BESCHLUSS 6 . Dezember Strafsache 1 . 2 . Betruges ECLI : : 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführer 6 . Dezember gemäß § Abs. § Abs. § Abs. beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten Urteil 17 . März wird Verfahren eingestellt Angeklagten Betruges Nachteil Geschädigten verurteilt worden sind ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last ; vorgenannte Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte Betruges Fällen Angeklagte Betruges Fällen schuldig sind . 2 . weiter gehenden Revisionen werden verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat verbleibenden Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Betruges Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten Strafaussetzung Bewährung verurteilt . Angeklagten hat Einbeziehung verhängter Einzelstrafen Betruges Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Hiergegen richten Verletzung formellen materiellen Rechts gestützten Revisionen Angeklagten . 1 . Senat hat Verfahren Antrag Generalbundesanwalts gemäß § Abs. eingestellt Angeklagten Betruges Nachteil Geschädigten Tatzeit : 18 Juli verurteilt worden sind . hat Änderung jeweiligen Schuldsprüche Wegfall Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen Folge . 2 . Übrigen bleiben Revisionen Erfolg . Nachprüfung angefochtenen Urteils Revisionsrechtfertigungen hat verbleibenden Umfang Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben Abs. . 3 . Teileinstellung Verfahrens lässt auch Aussprüche Gesamtfreiheitsstrafen unberührt . Senat kann Hinblick verbleibenden Einzelfreiheitsstrafen Angeklagten ausschließen Landgericht eingestellten Fall verhängten Einzelstrafen mildere Gesamtfreiheitsstrafen gebildet hätte . Sost-Scheible Roggenbuck Bender Quentin