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- StR
- BESCHLUSS
- 21
- .
- Mai
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- Brandstiftung
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- .
- Mai
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- .
- Juni
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- 2
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- nannte
- Urteil
- §
- Abs.
- StPO
- geändert
- Angeklagte
- Beihilfe
- Brandstiftung
- Tateinheit
- Beihilfe
- Diebstahl
- versuchten
- Betruges
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Monaten
- Strafaussetzung
- Bewährung
- verurteilt
- wird
- .
- tatmehrheitlicher
- Beihilfe
- Diebstahl
- verhängte
- Einzelstrafe
- Monaten
- Freiheitsstrafe
- entfällt
- .
- 3
- .
- weitergehende
- Revision
- Angeklagten
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- 4
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Begründung
- Urteilsänderung
- wird
- zutreffenden
- Ausführungen
- Generalbundesanwalts
- Antragsschrift
- 4
- .
- April
- Verbindung
- Urteilsausführungen
- S.
- Bezug
- genommen
- .
- Raum
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