BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § Befehl Tötung Demonteurs Selbstschußanlagen innerdeutschen Grenze . . 16 . Februar NAMEN 16 . Februar Strafsache Totschlags 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 16 . Februar teilgenommen haben : Richter Vorsitzender Richter Richter Dr. Richter Dr. Richter beisitzende Richter Oberstaatsanwalt Bundesgerichtshof Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verteidigerin Rechtsanwalt Vertreter Nebenklägerin Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft Urteil Landgerichts 10 . April wird Maßgabe verworfen Angeklagte freigesprochen wird . Staatskasse trägt Kosten gesamten Verfahrens Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen . Gründe zugelassene Anklage wirft Angeklagten Totschlag : habe Zeit 26 . 30 . April gemeinschaftlich handelnd Tötung schen Grenze organisiert herbeigeführt . Landgericht hat angefochtene Urteil Verfahren Angeklagten eingetretener Verfolgungsverjährung eingestellt . hiergegen gerichtete Sachrüge gestützte Revision Staatsanwaltschaft bleibt Erfolg Rechtsmittel Angeklagten eingelegt ist führt vielmehr § StPO Änderung angefochtenen Urteils Angeklagte freigesprochen wird . Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen : Perfektionierung 13 . August begonnenen Absperrmaßnahmen hatte Regierung Herbst begonnen weite Teile innerdeutschen Grenze Minensperren versehen Flüchtlinge noch wirksamer Flucht Bundesrepublik abzuhalten . anfangs Erdminen installiert worden waren wurden Erhöhung Wirksamkeit Minensperren zunächst vereinzelt Anfang systematisch Abbau Jahre Splitterminen Typs sogenannte Anlage Grenzsicherung installiert . handelte Selbstschußanlagen zugekehrten Seite Metallgitterzauns angebracht waren Belastung verspannten Drähten mechanischelektrischem Weg Detonation auslösten . breitete kegelförmige Salve etwa scharfkantigen Metallsplittern parallel Metallgitterzaun kinetische Energie ausreichte Menschen Sicherheit schwer verletzen auch töten . Flüchtlinge erlitten Minen schwerste Verletzungen wurden getötet . Regierung bestritt damals Existenz derartiger Anlagen . Alter Jahren Diversion schweren Fall staatsgefährdender Gewaltakte staatsgefährdender Propaganda Hetze schweren Fall lebenslangem Zuchthaus verurteilt Verbüßung Jahren Monaten Strafe Bundesregierung freigekauft Bundesrepublik entlassen worden war sann geprägt herrschenden unmenschlichen Haftbedingungen Präsentation Selbstschußanlagen Weltöffentlichkeit bloßzustellen . Verfolgung Ziels montierte Nacht 1 . April Nacht 23 . April jeweils Nähe späteren Tatort Splittermine . abgebauten Splitterminen präsentierte verschiedenen Behörden Bundesrepublik land Zeitschriften Arbeitsgemeinschaft 13 . August . Vorgänge versetzten Dienststellen hin ministeriellen Spitze helle Aufregung . Grundlagenvertrag Bundesrepublik abgeschlossen Konferenz teilgenommen hatte internationale Anerkennung bemüht war war Abbau Verbringung Minen Bundesrepublik Welt bloßgestellt Lüge überführt . sollten weitere derartige Aktionen Mitteln unterbunden Täter Umständen allemal ausgeschaltet werden . Spätestens 16 . April Magazin Spiegel erschienenen Artikel wurde Ministerium Staatssicherheit bekannt war Nacht 1 . April Minen abgebaut hatte . Spätestens gab Minister Staatssicherheit Mielke Befehl weitere Minendemontagen Preis verhindern neuerlichen Versuch Mine abzubauen nur möglichst festzunehmen allemal endgültig auszuschalten Festnahme vorrangig bezweckt war Informationen mögliche Mittäter Hintermänner Auftraggeber erhalten möglich sein würde keinesfalls entkommen lassen falls vernichten also töten . Einzelheiten Umsetzung Anordnung überließ Mielke Untergebenen . Angeklagte war Kompaniechef speziellen Einsatzkompanie Ministeriums Staatssicherheit . Hauptaufgabe bestand Wahrnehmung politisch-operativer operativ-militärischer Einsätze insbesondere innerdeutschen Grenze . Kompanie wurde sogenannten provokationsgefährdeten Abschnitten Grenze eingesetzt so Fahnenfluchten Beobachtung militärischer Objekte Streitkräften Fotodokumentationen Grenze spektakulären Grenzzwischenfällen Beseitigung pioniertechnischen Anlagen Grenze häufig Grenzbefestigung vorgelagerten noch gehörenden bezeichneten Gelände etwa Schleusungsmaßnahmen konspirativen Bedingungen Öffnungen Metallgitterzaun geschaffen werden mußten . Kompanie wurde konspirativ geführt . Angehörige Einheit Kämpfer bezeichnet hatte Tarnung Decknamen individuelle Legende . Einsatzkompanie galt außen selbständige Einheit Grenztruppen war uniformiert strukturiert bewaffnet jedoch Wahrheit Abteilung Äußere Abwehr Unterabteilung Abteilung Ministeriums Staatssicherheit unterstellt . Leiter war rechtskräftig tatsächlichen Gründen effektiver Mitwirkung Tötungsbefehl freigesprochene Mitangeklagte . Leiter Hauptabteilung Ministeriums Staatssicherheit unmittelbarer Vorgesetzter war Generalleutnant . Hauptabteilung war direkt Stellvertreter Ministers unterstellt . Ministerium Staatssicherheit noch vorhandenen Unterlagen ausgewertet wurden erhielt dort Kenntnis zweiten Minenabbau Nacht 23 . April erfolgt war . Namentlich Hinweises ging wiederum gehandelt habe vorhabe gleichen Bereich Grenze weitere Minen abzubauen . Generalleutnant berichtete Minister beauftragte Oberstleutnant Leiter Bereichs Abwehr Hauptabteilung Grenzkommando Leitung Einsatzes . gab erteilte Weisung Mielke neuerlichen Versuch abzubauen Umständen möglichst festzunehmen gelingen sollte keinesfalls entkommen lassen dann gegebenenfalls vernichten . Befehlskette verlief mithin Minister Mielke Generalleutnant Oberstleutnant . Letzterer war Ministerium Staatssicherheit tenden Prinzip Einzelleitung Ort verantwortlich Einsatz hatte dort Kommando . 24 . April erteilte frühere Mitangeklagte ordnung Angeklagten Befehl zuwählenden Kräften Einsatzkompanie sofort Grenzregiment Oberstleutnant fahren dort entsprechend vorgegebenen Einsatzziel Grenzprovokationen Umständen verhindern Täter unbedingt festzunehmen gelingen würde notfalls töten sofort Einsatz kommen . Angeklagte wurde auch groben Zügen informiert Sicherungsabschnitt Grenzregiments zuvor Splitterminen abgebaut entwendet worden waren Hilfe Einsatzkompanie Hinterhalt angelegt werden sollte . auch Name genannt wurde hat Landgericht feststellen können . Minister gegebene Anordnung wurde Angeklagten Kern früheren Mitangeklagten vorgabe mitgeteilt . Angeklagte wählte Einsatzkompanie Einschätzung vorgegebene Einsatzziel besten geeigneten Kämpfer begab sogleich . Kämpfer war Maschinenpistole Marke ausgerüstet Gruppe leichten Maschinengewehren . Noch 24 . April fanden zunächst Ortsbesichtigung Betracht kommenden Grenzabschnitts auch Angeklagte teilnahm anschließende Besprechung Angeklagte auch Oberstleutnant teilnahmen . Besprechung wurden Maßnahmen festgelegt getroffen werden sollten Minister Mielke Generalleutnant Oberstleutnant gebenen Befehl erfüllen . Besprechung beschlossenen Maßnahmen wurden Grundlage folgenden Einsatzes Ort . war Große Grenzknick Grenzsäule Bundesrepublik . Hier verlief Grenze rechten Winkel Viertel südöstlich gehörte . Westen Norden verlaufenden Grenze war Metallgitterzaun Selbstschußanlagen Meter rückwärts gebaut so Zaun Meter breiter Streifen DDR-Gebiet erstreckte . rechnete nächsten Tagen wieder versuchen würde Hilfe Anlegeleiter Mine heranzukommen abzubauen . rechnete Begleitern nung Personen . sollte Metallgitterzauns Hinterhalt gelegt werden dort überraschen nehmen eventuellen Flucht zurück Territorium Bundesrepublik hindern letzte Möglichkeit Tötung Auge gefaßt war . Sollte Staatsgrenze provokatorische Handlungen pioniertechnischen Anlagen verletzt sollten sichtbar angegriffen werden waren Personen festzunehmen ; Schußwaffe war anzuwenden andere Möglichkeit Realisierung vorgenannten Zielstellung vorhanden sein würde . Feuerführung sollte parallel Staatsgrenze erfolgen . Angeklagte akzeptierte Besprechung vorgegebene Ziel festzunehmen vernichten also gegebenenfalls töten . Chef Einsatzkompanie hatte Besprechung gewichtigen Ausgestaltung Einzelheiten Einsatzes maßgeblichen Einfluß Oberstleutnant Einsatz Ort leitete . geklagte war Ort Mann Praxis Sachverstand einbrachte wußte besten Hinterhalte legte . brachte Besprechung auch eigene Verbesserungsvorschläge . Besprechung beauftragt rekrutierte Einsatzkompanie weiteren Zugführer weitere Kämpfer . Information 25 . April teilte Oberstleutnant Generalleutnant Ergebnis Beratung Vortage . Auch ist Festnahme Vernichtung Täter genannt . -9- war Maßnahmen einverstanden . Angeklagte diktierte 25 . April internen Maßnahmeplan Dokumentationszwecken gefertigt wurde Ort eingesetzten Kämpfern Wortlaut mitgeteilt wurde . ist Einsatzziel benannt Täter festzunehmen vernichten . Ferner heißt dort : Anwendung Schußwaffe erfolgt andere Möglichkeit Realisierung vorgenannten Zielstellung vorhanden ist . Feuerführung erfolgt parallel Staatsgrenze . 26 . April verdichteten Hinweise neuerlicher Versuch relevanten Grenzbereich erneut abzubauen unmittelbar bevorstand . Oberstleutnant aufhin Generalleutnant sandte chiffrierte Telegramme Festnahme Vernichtung erwartenden Täters Ziel Operation genannt ist . beobachtete 29 . April nachmittags Grenzsäule Gelände Fernglas wurde Mitarbeitern Ministeriums Staatssicherheit beobachtet fotografiert . Tatnacht 1 . Mai dunklen Neumondnacht waren Splitterminen Bereich Grenzknicks abgeschaltet Gefährdung Kämpfer auszuschließen . Metallgitterzaun war Grenzknick angebrachte Scheinwerfer erleuchtet parallel Zaun ausgerichtet waren freundwärts befindlichen Geländestreifen Zaun erleuchteten . vorgelagerte Gelände lag völlig Dunkeln . Zaunes etwa Meter entfernt lagen Mitglieder Einsatzkompanie Gras nämlich Zeugen . Freundwärts waren zahlreiche Kräfte eingesetzt zentralen Führungspunkt Telefonverbindung Oberstleutnant verbunden waren . hatte Helfer gewonnen dritten Mal Splittermine abzubauen Zeugen . ben dritt 30 . April Uhr Grenzsäule . waren scharfen Schußwaffen ausgerüstet jeweils geladenen Pistole Schrotflinte . geladenen führte ferner diverses Werkzeug Abbau Mine war langen schwarzen Mantel bekleidet . hatten Gesichter Hände Turnschuhe Schuhcreme geschwärzt . Beobachtung Grenzsicherungsanlagen fiel Veränderung Scheinwerfer installiert worden waren Gelände Zaun ausleuchteten vorgelagerte Gelände Grenze Zaun völlig Dunkeln lag . wollte Geräusche metallisches Klicken Schritte gehört haben . konnten Äußerung Bedenken unheimlich erscheinenden Situation Aufgabe Plans lediglich Modifizierung bewegen . hatte nunmehr Idee Mine Ecke Zaunes abzubauen wenigstens zünden signalisieren wieder einmal zugeschlagen habe . DDR-Gelände Zaun Grenzposten aufhalten dort gar Hinterhalt gelegt haben würden rechnete Männer . ten Nähe Grenzsäule voneinander getrennt . war abgesprochen Grenzsoldaten Halt ! Grenzschutz ! etwas ähnliches rufen notfalls Rückzug Einsatz Waffen sichern sollten . schlich nun gebückt Grenzknick Ecke Zaunes . zuvor wahrgenommenen Geräusche Argwohn geschöpft hatte Vorhaben nun Nähe ganz besonders gefährlich wurde zog ladene Pistole . Zeuge Maschinenpistole befehlswidrig gelegt hatte möglicherweise zwischenzeitlich auch eingeschlafen war bemerkte eingesetzten Posten gebückter Haltung etwa Meter Ecke Metallgitterzaunes genähert hatte . griff abgelegten Maschinenpistole metallisches Geräusch möglicherweise Anstoßen Waffe Stein verursachte . Landgericht hat ausschließen können metallische räusch Ursache nur Meter entfernt war wahrnahm nun klar war Hinterhalt Grenzposten geraten war . Landgericht hat weiterhin ausschließen können Situation jedenfalls mindestens ausschließbar aber auch zweiten Schuß Richtung Geräusches Posten abgab . weiterhin ausschließbar werteten feindwärts eingesetzten Posten Schuß möglicherweise auch Schüsse Angriff Leben ; schossen . schoß nahezu gleichen Zeit Maschinenpistole zeitliche stand so gering war Schußgeräusche Pistole Maschinenpistole akustisch überlagerten . Auch anderen Posten eröffneten nun sofort Feuer feuer . . schossen wurde noch aufrechter gebückter Haltung Kugeln Oberkörper getroffen Geschoß Herz Lunge durchschlug Zusammenbruch Kreislaufs Herztod führte so sofort zusammensackte . ga- ben Posten weitere Sekunden dauernde Feuerstöße Richtung liegenden G zahlreichen Schüssen getroffen wurde . ersten Schußfolge trat kurze Pause . Scheinwerfer Ecke Zaunes wurde vorgelagerte Gelände geschwenkt . Beginn Schießerei waren Angst selbst beschossen werden Hinterland geflüchtet . trat Ast verursachte knackendes Geräusch . Landgericht hat ausschließen können Posten Knacken wahrnahm befürchtete westlichem Gebiet könnten bewaffnete Komplizen befinden . Möglicherweise rief Scheinwerferlicht selbst leichtes Ziel abzugeben freies haben : Licht ! Weg da vorne ! hatte Eindruck Seiten kämen Scheinwerfer Autoscheinwerfer hielt . gab abgesägten Schrotflinte Schuß Richtung vermeintlichen Autoscheinwerfer . Möglicherweise Reaktion Schuß gab Posten Richtung Standorts kurze Feuerstöße . Geschosse schlugen Gebiet Bundesrepublik Baumwerk . flüchteten . Sofort Tatgeschehen setzten höchster Stelle angeordnete Vertuschungsmaßnahmen Ministeriums Staatssicherheit . Insbesondere wurde Leiche anonym gung Sektionsbuch obduziert . Schützen wurden Kampforden Silber ausgezeichnet jedoch tragen durften . Landgericht hat festgestellte Geschehen wesentlichen folgendermaßen rechtlich gewürdigt : ist ersten auch zweiten Schußfolge DDR-Schützen Annahme Notwehr gelangt ersten Handlungsteil auszuschließen sei erster schoß zweite Schußfolge Reaktion Schuß Zeugen gewesen sei . hat Landgericht Gesichtspunkt überholenden Kausalität angenommen Angeklagten geplante Kausalkette Gang gesetzt worden sei detes Tötungsdelikt Mord § vorliege . Angeklagte habe lediglich erfolglose Aufforderung Begehung Mordes § Abs. i.V. § begangen . Verfolgung Deliktes verjährt sei sei Verfahren § Abs. einzustellen . etwa fortbestehende Verfolgbarkeit Tat Recht Bundesrepublik ist Urteil erörtert . II . Revision Staatsanwaltschaft führt allein Änderung Urteils Angeklagten . 1 . angefochtene Urteil enthält sachlichrechtlichen Fehler Vorteil Angeklagten Beweiswürdigung Subsumtion getroffenen Feststellungen sachliche Recht betrifft . Beweiswürdigung ist rechtsfehlerfrei . Namentlich geht Einzelbeanstandung Beschwerdeführerin : sachlichrechtlichen Einwände gehen allein Feststellung Zeuge habe ersten Schußfolge abgesägten Schrotflinte Schuß Richtung Scheinwerfer abgegeben S. einzig Bekundungen Zeugen gestützt wird S. f. schriftlichen Erklärung Zeugen Beschuldigter Verfahren Landgericht 9 November abgegeben hat S. Wahrnehmung Schusses ergebe . Zeuge hat abgegebenen Schuß kontinuierlich polizeilichen Vernehmung 1 . Mai staatsanwaltschaftlichen Vernehmung 20 . Oktober Hauptverhandlung jeweils reich geschildert . begründet sachlichrechtlichen Fehler Landgericht substantiierten Eingeständnis Schützen folgt ist Zusammenhang Bezug nehmen Zeuge Schuß früheren Erklärung geschildert hat . Revision Protokoll landgerichtlichen Hauptverhandlung anknüpft ist allein erhobenen Sachrüge unbeachtlich . Auch rechtliche Würdigung enthält Rechtsfehler Vorteil Angeklagten . gilt zunächst Würdigung Recht . Strafbarkeit Angeklagten würde auch voraussetzen begangenen Tat dort Tatzeit geltenden Recht strafbar gemacht hätte § StGB Art . Abs. . Beteiligung Tötungsdelikt Begleiter Form Täterschaft Anstiftung Beihilfe liegt Feststellungen : Schützen schossen zunächst ausschließbar ersten Schußfolge Reaktion Schuß möglicherweise zuerst selbst gebenen Schüsse . zweiten Schußfolge tung Standorts abgegebenen Schüsse waren bar Reaktion Schuß Schrotflinte . kann Schüssen DDR-Schützen Notwehr § Abs. begangen Straftat gefunden werden . hat Folge Angeklagte Taten Täter § Abs. noch Mittäter § Abs. Nr. noch Anstifter § Abs. Nr. Gehilfe § Abs. Nr. beteiligt sein kann . Vielmehr liegt Verhalten Angeklagten lediglich erfolglose Aufforderung Begehung Mordes § Abs. i.V. § . sei angemerkt Landgericht Gesichtspunkt Notwehr Putativnotwehr Schützen Vorwurf versuchten Mordes rechtskräftig vgl. Beschluß Abs. 24 . April freigesprochen hat Verfahren vierten Schützen § Abs. eingestellt worden war . Tat Angeklagten war gerechtfertigt . Tatzeit war Schußwaffengebrauch hier tätig gewordenen speziellen Einsatzkompanie Ministeriums Staatssicherheit allein Minister Staatssicherheit erlassene Ordnung Gebrauch Schußwaffen Angehörigen Ministeriums Staatssicherheit Schußwaffengebrauchsordnung 5 . Februar geregelt . entsprach hier Betracht kommenden Teilen nahezu gleichlautend regelmäßig Dienst Grenze versehenden Grenztruppen geltenden Dienstvorschrift Einsatz Grenztruppen Sicherung Staatsgrenze Grenzkompanie 5 . August . allein internen Verwaltungsvorschriften waren schon geeignet vorsätzliches tödliches Schießen innerdeutschen Grenze rechtfertigen . Entsprechend hat Senat bereits Urteil BGHSt f. Vorschrift Organisation Führung Grenzsicherung Grenzkompanie 8 . Februar entschieden . anderweitige Rechtfertigung ergibt Recht . Vielmehr gilt : Staatspraxis vorsätzliche Tötung Flüchtlingen Schußwaffen insbesondere auch Selbstschußanlagen Minen Vermeidung Flucht nahm war offensichtlichen unerträglichen Verstoßes elementare Gebote Gerechtigkeit völkerrechtlich geschützte Menschenrechte geeignet Täter rechtfertigen BGHSt m.w . . vorsätzliche Tötung Flüchtlingen entwickelten Grundsätze müssen auch vorliegenden Fall Anwendung finden versucht wurde Selbstschußanlage demontieren . hier Verhinderung Flucht Einzelfall geht steht Tun Angeklagten Gesamtzusammenhang Sicherung eben beschriebenen Staatspraxis . muß entsprechenden rechtlichen Bewertung unterfallen . Verfolgung Deliktes § Abs. i.V. § Freiheitsstrafe bis zu Jahren bedroht war § Abs. Nr. Verjährungsfrist Jahren galt ist jedoch Ablauf 2 . Oktober verjährt § Abs. . 3 . Verjährungsgesetzes 22 . Dezember . Gleichzeitig ist absolute Verjährung eingetreten § Abs. Satz StGB Art . Abs. Satz letzter . Auch begründet durchgreifenden Rechtsfehler Landgericht erörtert hat Tat Hinblick etwaigen Strafanspruch Bundesrepublik noch geahndet werden kann . Ausgangspunkt zutreffend hat Generalbundesanwalt hingewiesen Strafanspruch Bundesrepublik entstanden ist möglicherweise verjährt sei . Indes greift Gesichtspunkt Ergebnis . Allerdings findet Tat Strafrecht Bundesrepublik schon Anwendung Tatopfer Bürger Bundesrepublik sein sollte § Abs. StGB . kommt weiterhin Generalbundesanwalt angestellte Erwägung Ergebnis Anwendung Strafrechts Bundesrepublik auch § § Abs. StGB etwa ergeben könnte Angeklagte Vorstellung gehabt hätte würde Grenze geschossen werden so Tatort auch Bundesrepublik liegen sollte . ist bemerken : liegt Angeklagte Möglichkeit rechnete Tötung Helfer würde Gebiet desrepublik erfolgen . Metallgitterzaun lag Meter breiter Territorium gehöriger Geländestreifen . Planung ging Begleiter unmittelbar Zaun also Gelände stellen . wollte offenbar Vermeidung politischer Komplikationen Schüsse Gebiet Bundesrepublik vermeiden . So wurde schon Besprechung 24 . April beschlossen Feuerführung parallel Staatsgrenze erfolgen sollte S. . Ebenso heißt Maßnahmeplan 26 . April : Feuerführung erfolgt parallel Staatsgrenze S. . schließlich gleichwohl Schüsse Gebiet Bundesrepublik einschlugen kann entsprechenden Vorsatz Angeklagten näherliegend erscheinen lassen . Strafrecht Bundesrepublik strafbare Tat wäre hier nur dann noch verfolgbar versuchte Anstiftung Mord § Abs. i.V. § StGB handeln würde Abs. StGB . Indes ergibt Feststellungen versuchte Anstiftung Mord Begründung allein Merkmal Heimtücke Betracht kommt . Heimtückisch handelt Zeitpunkt Angriffs bestehende Wehrlosigkeit Opfers bewußt Tat ausnutzt Tröndle/Fischer StGB . Aufl . § Rdn . m . st . . . Jedoch entfällt Arglosigkeit Opfers dann Tatzeitpunkt doch erheblichen Angriff körperliche Unversehrtheit rechnet BGHSt 365 ; StGB § Abs. Heimtücke ; NStZ-RR 14 . So liegt hier . Helfer vorangegangenen zweimaligen Abbau Minen höchste Wachsamkeit DDR-Organe voraussetzten rechneten realer Grundlage konkret Angriff dritt scharf bewaffnet geschwärzten Gesichtern Händen Turnschuhen Grenze näherten . Skepsis steigerte verdächtige sche metallisches Klicken Schritte gehört haben wollte S. . hebt Landgericht Recht ausdrücklich Argwohn hegten gar gebückt gezogener durchgeladener Pistole Grenzknick zuschlich S. . spricht abweichende Vorstellungen Angeklagten Befehlen . Verfolgung versuchter Anstiftung Totschlag § Abs. i.V. § StGB ist verjährt . 30 . April beginnende Verjährungsfrist Jahren § Abs. Nr. StGB endete 29 . April . Vorschriften Verjährung Strafrecht begangenen Straftaten ergänzend regeln 1 . Verjährungsgesetz 26 . März ; 2 . Verjährungsgesetz 27 . September 3 . Verjährungsgesetz 22 . Dezember berühren Recht Bundesrepublik entstandenen Strafanspruch Verjährung Gesichtspunkt gehemmt ist . erste etwa unterbrechungstaugliche Handlung erfolgte Bekanntgabe Einleitung Ermittlungsverfahrens Angeklagten 8 Juli Sachakten . . . 2 . Überprüfung angefochtenen Urteils § führt jedoch Freisprechung Angeklagten . Allerdings hat Landgericht Angeklagten benachteiligenden sachlichrechtlichen Fehler getroffenen Feststellungen rechtlichen Würdigung gefunden . hat insbesondere Planungen organisatorischen Vorkehrungen Organe beitragenden Handlungen Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt . Namentlich ist Rechtsfehler Feststellung gelangt beteiligten Führungskräfte Angeklagten Dokumenten Wort vernichten kaum verborgene Tötung Personen Helfer Fall geplant hatten würden festgenommen werden können vgl. 139 ; BGHSt f. . Indes war geschehen Verfahren einzustellen Freispruch erkennen . holt Senat geänderten Kostenfolge § Abs. vgl. Beschluß 4 . Mai . Kann tateinheitlichem sonst rechtlichem Zusammentreffen schwereren leichteren Tatvorwurfs schwerere nachgewiesen werden ist leichtere Vorliegens unbehebbaren Verfahrenshindernisses mehr verfolgbar so hat Sachentscheidung Vorrang Verfahrensentscheidung schwerer wiegende Vorwurf Urteilsausspruch bestimmt . . : BGHSt 235 ; 268 17 ; NStZ 495 ; Beschluß 4 . Mai ; ebenso schon ; zustimmend Schrifttum : Gollwitzer 25 . Aufl . § Rdn . ; Schoreit KK . Aufl . Rdn . ; Meyer-Goßner 47 . Aufl . § Rdn . . So liegt hier . Angeklagten Anklage vorgeworfene vorsätzliche Tötung Mord § Totschlag § StGB verjährt wäre vgl. nur BGHSt m.w . konnte festgestellt werden . allein festgestellte erfolglose rung Begehung Tat § Abs. i.V. § ist verjährt . Brause Raum