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BESCHLUSS
5
.
September
Strafsache
Körperverletzung
Amt
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
5
.
September
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
6
.
Juni
verurteilt
worden
ist
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Justizvollzugsbediensteter
tätig
gewesen
war
Körperverletzung
Amt
gefährlicher
Körperverletzung
Amt
unerlaubten
Besitzes
Würgehölzern
Gesamtgeldstrafe
Tagessätzen
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
formelle
sachlich-rechtliche
Beanstandungen
geltend
gemacht
werden
hat
Erfolg
.
Körperverletzung
Amt
:
1
.
Strafkammer
hat
Angeklagten
ersten
Fall
Körperverletzung
Amt
Form
unechten
Unterlassungsdelikts
verurteilt
.
hat
festgestellt
Zudrücken
Zellentüre
Gefangenen
Unterarm
Form
eingeklemmt
wurde
Haut
Türe
Zarge
verblieben
ist
.
Angeklagte
Einklemmen
möglich
gehalten
habe
sei
weggegangen
habe
schmerzhaften
Zustand
sogleich
beendet
.
Anklage
war
Angeklagten
insoweit
vorgeworfen
worden
aktives
Tun
Gefangenen
Faustschlägen
Zelle
gestoßen
Türe
derart
zugeschlagen
haben
Haut
Armes
eingeklemmt
worden
ist
.
Veränderung
rechtlichen
Gesichtspunktes
Unterlassen
aktives
Tun
hätte
§
Abs.
hingewiesen
werden
müssen
Abs.
Hinweispflicht
.
ursprünglich
erstellten
Hauptverhandlungsprotokoll
ist
entsprechender
Hinweis
entnehmen
.
Unterlassen
Hinweises
Revisionsbegründung
Angeklagten
28
.
September
gerügt
worden
war
hat
Vorsitzende
10
.
Januar
Vermerk
niedergelegt
Erinnerung
Hauptverhandlung
29
.
Mai
Hinweis
Änderung
Konkurrenzverhältnisses
auch
Hinweis
mögliche
Verurteilung
Unterlassens
erteilt
worden
sei
hat
entsprechende
Protokollberichtigung
veranlaßt
.
Handhabung
kann
zuvor
erhobenen
Verfahrensrüge
Tatsachengrundlage
entzogen
werden
.
.
vgl.
BGHSt
.
dann
gelten
könnte
zweifelsfrei
protokollierten
Hergang
abweichender
Ablauf
vorliegt
vgl.
5
.
Strafsenat
Beweiskraft
braucht
hier
entschieden
werden
Erklärung
damals
anwesenden
Verteidigers
Ablauf
Hinweiserteilung
29
.
Mai
einerseits
erst
Monaten
Erinnerung
vorgenommenen
Protokolländerung
andererseits
zweifelsfreien
Sachlage
gesprochen
werden
kann
.
kann
auch
ausgeschlossen
werden
Verurteilung
Falle
unterbliebenen
Hinweis
beruht
.
2
.
Fälle
Körperverletzung
Amt
betrifft
fehlerhafte
Ablehnung
Hilfsbeweisantrags
Zuziehung
Sachverständigen
Beweis
Tatsache
Gefangene
halluzinatorischen
Psychose
Zusammenhang
exzessivem
Drogenmißbrauch
verabreichten
zeugentüchtig
sei
.
Strafkammer
hat
Antrag
Urteilsgründen
Begründung
abgelehnt
selbst
erforderliche
Sachkunde
Beurteilung
Zeugen
besitze
paranoid-halluzinatorische
Psychose
führe
Zeuge
zeugentaugliche
Auskunftsperson
sei
S.
.
Begründung
ermöglicht
Revisionsgericht
Nachprüfung
Tatgericht
tatsächlich
erforderliche
Sachkunde
hatte
liegt
hier
eher
.
Strafkammer
hat
näheren
Angaben
gemacht
Psychose
festgestellt
worden
ist
ebenfalls
Vorliegen
Erkrankung
ausgegangen
ist
gegebenenfalls
Weise
ausgewirkt
hat
.
hat
auch
auseinandergesetzt
Einfluß
exzessive
Drogenmißbrauch
Zeugen
verabreichten
Psychopharmaka
Zusammenhang
Psychose
hatten
.
ist
berücksichtigen
Beweisantrag
konkret
vorgetragen
worden
war
Zeuge
Halluzinationen
leide
Stimmen
höre
glaube
sein
Hölle
bringen
könne
u.a.
Beurteilung
ausgeprägten
Psychose
Akten
befindlichen
Gutachten
Prof.
Dr.
Institut
Rechtsmedizin
Medizinischen
Hochschule
ergibt
.
ist
Rahmen
Aufklärungsrüge
begründung
ebenso
vorgetragen
worden
Umstand
Beamte
Polizeidirektion
Befragung
Zeugen
29
Juli
Ergebnis
gelangt
waren
komme
Gesundheitszustandes
Zeuge
Betracht
konkrete
Fragen
zeitliche
Abläufe
Örtlichkeiten
angeblich
erinnern
könne
völlig
anderen
Dingen
spreche
.
II
.
Ausüben
tatsächlichen
Gewalt
Würgehölzer
:
Strafkammer
hat
Angeklagten
dritten
Fall
tatsächlichen
Gewalt
Würgehölzer
§
Abs.
Nr.
WaffG
verurteilt
vorsätzliches
Handeln
indes
ausreichend
begründet
.
Feststellungen
hatte
Angeklagte
Gegenstände
Teilnahme
Kampfsportlehrgang
Lehrgangsleiter
Erinnerungsgeschenk
erhalten
.
Würgehölzer
auch
genannt
regelmäßig
Hartholzstäben
Metallrohren
bestehen
Lederriemen
Schnur
Kette
miteinander
verbunden
sind
amtliche
Begründung
BRDrucks
.
S.
;
vgl.
auch
BVerwG
wiesen
Geräte
Gegensatz
massiven
Griffe
mm
starkem
Schaumstoff
ummantelte
Kunststoffrohre
.
Strafkammer
hat
Anhörung
Sachverständigen
gleichwohl
Würgen
bestimmte
Gegenstände
Sinne
§
Abs.
Nr.
1
.
WaffV
eingeordnet
zwar
Ummantelung
schlagartige
Unterbrechung
Blutzufuhr
erreichen
lassen
Drosselungsvorgang
aber
gleichwohl
möglich
sei
;
komme
anders
sonstige
derartige
Trainingsgeräte
Sollbruchstelle
aufwiesen
.
Angeklagte
hatte
eingelassen
echte
Nunchaku
Trainingsgeräte
Kampfsportler
Üben
Abwehr
entsprechende
Angriffe
gehalten
haben
.
Strafkammer
hat
Einlassung
Berufung
Tatbestandsirrtum
darstellt
widerlegt
erachtet
Angeklagte
langjähriger
Kampfsportler
Teilnahme
internationalen
Lehrgängen
umfassende
Kenntnisse
auch
einschlägigen
Kampfgeräte
habe
.
Gerade
Blickwinkel
hätte
Umstand
auseinandersetzen
müssen
Gegenstände
Kampfsportlehrgang
Veranstalter
Erinnerungsgeschenk
erhalten
hatte
Einstufung
Beteiligten
verbotene
Würgehölzer
spricht
.
Ferner
wäre
erörtern
gewesen
Sachverständigen
Trainingsgeräte
geforderten
Sollbruchstellen
auch
ummantelten
Kunststoffrohr
Angeklagten
deutlich
erkennbar
gewesen
waren
Sachverständigen
Gericht
vermittelten
spezifischen
Abgrenzungskriterien
Waffengesetz
unterfallenden
Würgegeräten
unterschiedlicher
Bauweise
entsprechenden
Trainingsgeräten
tatsächlich
Allgemeingut
erfahrener
Kampfsportler
waren
so
allein
Umstand
entsprechenden
Vorsatz
Angeklagten
geschlossen
werden
konnte
.
.
neue
Hauptverhandlung
gibt
Senat
folgende
Hinweise
:
1
.
neu
erkennende
Tatgericht
ersten
Fall
erneut
Körperverletzung
Unterlassen
kommen
sollte
wird
Vorliegen
bedingten
Vorsatzes
Angeklagte
Einklemmen
Haut
möglich
gehalten
habe
näher
begründen
haben
.
Umstandes
Gefangene
zunächst
Hand
Türe
Zarge
gehalten
hatte
Schließen
verhindern
dann
jedoch
zurückgezogen
hat
Angeklagte
Türe
völlig
schließen
konnte
versteht
Angeklagte
gerechnet
hat
Hautfalte
eingeklemmt
haben
.
Ausruf
Gefangenen
Arm
sei
eingeklemmt
konnte
wörtlicher
Auslegung
ganze
Arm
Angeklagten
unzutreffende
Klage
aufgefaßt
worden
sein
dann
Türe
hätte
schließen
lassen
.
könnte
auch
sprechen
Angeklagte
unmittelbar
Vollzugsabteilungsleiter
begeben
hatte
Meldung
Randalieren
Gefangenen
erstattet
hat
.
2
.
zweiten
Fall
wird
Qualifikationstatbestand
§
Abs.
Satz
StGB
.
Tatbestandsmerkmal
lebensgefährdenden
Behandlung
Sinne
§
StGB
.
eingehender
darzulegen
sein
.
Annahme
lebensgefährdenden
Behandlung
genügt
zwar
grundsätzlich
objektive
Eignung
Eintritt
konkreten
Gefahr
gegeben
sein
müßte
muß
objektive
Eignung
stets
B
ehandlung
konkreten
Umständen
Einzelfall
ergeben
vgl.
StGB
Lebensgefährdung
2
.
wird
ankommen
Lebensgefährlichkeit
Sinne
auch
bereits
Angeklagten
vorgenommenen
kurzzeitigen
Anwendung
Würgegriffes
gegeben
war
.
Subjektiv
muß
Täter
Umstände
erkennen
Lebensgefährlichkeit
ergibt
aaO
Nr.
.
3
.
dritten
Fall
wird
neue
Tatgericht
Gelegenheit
haben
Einordnung
Gegenstände
Würgehölzer
erneuten
Prüfung
unterziehen
.
wird
beachten
sein
Geräte
§
Abs.
Nr.
1
.
WaffV
Beschaffenheit
Handhabung
bestimmt
sein
müssen
Würgen
Gesundheit
beschädigen
.
bloße
Eignung
reicht
.
wird
erörtern
sein
gegenüber
üblichen
zusätzliche
Ummantelung
Haltegriffe
Schaumstoff
Würgeeignung
wesentlich
herabsetzt
sprechen
könnte
Hersteller
Geräte
Dekorationsgegenstände
konzipiert
hat
.
Ferner
wird
klären
sein
Anbringung
Sollbruchstellen
nur
massiven
Griffen
Holz
Metall
auch
ummantelten
Kunststoffrohren
üblich
ist
Trainingsgeräte
eingesetzt
werden
sollen
.
Pfister
Lienen