You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

148 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
StR
10
.
Dezember
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
10
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
16
Juli
aufgehoben
Einziehung
sichergestellten
Bargelds
angeordnet
worden
ist
;
insoweit
entfällt
Anordnung
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
Raubes
Diebstahls
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Revolver
"
Angeklagten
sichergestellte
Bargeld
"
eingezogen
.
Hiergegen
wendet
Angeklagte
Rüge
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützten
Revision
.
Verfahrensrüge
ist
ausgeführt
unzulässig
§
Abs.
Satz
.
Sachbeschwerde
hat
Rechtsmittel
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
angefochtene
Urteil
hat
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
dargelegten
Gründen
Bestand
Landgericht
§
StGB
sichergestellte
Bargeld
eingezogen
hat
.
Insoweit
entfällt
Einziehung
.
nur
geringen
ist
Belastung
Angeklagten
gesamten
Rechtsmittelkosten
unbillig
Abs.
.
Pfister