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- BESCHLUSS
- StR
- 10
- .
- Dezember
- Strafsache
- schweren
- Raubes
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 10
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- Juli
- aufgehoben
- Einziehung
- sichergestellten
- Bargelds
- €
- angeordnet
- worden
- ist
- ;
- insoweit
- entfällt
- Anordnung
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- schweren
- Raubes
- Diebstahls
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- Revolver
- "
- Angeklagten
- sichergestellte
- Bargeld
- €
- "
- eingezogen
- .
- Hiergegen
- wendet
- Angeklagte
- Rüge
- Verletzung
- formellen
- materiellen
- Rechts
- gestützten
- Revision
- .
- Verfahrensrüge
- ist
- ausgeführt
- unzulässig
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Sachbeschwerde
- hat
- Rechtsmittel
- Entscheidungsformel
- ersichtlichen
- Teilerfolg
- ;
- Übrigen
- ist
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- angefochtene
- Urteil
- hat
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- dargelegten
- Gründen
- Bestand
- Landgericht
- §
- StGB
- sichergestellte
- Bargeld
- eingezogen
- hat
- .
- Insoweit
- entfällt
- Einziehung
- .
- nur
- geringen
- ist
- Belastung
- Angeklagten
- gesamten
- Rechtsmittelkosten
- unbillig
- Abs.
- .
- Pfister
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