StR BESCHLUSS 21 . Mai Strafsache 1 . 2 . Brandstiftung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . Mai beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 16 . Juni wird § Abs. unbegründet verworfen . 2 . Revision Angeklagten wird nannte Urteil § Abs. StPO geändert Angeklagte Beihilfe Brandstiftung Tateinheit Beihilfe Diebstahl versuchten Betruges Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Monaten Strafaussetzung Bewährung verurteilt wird . tatmehrheitlicher Beihilfe Diebstahl verhängte Einzelstrafe Monaten Freiheitsstrafe entfällt . 3 . weitergehende Revision Angeklagten wird § Abs. unbegründet verworfen . 4 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Begründung Urteilsänderung wird zutreffenden Ausführungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 4 . April Verbindung Urteilsausführungen S. Bezug genommen . Raum