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- BESCHLUSS
- 11
- .
- Juni
- Strafsache
- Anstiftung
- räuberischen
- Erpressung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 11
- .
- Juni
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 5
- .
- Oktober
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Strafausspruch
- angefochtenen
- Urteils
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- 26
- .
- März
- folgt
- geändert
- neu
- gefaßt
- wird
- :
- Angeklagte
- wird
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- Einbeziehung
- Strafe
- Urteil
- Amtsgerichts
- 31
- .
- März
- Az
- .
- Js
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Monaten
- verurteilt
- .
- wird
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- Anstiftung
- räuberischen
- Erpressung
- weiteren
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Kuckein
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