzterer
war
Ministerium
Staatssicherheit
tenden
Prinzip
Einzelleitung
Ort
verantwortlich
Einsatz
hatte
dort
Kommando
.
24
.
April
erteilte
frühere
Mitangeklagte
ordnung
Angeklagten
Befehl
zuwählenden
Kräften
Einsatzkompanie
sofort
Grenzregiment
Oberstleutnant
fahren
dort
entsprechend
vorgegebenen
Einsatzziel
Grenzprovokationen
Umständen
verhindern
Täter
unbedingt
festzunehmen
gelingen
würde
notfalls
töten
sofort
Einsatz
kommen
.
Angeklagte
wurde
auch
groben
Zügen
informiert
Sicherungsabschnitt
Grenzregiments
zuvor
Splitterminen
abgebaut
entwendet
worden
waren
Hilfe
Einsatzkompanie
Hinterhalt
angelegt
werden
sollte
.
auch
Name
genannt
wurde
hat
Landgericht
feststellen
können
.
Minister
gegebene
Anordnung
wurde
Angeklagten
Kern
früheren
Mitangeklagten
vorgabe
mitgeteilt
.
Angeklagte
wählte
Einsatzkompanie
Einschätzung
vorgegebene
Einsatzziel
besten
geeigneten
Kämpfer
begab
sogleich
.
Kämpfer
war
Maschinenpistole
Marke
ausgerüstet
Gruppe
leichten
Maschinengewehren
.
Noch
24
.
April
fanden
zunächst
Ortsbesichtigung
Betracht
kommenden
Grenzabschnitts
auch
Angeklagte
teilnahm
anschließende
Besprechung
Angeklagte
auch
Oberstleutnant
teilnahmen
.
Besprechung
wurden
Maßnahmen
festgelegt
getroffen
werden
sollten
Minister
Mielke
Generalleutnant
Oberstleutnant
gebenen
Befehl
erfüllen
.
Besprechung
beschlossenen
Maßnahmen
wurden
Grundlage
folgenden
Einsatzes
Ort
.
war
Große
Grenzknick
Grenzsäule
Bundesrepublik
.
Hier
verlief
Grenze
rechten
Winkel
Viertel
südöstlich
gehörte
.
Westen
Norden
verlaufenden
Grenze
war
Metallgitterzaun
Selbstschußanlagen
Meter
rückwärts
gebaut
so
Zaun
Meter
breiter
Streifen
DDR-Gebiet
erstreckte
.
rechnete
nächsten
Tagen
wieder
versuchen
würde
Hilfe
Anlegeleiter
Mine
heranzukommen
abzubauen
.
rechnete
Begleitern
nung
Personen
.
sollte
Metallgitterzauns
Hinterhalt
gelegt
werden
dort
überraschen
nehmen
eventuellen
Flucht
zurück
Territorium
Bundesrepublik
hindern
letzte
Möglichkeit
Tötung
Auge
gefaßt
war
.
Sollte
Staatsgrenze
provokatorische
Handlungen
pioniertechnischen
Anlagen
verletzt
sollten
sichtbar
angegriffen
werden
waren
Personen
festzunehmen
;
Schußwaffe
war
anzuwenden
andere
Möglichkeit
Realisierung
vorgenannten
Zielstellung
vorhanden
sein
würde
.
Feuerführung
sollte
parallel
Staatsgrenze
erfolgen
.
Angeklagte
akzeptierte
Besprechung
vorgegebene
Ziel
festzunehmen
vernichten
also
gegebenenfalls
töten
.
Chef
Einsatzkompanie
hatte
Besprechung
gewichtigen
Ausgestaltung
Einzelheiten
Einsatzes
maßgeblichen
Einfluß
Oberstleutnant
Einsatz
Ort
leitete
.
geklagte
war
Ort
Mann
Praxis
Sachverstand
einbrachte
wußte
besten
Hinterhalte
legte
.
brachte
Besprechung
auch
eigene
Verbesserungsvorschläge
.
Besprechung
beauftragt
rekrutierte
Einsatzkompanie
weiteren
Zugführer
weitere
Kämpfer
.
Information
25
.
April
teilte
Oberstleutnant
Generalleutnant
Ergebnis
Beratung
Vortage
.
Auch
ist
Festnahme
Vernichtung
Täter
genannt
.
-9-
war
Maßnahmen
einverstanden
.
Angeklagte
diktierte
25
.
April
internen
Maßnahmeplan
Dokumentationszwecken
gefertigt
wurde
Ort
eingesetzten
Kämpfern
Wortlaut
mitgeteilt
wurde
.
ist
Einsatzziel
benannt
Täter
festzunehmen
vernichten
.
Ferner
heißt
dort
:
Anwendung
Schußwaffe
erfolgt
andere
Möglichkeit
Realisierung
vorgenannten
Zielstellung
vorhanden
ist
.
Feuerführung
erfolgt
parallel
Staatsgrenze
.
26
.
April
verdichteten
Hinweise
neuerlicher
Versuch
relevanten
Grenzbereich
erneut
abzubauen
unmittelbar
bevorstand
.
Oberstleutnant
aufhin
Generalleutnant
sandte
chiffrierte
Telegramme
Festnahme
Vernichtung
erwartenden
Täters
Ziel
Operation
genannt
ist
.
beobachtete
29
.
April
nachmittags
Grenzsäule
Gelände
Fernglas
wurde
Mitarbeitern
Ministeriums
Staatssicherheit
beobachtet
fotografiert
.
Tatnacht
1
.
Mai
dunklen
Neumondnacht
waren
Splitterminen
Bereich
Grenzknicks
abgeschaltet
Gefährdung
Kämpfer
auszuschließen
.
Metallgitterzaun
war
Grenzknick
angebrachte
Scheinwerfer
erleuchtet
parallel
Zaun
ausgerichtet
waren
freundwärts
befindlichen
Geländestreifen
Zaun
erleuchteten
.
vorgelagerte
Gelände
lag
völlig
Dunkeln
.
Zaunes
etwa
Meter
entfernt
lagen
Mitglieder
Einsatzkompanie
Gras
nämlich
Zeugen
.
Freundwärts
waren
zahlreiche
Kräfte
eingesetzt
zentralen
Führungspunkt
Telefonverbindung
Oberstleutnant
verbunden
waren
.
hatte
Helfer
gewonnen
dritten
Mal
Splittermine
abzubauen
Zeugen
.
ben
dritt
30
.
April
Uhr
Grenzsäule
.
waren
scharfen
Schußwaffen
ausgerüstet
jeweils
geladenen
Pistole
Schrotflinte
.
geladenen
führte
ferner
diverses
Werkzeug
Abbau
Mine
war
langen
schwarzen
Mantel
bekleidet
.
hatten
Gesichter
Hände
Turnschuhe
Schuhcreme
geschwärzt
.
Beobachtung
Grenzsicherungsanlagen
fiel
Veränderung
Scheinwerfer
installiert
worden
waren
Gelände
Zaun
ausleuchteten
vorgelagerte
Gelände
Grenze
Zaun
völlig
Dunkeln
lag
.
wollte
Geräusche
metallisches
Klicken
Schritte
gehört
haben
.
konnten
Äußerung
Bedenken
unheimlich
erscheinenden
Situation
Aufgabe
Plans
lediglich
Modifizierung
bewegen
.
hatte
nunmehr
Idee
Mine
Ecke
Zaunes
abzubauen
wenigstens
zünden
signalisieren
wieder
einmal
zugeschlagen
habe
.
DDR-Gelände
Zaun
Grenzposten
aufhalten
dort
gar
Hinterhalt
gelegt
haben
würden
rechnete
Männer
.
ten
Nähe
Grenzsäule
voneinander
getrennt
.
war
abgesprochen
Grenzsoldaten
Halt
!
Grenzschutz
!
etwas
ähnliches
rufen
notfalls
Rückzug
Einsatz
Waffen
sichern
sollten
.
schlich
nun
gebückt
Grenzknick
Ecke
Zaunes
.
zuvor
wahrgenommenen
Geräusche
Argwohn
geschöpft
hatte
Vorhaben
nun
Nähe
ganz
besonders
gefährlich
wurde
zog
ladene
Pistole
.
Zeuge
Maschinenpistole
befehlswidrig
gelegt
hatte
möglicherweise
zwischenzeitlich
auch
eingeschlafen
war
bemerkte
eingesetzten
Posten
gebückter
Haltung
etwa
Meter
Ecke
Metallgitterzaunes
genähert
hatte
.
griff
abgelegten
Maschinenpistole
metallisches
Geräusch
möglicherweise
Anstoßen
Waffe
Stein
verursachte
.
Landgericht
hat
ausschließen
können
metallische
räusch
Ursache
nur
Meter
entfernt
war
wahrnahm
nun
klar
war
Hinterhalt
Grenzposten
geraten
war
.
Landgericht
hat
weiterhin
ausschließen
können
Situation
jedenfalls
mindestens
ausschließbar
aber
auch
zweiten
Schuß
Richtung
Geräusches
Posten
abgab
.
weiterhin
ausschließbar
werteten
feindwärts
eingesetzten
Posten
Schuß
möglicherweise
auch
Schüsse
Angriff
Leben
;
schossen
.
schoß
nahezu
gleichen
Zeit
Maschinenpistole
zeitliche
stand
so
gering
war
Schußgeräusche
Pistole
Maschinenpistole
akustisch
überlagerten
.
Auch
anderen
Posten
eröffneten
nun
sofort
Feuer
feuer
.
.
schossen
wurde
noch
aufrechter
gebückter
Haltung
Kugeln
Oberkörper
getroffen
Geschoß
Herz
Lunge
durchschlug
Zusammenbruch
Kreislaufs
Herztod
führte
so
sofort
zusammensackte
.
ga-
ben
Posten
weitere
Sekunden
dauernde
Feuerstöße
Richtung
liegenden
G
zahlreichen
Schüssen
getroffen
wurde
.
ersten
Schußfolge
trat
kurze
Pause
.
Scheinwerfer
Ecke
Zaunes
wurde
vorgelagerte
Gelände
geschwenkt
.
Beginn
Schießerei
waren
Angst
selbst
beschossen
werden
Hinterland
geflüchtet
.
trat
Ast
verursachte
knackendes
Geräusch
.
Landgericht
hat
ausschließen
können
Posten
Knacken
wahrnahm
befürchtete
westlichem
Gebiet
könnten
bewaffnete
Komplizen
befinden
.
Möglicherweise
rief
Scheinwerferlicht
selbst
leichtes
Ziel
abzugeben
freies
haben
:
Licht
!
Weg
da
vorne
!
hatte
Eindruck
Seiten
kämen
Scheinwerfer
Autoscheinwerfer
hielt
.
gab
abgesägten
Schrotflinte
Schuß
Richtung
vermeintlichen
Autoscheinwerfer
.
Möglicherweise
Reaktion
Schuß
gab
Posten
Richtung
Standorts
kurze
Feuerstöße
.
Geschosse
schlugen
Gebiet
Bundesrepublik
Baumwerk
.
flüchteten
.
Sofort
Tatgeschehen
setzten
höchster
Stelle
angeordnete
Vertuschungsmaßnahmen
Ministeriums
Staatssicherheit
.
Insbesondere
wurde
Leiche
anonym
gung
Sektionsbuch
obduziert
.
Schützen
wurden
Kampforden
Silber
ausgezeichnet
jedoch
tragen
durften
.
Landgericht
hat
festgestellte
Geschehen
wesentlichen
folgendermaßen
rechtlich
gewürdigt
:
ist
ersten
auch
zweiten
Schußfolge
DDR-Schützen
Annahme
Notwehr
gelangt
ersten
Handlungsteil
auszuschließen
sei
erster
schoß
zweite
Schußfolge
Reaktion
Schuß
Zeugen
gewesen
sei
.
hat
Landgericht
Gesichtspunkt
überholenden
Kausalität
angenommen
Angeklagten
geplante
Kausalkette
Gang
gesetzt
worden
sei
detes
Tötungsdelikt
Mord
§
vorliege
.
Angeklagte
habe
lediglich
erfolglose
Aufforderung
Begehung
Mordes
§
Abs.
i.V.
§
begangen
.
Verfolgung
Deliktes
verjährt
sei
sei
Verfahren
§
Abs.
einzustellen
.
etwa
fortbestehende
Verfolgbarkeit
Tat
Recht
Bundesrepublik
ist
Urteil
erörtert
.
II
.
Revision
Staatsanwaltschaft
führt
allein
Änderung
Urteils
Angeklagten
.
1
.
angefochtene
Urteil
enthält
sachlichrechtlichen
Fehler
Vorteil
Angeklagten
Beweiswürdigung
Subsumtion
getroffenen
Feststellungen
sachliche
Recht
betrifft
.
Beweiswürdigung
ist
rechtsfehlerfrei
.
Namentlich
geht
Einzelbeanstandung
Beschwerdeführerin
:
sachlichrechtlichen
Einwände
gehen
allein
Feststellung
Zeuge
habe
ersten
Schußfolge
abgesägten
Schrotflinte
Schuß
Richtung
Scheinwerfer
abgegeben
S.
einzig
Bekundungen
Zeugen
gestützt
wird
S.
f.
schriftlichen
Erklärung
Zeugen
Beschuldigter
Verfahren
Landgericht
9
November
abgegeben
hat
S.
Wahrnehmung
Schusses
ergebe
.
Zeuge
hat
abgegebenen
Schuß
kontinuierlich
polizeilichen
Vernehmung
1
.
Mai
staatsanwaltschaftlichen
Vernehmung
20
.
Oktober
Hauptverhandlung
jeweils
reich
geschildert
.
begründet
sachlichrechtlichen
Fehler
Landgericht
substantiierten
Eingeständnis
Schützen
folgt
ist
Zusammenhang
Bezug
nehmen
Zeuge
Schuß
früheren
Erklärung
geschildert
hat
.
Revision
Protokoll
landgerichtlichen
Hauptverhandlung
anknüpft
ist
allein
erhobenen
Sachrüge
unbeachtlich
.
Auch
rechtliche
Würdigung
enthält
Rechtsfehler
Vorteil
Angeklagten
.
gilt
zunächst
Würdigung
Recht
.
Strafbarkeit
Angeklagten
würde
auch
voraussetzen
begangenen
Tat
dort
Tatzeit
geltenden
Recht
strafbar
gemacht
hätte
§
StGB
Art
.
Abs.
.
Beteiligung
Tötungsdelikt
Begleiter
Form
Täterschaft
Anstiftung
Beihilfe
liegt
Feststellungen
:
Schützen
schossen
zunächst
ausschließbar
ersten
Schußfolge
Reaktion
Schuß
möglicherweise
zuerst
selbst
gebenen
Schüsse
.
zweiten
Schußfolge
tung
Standorts
abgegebenen
Schüsse
waren
bar
Reaktion
Schuß
Schrotflinte
.
kann
Schüssen
DDR-Schützen
Notwehr
§
Abs.
begangen
Straftat
gefunden
werden
.
hat
Folge
Angeklagte
Taten
Täter
§
Abs.
noch
Mittäter
§
Abs.
Nr.
noch
Anstifter
§
Abs.
Nr.
Gehilfe
§
Abs.
Nr.
beteiligt
sein
kann
.
Vielmehr
liegt
Verhalten
Angeklagten
lediglich
erfolglose
Aufforderung
Begehung
Mordes
§
Abs.
i.V.
§
.
sei
angemerkt
Landgericht
Gesichtspunkt
Notwehr
Putativnotwehr
Schützen
Vorwurf
versuchten
Mordes
rechtskräftig
vgl.
Beschluß
Abs.
24
.
April
freigesprochen
hat
Verfahren
vierten
Schützen
§
Abs.
eingestellt
worden
war
.
Tat
Angeklagten
war
gerechtfertigt
.
Tatzeit
war
Schußwaffengebrauch
hier
tätig
gewordenen
speziellen
Einsatzkompanie
Ministeriums
Staatssicherheit
allein
Minister
Staatssicherheit
erlassene
Ordnung
Gebrauch
Schußwaffen
Angehörigen
Ministeriums
Staatssicherheit
Schußwaffengebrauchsordnung
5
.
Februar
geregelt
.
entsprach
hier
Betracht
kommenden
Teilen
nahezu
gleichlautend
regelmäßig
Dienst
Grenze
versehenden
Grenztruppen
geltenden
Dienstvorschrift
Einsatz
Grenztruppen
Sicherung
Staatsgrenze
Grenzkompanie
5
.
August
.
allein
internen
Verwaltungsvorschriften
waren
schon
geeignet
vorsätzliches
tödliches
Schießen
innerdeutschen
Grenze
rechtfertigen
.
Entsprechend
hat
Senat
bereits
Urteil
BGHSt
f.
Vorschrift
Organisation
Führung
Grenzsicherung
Grenzkompanie
8
.
Februar
entschieden
.
anderweitige
Rechtfertigung
ergibt
Recht
.
Vielmehr
gilt
:
Staatspraxis
vorsätzliche
Tötung
Flüchtlingen
Schußwaffen
insbesondere
auch
Selbstschußanlagen
Minen
Vermeidung
Flucht
nahm
war
offensichtlichen
unerträglichen
Verstoßes
elementare
Gebote
Gerechtigkeit
völkerrechtlich
geschützte
Menschenrechte
geeignet
Täter
rechtfertigen
BGHSt
m.w
.
.
vorsätzliche
Tötung
Flüchtlingen
entwickelten
Grundsätze
müssen
auch
vorliegenden
Fall
Anwendung
finden
versucht
wurde
Selbstschußanlage
demontieren
.
hier
Verhinderung
Flucht
Einzelfall
geht
steht
Tun
Angeklagten
Gesamtzusammenhang
Sicherung
eben
beschriebenen
Staatspraxis
.
muß
entsprechenden
rechtlichen
Bewertung
unterfallen
.
Verfolgung
Deliktes
§
Abs.
i.V.
§
Freiheitsstrafe
bis
zu
Jahren
bedroht
war
§
Abs.
Nr.
Verjährungsfrist
Jahren
galt
ist
jedoch
Ablauf
2
.
Oktober
verjährt
§
Abs.
.
3
.
Verjährungsgesetzes
22
.
Dezember
.
Gleichzeitig
ist
absolute
Verjährung
eingetreten
§
Abs.
Satz
StGB
Art
.
Abs.
Satz
letzter
.
Auch
begründet
durchgreifenden
Rechtsfehler
Landgericht
erörtert
hat
Tat
Hinblick
etwaigen
Strafanspruch
Bundesrepublik
noch
geahndet
werden
kann
.
Ausgangspunkt
zutreffend
hat
Generalbundesanwalt
hingewiesen
Strafanspruch
Bundesrepublik
entstanden
ist
möglicherweise
verjährt
sei
.
Indes
greift
Gesichtspunkt
Ergebnis
.
Allerdings
findet
Tat
Strafrecht
Bundesrepublik
schon
Anwendung
Tatopfer
Bürger
Bundesrepublik
sein
sollte
§
Abs.
StGB
.
kommt
weiterhin
Generalbundesanwalt
angestellte
Erwägung
Ergebnis
Anwendung
Strafrechts
Bundesrepublik
auch
§
§
Abs.
StGB
etwa
ergeben
könnte
Angeklagte
Vorstellung
gehabt
hätte
würde
Grenze
geschossen
werden
so
Tatort
auch
Bundesrepublik
liegen
sollte
.
ist
bemerken
:
liegt
Angeklagte
Möglichkeit
rechnete
Tötung
Helfer
würde
Gebiet
desrepublik
erfolgen
.
Metallgitterzaun
lag
Meter
breiter
Territorium
gehöriger
Geländestreifen
.
Planung
ging
Begleiter
unmittelbar
Zaun
also
Gelände
stellen
.
wollte
offenbar
Vermeidung
politischer
Komplikationen
Schüsse
Gebiet
Bundesrepublik
vermeiden
.
So
wurde
schon
Besprechung
24
.
April
beschlossen
Feuerführung
parallel
Staatsgrenze
erfolgen
sollte
S.
.
Ebenso
heißt
Maßnahmeplan
26
.
April
:
Feuerführung
erfolgt
parallel
Staatsgrenze
S.
.
schließlich
gleichwohl
Schüsse
Gebiet
Bundesrepublik
einschlugen
kann
entsprechenden
Vorsatz
Angeklagten
näherliegend
erscheinen
lassen
.
Strafrecht
Bundesrepublik
strafbare
Tat
wäre
hier
nur
dann
noch
verfolgbar
versuchte
Anstiftung
Mord
§
Abs.
i.V.
§
StGB
handeln
würde
Abs.
StGB
.
Indes
ergibt
Feststellungen
versuchte
Anstiftung
Mord
Begründung
allein
Merkmal
Heimtücke
Betracht
kommt
.
Heimtückisch
handelt
Zeitpunkt
Angriffs
bestehende
Wehrlosigkeit
Opfers
bewußt
Tat
ausnutzt
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m
.
st
.
.
.
Jedoch
entfällt
Arglosigkeit
Opfers
dann
Tatzeitpunkt
doch
erheblichen
Angriff
körperliche
Unversehrtheit
rechnet
BGHSt
365
;
StGB
§
Abs.
Heimtücke
;
NStZ-RR
14
.
So
liegt
hier
.
Helfer
vorangegangenen
zweimaligen
Abbau
Minen
höchste
Wachsamkeit
DDR-Organe
voraussetzten
rechneten
realer
Grundlage
konkret
Angriff
dritt
scharf
bewaffnet
geschwärzten
Gesichtern
Händen
Turnschuhen
Grenze
näherten
.
Skepsis
steigerte
verdächtige
sche
metallisches
Klicken
Schritte
gehört
haben
wollte
S.
.
hebt
Landgericht
Recht
ausdrücklich
Argwohn
hegten
gar
gebückt
gezogener
durchgeladener
Pistole
Grenzknick
zuschlich
S.
.
spricht
abweichende
Vorstellungen
Angeklagten
Befehlen
.
Verfolgung
versuchter
Anstiftung
Totschlag
§
Abs.
i.V.
§
StGB
ist
verjährt
.
30
.
April
beginnende
Verjährungsfrist
Jahren
§
Abs.
Nr.
StGB
endete
29
.
April
.
Vorschriften
Verjährung
Strafrecht
begangenen
Straftaten
ergänzend
regeln
1
.
Verjährungsgesetz
26
.
März
;
2
.
Verjährungsgesetz
27
.
September
3
.
Verjährungsgesetz
22
.
Dezember
berühren
Recht
Bundesrepublik
entstandenen
Strafanspruch
Verjährung
Gesichtspunkt
gehemmt
ist
.
erste
etwa
unterbrechungstaugliche
Handlung
erfolgte
Bekanntgabe
Einleitung
Ermittlungsverfahrens
Angeklagten
8
Juli
Sachakten
.
.
.
2
.
Überprüfung
angefochtenen
Urteils
§
führt
jedoch
Freisprechung
Angeklagten
.
Allerdings
hat
Landgericht
Angeklagten
benachteiligenden
sachlichrechtlichen
Fehler
getroffenen
Feststellungen
rechtlichen
Würdigung
gefunden
.
hat
insbesondere
Planungen
organisatorischen
Vorkehrungen
Organe
beitragenden
Handlungen
Angeklagten
rechtsfehlerfrei
festgestellt
.
Namentlich
ist
Rechtsfehler
Feststellung
gelangt
beteiligten
Führungskräfte
Angeklagten
Dokumenten
Wort
vernichten
kaum
verborgene
Tötung
Personen
Helfer
Fall
geplant
hatten
würden
festgenommen
werden
können
vgl.
139
;
BGHSt
f.
.
Indes
war
geschehen
Verfahren
einzustellen
Freispruch
erkennen
.
holt
Senat
geänderten
Kostenfolge
§
Abs.
vgl.
Beschluß
4
.
Mai
.
Kann
tateinheitlichem
sonst
rechtlichem
Zusammentreffen
schwereren
leichteren
Tatvorwurfs
schwerere
nachgewiesen
werden
ist
leichtere
Vorliegens
unbehebbaren
Verfahrenshindernisses
mehr
verfolgbar
so
hat
Sachentscheidung
Vorrang
Verfahrensentscheidung
schwerer
wiegende
Vorwurf
Urteilsausspruch
bestimmt
.
.
:
BGHSt
235
;
268
17
;
NStZ
495
;
Beschluß
4
.
Mai
;
ebenso
schon
;
zustimmend
Schrifttum
:
Gollwitzer
25
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Schoreit
KK
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Meyer-Goßner
47
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
So
liegt
hier
.
Angeklagten
Anklage
vorgeworfene
vorsätzliche
Tötung
Mord
§
Totschlag
§
StGB
verjährt
wäre
vgl.
nur
BGHSt
m.w
.
konnte
festgestellt
werden
.
allein
festgestellte
erfolglose
rung
Begehung
Tat
§
Abs.
i.V.
§
ist
verjährt
.
Brause
Raum