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781 lines
6.7 KiB

BESCHLUSS
2
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
alias
:
Mordes
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
2
.
Mai
gemäß
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Oberlandesgerichts
3
.
August
werden
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Oberlandesgericht
hat
Angeklagten
Mordes
lebenslangen
Freiheitsstrafen
verurteilt
.
jeweils
Verfahrensbeanstandungen
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützten
Revisionen
haben
Gründen
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
Erfolg
.
Ergänzend
dortigen
Ausführungen
bedarf
folgender
Erörterungen
:
1
.
Beschwerdeführern
wortgleich
erhobene
Rüge
Verletzung
§
Abs.
Ablehnung
Vernehmung
Zeugen
S.
ist
zulässig
unbegründet
:
Generalbundesanwalt
fehlend
bemängelten
Beweisantrag
Ablehnungsbeschluss
Bezug
genommenen
Dokumente
Sachaktenbestandteile
waren
Entscheidung
Verfahrensbeanstandung
erforderlich
;
fehlende
Vorlage
stellt
mithin
tung
§
Abs.
Satz
ergebenden
Formerfordernisse
.
Recht
Geltendmachung
Verfahrensfehlern
Blick
Verletzung
Beweisantragsrechts
haben
Beschwerdeführer
auch
verwirkt
Missverständnis
Tatgerichts
ausgeräumt
hätten
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kann
Antragsteller
Beweisantrags
zwar
gehalten
sein
unzutreffende
Auslegung
Antrags
entsprechenden
Hinweis
neuen
Beweisantrag
noch
Hauptverhandlung
aufzuklären
gerichtliche
Missverständnis
jedenfalls
auch
ungenauen
Formulierung
Beweisantrags
beruht
.
ist
etwa
Fall
Gericht
Beweisbegehren
Beweisantrag
behandelt
Antragsteller
Zeugen
Beleg
Wahrnehmungen
benennt
allein
Schlussfolgerungen
Beweisziel
mitgeteilter
Erkenntnisgrundlage
gezogen
haben
soll
;
dann
ist
Antragsteller
gehalten
Tatsachen
konkretisieren
Gegenstand
unmittelbaren
eigenen
Wahrnehmung
Zeugen
gewesen
sein
sollen
Urteil
14
.
August
StR
NStZ
.
So
verhält
hier
indes
:
Antragsbegründung
ging
unmissverständlich
Zeugen
Wissen
gestellten
Tatsachen
erlangt
haben
sollten
jeweils
Seite
Teilnehmers
Telefongespräch
mitgehört
hatten
.
hätte
Oberlandesgericht
Antrag
Beweisermittlungsantrag
behandeln
dürfen
Zeugen
nur
hätten
bekunden
können
gehört
hatten
aber
auch
tatsächlich
zutraf
.
Fehler
beruht
Urteil
indes
.
hätte
Strafsenat
Antrag
richtigerweise
Beweisantrag
behandelt
wäre
Abs.
Satz
StPO
bescheiden
gewesen
war
Vernehmung
Auslandszeugen
gerichtet
.
Vorschrift
kann
Antrag
Vernehmung
Zeugen
Ladung
Ausland
bewirken
wäre
abgelehnt
werden
Vernehmung
pflichtgemäßen
Ermessen
Gerichts
Erforschung
Wahrheit
erforderlich
ist
;
Maßstab
Prüfung
ist
Aufklärungspflicht
Sinne
§
Abs.
26
.
Aufl
.
.
.
.
V.m
.
.
gleiche
Maßstab
Entscheidung
Beweisermittlungsanträge
gilt
vgl.
LR/Becker
aaO
.
.
Gemessen
Maßstab
hat
Oberlandesgericht
auch
Generalbundesanwalt
Ergebnis
zutreffend
ausgeführt
hat
revisionsrechtlich
beanstandender
Begründung
ausgeführt
auch
Fall
Zeugen
Wissen
gestellten
Tatsachen
bekundet
hätten
Überzeugung
gelangt
wäre
mitgehörten
Gesprächsinhalte
tatsächlich
Wahrheit
entsprachen
.
2
.
etwaigen
Fehlern
Bescheidung
Antrags
Erhebung
Beweisen
daktyloskopischen
Untersuchung
Autos
jeweils
Rüge
II
.
4
.
Revisionsbegründungen
Rechtsanwalt
.
Angeklagten
Angeklagten
Rechtsanwälten
Dr.
würde
Urteil
beruhen
.
genannten
Beweismittel
belegende
Beweistatsache
bestand
allein
Auto
Mordopfers
daktyloskopischen
Spuren
abgesucht
worden
sei
lediglich
Daumenabdruck
Opfers
Kofferraumdeckel
gesichert
werden
konnte
.
Einzeltatsache
ergeben
schon
unmittelbare
Beweisziel
Verteidigung
"
Täter
Fahrzeug
und/oder
Tat
Zweitschlüssel
benutzt
"
anschließend
"
Spuren
beseitigt
"
hätten
bloße
lation
hinausreichenden
Indizien
;
erst
recht
gilt
Blick
mittelbare
Beweisziel
Nutzung
anschließenden
Reinigung
Fahrzeugs
ergebe
Hinweis
Mordopfer
Auftrag
jugoslawischen
Geheimdienstes
eigenen
Auto
hätte
entführt
werden
sollen
Entführung
eskaliert
sei
.
war
Bedeutungslosigkeit
Beweistatsache
so
evident
Beschwerdeführer
auch
anderslautenden
Ablehnungsbegründung
weiteren
sachdienlichen
Anträge
hätten
stellen
können
.
gefährdet
Bestand
Urteils
Strafsenat
Ablehnung
Antrags
seinerseits
Spekulationen
angestellt
hat
Täter
Besitz
Fahrzeugschlüssels
Opfers
gelangt
sein
könnten
.
3
.
Rüge
Verteidigung
sei
Nichtgewährung
vollständiger
Akteneinsicht
behindert
worden
ist
Verteidigung
Angeklagten
schon
zulässig
erhoben
Vorbringen
ergibt
Umgang
Akteneinsichtsgesuchen
Verteidigung
Angeklagten
Rechten
beeinträchtigt
worden
sein
könnte
.
Rüge
Verteidigung
Angeklagten
hoben
worden
ist
gilt
:
Oberlandesgericht
hat
Verteidigung
Einsicht
Aktenbestandteile
gewährt
selbst
Verfügung
hatte
.
Entscheidungen
anderer
Gerichte
betreffend
weitergehender
Anträge
Akteneinsicht
bayerischen
Landeskriminalamt
Urteil
Bayerischen
Verwaltungsgerichts
22
.
Februar
gegenüber
Generalbundesanwalt
Beschluss
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
13
.
Mai
ergangen
sind
unterliegen
verfahren
Prüfung
Senat
.
ist
ersichtlich
Verteidigung
Angeklagten
Entscheidung
erkennenden
Gerichts
wesentlichen
Punkt
beeinträchtigt
worden
sein
könnte
.
gleichen
Grund
ist
Verletzung
Rechts
faires
Verfahren
ersichtlich
.
4
.
Senat
kann
offen
lassen
vorliegenden
Fallkonstellation
Revisionen
Sachrüge
beanstandet
Rechtsprechung
entwickelten
Grundsätze
mittelbaren
Täterschaft
uneingeschränkt
verantwortlichem
Tatmittler
strafrechtlichen
Verantwortlichkeit
Mitgliedern
Nationalen
Verteidigungsrats
Politbüros
vgl.
Urteile
26
Juli
BGHSt
;
8
November
.
BGHSt
anwendbar
sind
.
könnte
sprechen
Schaffung
unbestimmte
Vielzahl
Fällen
einschlägigen
Beschlusslage
Rede
steht
gezielter
Liquidierungsauftrag
.
gefährdet
Bestand
Urteils
indes
:
Angeklagte
leistete
Feststellungen
Oberlandesgerichts
Beschaffung
Schlüssels
Garage
letztlichen
Festlegung
Tatort
-zeit
so
wesentliche
Tatbeiträge
auch
allgemeinen
Grundsätzen
Mittäter
Mordes
anzusehen
ist
Strafsenat
insoweit
rechtsfehlerfrei
begründet
hat
Tat
eigene
wollte
.
Angeklagte
schuf
Mitwirkung
dung
Feststellungen
Oberlandesgerichts
wegzudenkende
Voraussetzung
Ausführung
Mordes
.
bedarf
insoweit
letztlich
Entscheidung
Blick
auch
Angeklagte
Tat
eigene
wollte
bereits
mittäterschaftlich
bewertender
trag
Weitergabe
Mordauftrags
Angeklagten
nur
Anstiftung
Mord
sehen
ist
§
§
StGB
führen
würde
Angeklagte
gleich
Mörder
bestrafen
wäre
.
5
.
Annahme
Mordmerkmals
niedrigen
Beweggründe
begegnet
Revisionsvorbringen
Bedenken
.
kommt
Einzelheiten
Motivlage
entscheidend
:
Rechtsfehler
ist
Oberlandesgericht
ausgegangen
Ermordung
politisches
Motiv
zugrunde
lag
.
Widerstandsrechts
Art
.
Abs.
GG
sind
indes
politischen
Beweggründe
Tötung
Menschen
denkbar
niedrige
Beweggründe
Sinne
§
Abs.
StGB
erweisen
vgl.
MüKoStGB/Schneider
3
.
Aufl
.
.
.
Gericke
RiBGH
Dr.
ist
erkrankt
gehindert
unterschreiben
.
RiBGH
Dr.
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.