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493 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
StR
21
.
Oktober
Strafsache
Betruges
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
21
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
6
.
Mai
Strafausspruch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Einbeziehung
anderweitig
verhängten
Strafen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ausgesprochen
Monate
überlanger
Verfahrensdauer
verbüßt
gelten
.
Urteil
wendet
Rüge
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
.
Rechtmittel
führt
Aufhebung
Strafausspruchs
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Überprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
hat
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Schuldspruch
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
erbracht
.
Strafausspruch
kann
hingegen
bestehen
bleiben
.
Landgericht
angenommene
Strafzumessung
zugrunde
gelegte
besonders
schwere
Fall
Betruges
Alternative
Herbeiführens
Vermögensverlustes
großen
Ausmaßes
§
Abs.
Nr.
.
Alt
.
StGB
wird
Urteilsfeststellungen
hinreichend
belegt
.
1
.
gewährte
geschädigte
Bank
Angeklagten
Kredit
Höhe
Millionen
Finanzierung
Kaufpreises
Immobilie
Bank
Auftrag
gegebenen
Gutachten
abzüglich
Kosten
notwendige
Sanierungen
Wert
lediglich
Millionen
hatte
.
Kredit
erlangen
hatte
erst
Wochen
zuvor
Untersuchungshaft
anderen
Betrugssache
entlassene
Angeklagte
Bank
Vorlage
gefälschter
Unterlagen
Vermögenslage
inhaltlich
falsche
Selbstauskunft
vorgespiegelt
Bedienung
Kredits
Lage
sei
.
Vertrauen
wahrheitswidrigen
Angaben
Angeklagten
zahlte
Bank
Dezember
Darlehen
.
Sicherung
Ansprüche
wurde
Kreditgeberin
Grundschuld
Millionen
bestellt
.
Bank
später
wahren
finanziellen
Verhältnisse
Angeklagten
festes
Einkommen
Verbindlichkeiten
Millionen
bekannt
geworden
waren
kündigte
Kredit
veräußerte
Immobilie
August
freihändig
Preis
Millionen
.
verblieb
Darlehensgeberin
letztlich
Schaden
aufgelaufenen
Zinsen
.
Betrag
hat
Landgericht
trugsschaden
zugrunde
gelegt
.
Angeklagte
habe
Schädigung
Bank
zumindest
billigend
Kauf
genommen
.
2
.
Feststellungen
Höhe
Vermögensschadens
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Vermögensschaden
Sinne
§
StGB
ist
negativer
Saldo
Wert
Vermögens
irrtumsbedingten
Vermögensverfügung
Getäuschten
vgl.
Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
w.
.
Schaden
fehlt
soweit
getäuschte
Gläubiger
werthaltige
Sicherheiten
verfügt
Ausfallrisiko
abdecken
Schuldner
vereiteln
kann
unerheblichem
zeitlichen
finanziellen
Aufwand
realisierbar
sind
vgl.
Fischer
aaO
Rdn
.
w.
.
entfiel
Vermögensschaden
Sinne
Betrugstatbestandes
Sicherheit
eingeräumte
Buchgrundschuld
werthaltig
war
vgl.
StGB
§
Abs.
Vermögensschaden
.
Somit
lag
gemessen
damaligen
auch
Angeklagten
bekannten
Wert
Immobilie
getroffenen
Feststellungen
Deckungslücke
Höhe
lediglich
.
Höhe
wurde
Bank
Vermögen
geschädigt
.
Gläubigerin
Kreditgeschäft
Angeklagten
letztlich
Vermögensverlust
entstanden
ist
kommt
hingegen
insoweit
;
Werthaltigkeit
Sicherheit
ist
Zeitpunkt
Vermögensverfügung
abzustellen
vgl.
NStZ-RR
.
gehende
Schaden
Bank
kam
allenfalls
verschuldete
Tatauswirkung
§
Abs.
Satz
StGB
strafschärfend
berücksichtigt
werden
vgl.
NStZ-RR
.
ist
Herbeiführen
Vermögensverlustes
großen
Ausmaßes
Angeklagten
bereits
objektiv
belegt
vgl.
BGHSt
.
Urteilsgründe
tragen
auch
Annahme
Landgerichts
Angeklagte
habe
Schädigung
Gläubigerin
Höhe
gend
Kauf
genommen
.
Offen
bleibt
insofern
Angeklagte
Zeitpunkt
Vermögensverfügung
Dezember
Eintritt
Schadens
Umfangs
möglich
hielt
.
Umstand
rund
Jahr
Monate
später
vorgenommene
freihändige
Verkauf
Immobilie
etwa
früheren
Bewertung
liegenden
Erlös
erbrachte
ließ
Schluss
Schädigungsvorsatz
Angeklagten
Zeit
Auszahlung
Darlehens
jedenfalls
.
3
.
Senat
kann
ausschließen
Landgericht
Zugrundelegung
rechtlich
zutreffenden
Schadensumfanges
niedrigere
Einzelstrafe
mildere
Gesamtstrafe
zugemessen
hätte
.
hat
Aufhebung
Strafausspruches
Folge
.
Pfister