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374 lines
3.2 KiB

BESCHLUSS
5
.
Oktober
Strafsache
Anstiftung
schweren
räuberischen
Erpressung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführerin
5
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
April
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Urteilsformel
Worte
besonders
schweren
Fall
gemeinschaftlichem
entfallen
Höhe
Tagessatzes
versuchten
Betrugs
verhängten
Geldstrafe
Euro
festgesetzt
wird
.
Beschwerdeführerin
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
Anstiftung
schweren
räuberischen
Erpressung
Tatmehrheit
gemeinschaftlichem
Diebstahl
besonders
schweren
Fall
Fällen
Fällen
Versuch
blieb
Tatmehrheit
versuchtem
gemeinschaftlichem
Betrug
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Verfahrensrügen
allgemeine
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
bleibt
Ergebnis
Erfolg
.
1
.
Rüge
Verletzung
§
Abs.
bemerkt
Senat
ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
:
Landgericht
Antrag
Verlesung
vorgelegten
Briefe
Mitangeklagten
Angeklagte
Begründung
abgelehnt
hat
Beweisbehauptungen
seien
erwiesen
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
Revision
meint
Ablehnungsbeschluss
Inhalt
Beweisantrags
erschöpfe
ist
schon
fraglich
insoweit
überhaupt
ordnungsgemäßer
Beweisantrag
vorliegt
;
jedenfalls
ist
Revisionsrüge
diesbezüglich
ordnungsgemäß
ausgeführt
.
Behauptung
Hauptverhandlung
6
.
April
gestellten
Antrag
Verlesung
vorgelegten
Briefe
Mitangeklagten
Briefen
komme
deutlich
Ausdruck
Mitangeklagte
Falle
Weigerung
Angeklagten
Zeichen
Liebe
erwidern
Mitteln
belasten
werde
bezeichnet
Beweistatsache
nur
Beweisziel
.
Beweisantrag
ist
aber
auch
Fall
§
Abs.
Satz
StPO
erforderlich
Tatsachen
benannt
werden
geeignet
sein
sollen
Beweisziel
bestätigen
.
Beweisantrag
hätten
behaupteten
Drohungen
Zeitraum
Monaten
Umfang
über
Seiten
verfassten
Briefen
konkret
bezeichnet
werden
müssen
insbesondere
Textstellen
Ankündigung
wahrheitswidrigen
Belastung
Angeklagten
Mitangeklagten
ergeben
soll
.
Revision
rügt
Landgericht
habe
Umfang
Beweisbehauptung
verkannt
Verlesung
Briefe
nur
bewiesen
werden
sollte
Mitangeklagte
Angeklagte
geliebt
hat
bereit
war
alleinige
strafrechtliche
Verantwortung
übernehmen
auch
Angeklagten
bereits
angedroht
hatte
Falle
Nichterwiderung
Liebe
Mitteln
belasten
fehlt
auch
hier
genaue
Darlegung
Wortlauts
Drohung(en
Abs.
Satz
.
ist
Aufgabe
Revisionsgerichts
mögliche
Landgericht
erwiesen
angesehene
angekündigte
Belastung
Angeklagten
hinausgehende
Drohungen
vorgelegten
Briefen
suchen
.
Auch
hat
Revision
vorgetragen
möglichen
sachwidrigen
Einengung
Beweisbehauptung
bereits
Hauptverhandlung
entgegengetreten
ist
;
wäre
Reaktion
verkündeten
hier
ungenau
formulierten
Beweisziels
unerlässlich
gewesen
.
2
.
Landgericht
Angeklagte
versuchten
Betrugs
Einzelgeldstrafe
verurteilt
hat
holt
Senat
unterbliebene
Bestimmung
Tagessatzhöhe
legt
Antrag
Generalbundesanwalts
Euro
.
Geldstrafe
bildende
Gesamtfreiheitsstrafe
einzubeziehen
war
lässt
Notwendigkeit
Festsetzung
entfallen
Beschlüsse
14
.
Mai
BGHSt
15
.
März
.
.
3
.
Urteilsformel
war
Anregung
Generalbundesanwalts
berichtigen
;
mittäterschaftliche
Begehung
noch
Annahme
Regelbeispiels
besonders
schwerer
Fälle
Diebstahls
finden
Schuldspruch
Ausdruck
vgl.
Meyer-Goßner
54
.
Aufl
.
.
.
Roggenbuck
Franke