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- BESCHLUSS
- 14
- .
- Juni
- Strafsache
- besonders
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 14
- .
- Juni
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- ;
- jedoch
- wird
- Strafausspruch
- geändert
- Angeklagte
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- ist
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- ECLI
- :
- :
- BGH:2016:140616B3STR204.16.0
- Gericke
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