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89 lines
764 B

BESCHLUSS
11
.
Juni
Strafsache
Anstiftung
räuberischen
Erpressung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
11
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
5
.
Oktober
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Strafausspruch
angefochtenen
Urteils
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
26
.
März
folgt
geändert
neu
gefaßt
wird
:
Angeklagte
wird
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fällen
Einbeziehung
Strafe
Urteil
Amtsgerichts
31
.
März
Az
.
Js
Gesamtfreiheitsstrafe
Monaten
verurteilt
.
wird
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fällen
Anstiftung
räuberischen
Erpressung
weiteren
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Kuckein