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213 lines
1.7 KiB

BESCHLUSS
6
.
Dezember
Strafsache
1
.
2
.
Betruges
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführer
6
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
Urteil
17
.
März
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagten
Betruges
Nachteil
Geschädigten
verurteilt
worden
sind
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorgenannte
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Betruges
Fällen
Angeklagte
Betruges
Fällen
schuldig
sind
.
2
.
weiter
gehenden
Revisionen
werden
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
Strafaussetzung
Bewährung
verurteilt
.
Angeklagten
hat
Einbeziehung
verhängter
Einzelstrafen
Betruges
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Hiergegen
richten
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützten
Revisionen
Angeklagten
.
1
.
Senat
hat
Verfahren
Antrag
Generalbundesanwalts
gemäß
§
Abs.
eingestellt
Angeklagten
Betruges
Nachteil
Geschädigten
Tatzeit
:
18
Juli
verurteilt
worden
sind
.
hat
Änderung
jeweiligen
Schuldsprüche
Wegfall
Tat
festgesetzten
Einzelfreiheitsstrafen
Folge
.
2
.
Übrigen
bleiben
Revisionen
Erfolg
.
Nachprüfung
angefochtenen
Urteils
Revisionsrechtfertigungen
hat
verbleibenden
Umfang
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
Abs.
.
3
.
Teileinstellung
Verfahrens
lässt
auch
Aussprüche
Gesamtfreiheitsstrafen
unberührt
.
Senat
kann
Hinblick
verbleibenden
Einzelfreiheitsstrafen
Angeklagten
ausschließen
Landgericht
eingestellten
Fall
verhängten
Einzelstrafen
mildere
Gesamtfreiheitsstrafen
gebildet
hätte
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Bender
Quentin