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- BESCHLUSS
- 19
- .
- Oktober
- Strafsache
- versuchten
- Mordes
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Nebenkläger
- wird
- sionsinstanz
- Rechtsanwalt
- Beistand
- bestellt
- .
- Gründe
- :
- Nebenkläger
- hat
- beantragt
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- bewilligen
- Rechtsanwalt
- ordnen
- .
- Antrag
- ist
- §
- StPO
- Ausdruck
- gebrachten
- allgemeinen
- Rechtsgedanken
- Antrag
- Bestellung
- Beistandes
- auszulegen
- .
- Bewilligung
- Prozeßkostenhilfe
- §
- Abs.
- u.a.
- zusätzliche
- Bedürftigkeitsprüfung
- voraussetzt
- auch
- Nebenkläger
- ungünstiger
- ist
- kommt
- nur
- Betracht
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistandes
- vorliegen
- .
- versteht
- Senat
- Antrag
- Sinne
- Bestellung
- Beistandes
- nur
- Umfang
- begehrt
- wird
- Nebenklage
- zulässig
- ist
- erster
- Instanz
- Prozeßkostenhilfe
- gewährt
- wurde
- h.
- Verfahren
- Heranwachsenden
- S.
- .
- Auslegung
- ist
- Antrag
- auch
- begründet
- .
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistandes
- liegen
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- auch
- Revisionsverfahren
- kende
- Bestellung
- Beistand
- Oberlandesgericht
- ist
- erfolgt
- .
- hat
- Nebenkläger
- Beschluß
- 21
- .
- Februar
- lediglich
- Prozeßkostenhilfe
- gewährt
- Rechtsanwalt
- beigeordnet
- vgl.
- Bd.
- Bl
- .
- 8)
- .
- Kutzer
- Lienen
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