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68 lines
587 B

BESCHLUSS
14
.
Juni
Strafsache
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
14
.
Juni
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
.
Januar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
;
jedoch
wird
Strafausspruch
geändert
Angeklagte
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
ECLI
:
:
BGH:2016:140616B3STR204.16.0
Gericke