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108 lines
838 B

StR
BESCHLUSS
21
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
Brandstiftung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Mai
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
16
.
Juni
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
2
.
Revision
Angeklagten
wird
nannte
Urteil
§
Abs.
StPO
geändert
Angeklagte
Beihilfe
Brandstiftung
Tateinheit
Beihilfe
Diebstahl
versuchten
Betruges
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Monaten
Strafaussetzung
Bewährung
verurteilt
wird
.
tatmehrheitlicher
Beihilfe
Diebstahl
verhängte
Einzelstrafe
Monaten
Freiheitsstrafe
entfällt
.
3
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
4
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Begründung
Urteilsänderung
wird
zutreffenden
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
4
.
April
Verbindung
Urteilsausführungen
S.
Bezug
genommen
.
Raum