BESCHLUSS 19 . Oktober Strafsache versuchten Mordes u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . Oktober beschlossen : Nebenkläger wird sionsinstanz Rechtsanwalt Beistand bestellt . Gründe : Nebenkläger hat beantragt auch Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligen Rechtsanwalt ordnen . Antrag ist § StPO Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken Antrag Bestellung Beistandes auszulegen . Bewilligung Prozeßkostenhilfe § Abs. u.a. zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt auch Nebenkläger ungünstiger ist kommt nur Betracht Voraussetzungen Bestellung Beistandes vorliegen . versteht Senat Antrag Sinne Bestellung Beistandes nur Umfang begehrt wird Nebenklage zulässig ist erster Instanz Prozeßkostenhilfe gewährt wurde h. Verfahren Heranwachsenden S. . Auslegung ist Antrag auch begründet . gesetzlichen Voraussetzungen Bestellung Beistandes liegen § Abs. § Abs. Nr. . auch Revisionsverfahren kende Bestellung Beistand Oberlandesgericht ist erfolgt . hat Nebenkläger Beschluß 21 . Februar lediglich Prozeßkostenhilfe gewährt Rechtsanwalt beigeordnet vgl. Bd. Bl . 8) . Kutzer Lienen