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322 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
5
.
September
Strafsache
1
.
2
.
3
.
schweren
Bandendiebstahls
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
5
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
23
.
Februar
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Stellungnahme
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Bejahung
Wohnungseinbruchdiebstahls
Fall
Angeklagte
Aufhebeln
Kellerfensters
Wochenendhaus
gedrungen
ist
dort
Gebrauchsgegenstände
entwendet
hat
ist
rechtsfehlerfrei
.
Tatbestand
§
Abs.
Nr.
StGB
verlangt
Täter
dort
beschriebenen
Tathandlung
Ausführung
Diebstahls
Wohnung
eindringt
.
Wohnungen
sind
abgeschlossene
überdachte
Räume
Menschen
zumindest
vorübergehend
Unterkunft
dienen
bloße
Ladenräume
sind
vgl.
Beschlüsse
24
.
April
NStZ
f.
;
20
.
Mai
StR
NStZ
3
.
Mai
.
Auch
Täter
Räume
einbricht
unmittelbare
Verbindung
Wohnbereich
typischerweise
zuzuordnen
sind
ist
§
Abs.
Nr.
StGB
erfüllt
.
Wohnungsbegriff
unterfallen
auch
Kellerräume
Wohnung
räumlich
baulich
Einheit
bilden
so
verbunden
sind
erheblichen
Zugangshindernisse
Wohnräumen
mehr
bestehen
.
Anders
Wohnbereich
getrennten
Kellerräumen
Mehrfamilienhaus
trifft
Keller
Einfamilienhauses
regelmäßig
vgl.
Beschlüsse
3
.
Juni
8
.
Juni
;
12
.
Aufl
.
.
.
gilt
Täter
dort
ungehindert
Zugang
weiteres
erreichbaren
Wohnbereich
Obergeschoss
verschafft
auch
dann
derartigen
Räumen
stiehlt
vgl.
Urteil
22
.
Februar
NStZ
.
Auch
Hinblick
Qualifikation
§
Abs.
Nr.
StGB
zugrundeliegende
Rechtsgutsbestimmung
bedarf
insoweit
Einschränkung
.
Höherstufung
Wohnungseinbruchdiebstahls
Einbruchdiebstahl
§
Abs.
Nr.
StGB
6
.
Strafrechtsreformgesetz
war
einhergehende
Verletzung
Privatsphäre
Tatopfers
BT-Drucks
.
S.
.
ist
gleichermaßen
betroffen
Täter
Keller
ungehinderten
Zutritt
Wohnräumen
verschafft
Keller-)Räumen
stiehlt
Zugang
weiteres
erreichbaren
Wohnbereich
eröffnen
.
Wohnungsbegriff
umfasst
Wochenendhäuser
.
steht
Menschen
nur
vorübergehend
Unterkunft
dienen
aA
Schmitz
MüKo-StGB
2
.
Aufl
.
.
.
Insofern
gilt
Hotelzimmern
vgl.
Beschluss
3
.
Mai
NStZ-RR
Wohnmobilen
Wohnwagen
vgl.
Beschluss
11
.
BGHSt
.
Rechtsprechung
war
Gesetzgeber
Schaffung
§
Abs.
StGB
55
.
Strafrechtsänderungsgesetz
Wohnungseinbruchdiebstahl
17
Juli
.
S.
bekannt
BT-Drucks
.
S.
.
ist
Sonderurlaub
ortsabwesend
;
ist
Unterschriftsleistung
gehindert
.
König