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BESCHLUSS
19
.
Oktober
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Oktober
beschlossen
:
Nebenkläger
wird
sionsinstanz
Rechtsanwalt
Beistand
bestellt
.
Gründe
:
Nebenkläger
hat
beantragt
auch
Revisionsverfahren
Prozeßkostenhilfe
bewilligen
Rechtsanwalt
ordnen
.
Antrag
ist
§
StPO
Ausdruck
gebrachten
allgemeinen
Rechtsgedanken
Antrag
Bestellung
Beistandes
auszulegen
.
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
§
Abs.
u.a.
zusätzliche
Bedürftigkeitsprüfung
voraussetzt
auch
Nebenkläger
ungünstiger
ist
kommt
nur
Betracht
Voraussetzungen
Bestellung
Beistandes
vorliegen
.
versteht
Senat
Antrag
Sinne
Bestellung
Beistandes
nur
Umfang
begehrt
wird
Nebenklage
zulässig
ist
erster
Instanz
Prozeßkostenhilfe
gewährt
wurde
h.
Verfahren
Heranwachsenden
S.
.
Auslegung
ist
Antrag
auch
begründet
.
gesetzlichen
Voraussetzungen
Bestellung
Beistandes
liegen
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
.
auch
Revisionsverfahren
kende
Bestellung
Beistand
Oberlandesgericht
ist
erfolgt
.
hat
Nebenkläger
Beschluß
21
.
Februar
lediglich
Prozeßkostenhilfe
gewährt
Rechtsanwalt
beigeordnet
vgl.
Bd.
Bl
.
8)
.
Kutzer
Lienen