BESCHLUSS 5 . September Strafsache Körperverletzung Amt u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 5 . September gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil 6 . Juni verurteilt worden ist Feststellungen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Justizvollzugsbediensteter tätig gewesen war Körperverletzung Amt gefährlicher Körperverletzung Amt unerlaubten Besitzes Würgehölzern Gesamtgeldstrafe Tagessätzen verurteilt . hiergegen gerichtete Revision Angeklagten formelle sachlich-rechtliche Beanstandungen geltend gemacht werden hat Erfolg . Körperverletzung Amt : 1 . Strafkammer hat Angeklagten ersten Fall Körperverletzung Amt Form unechten Unterlassungsdelikts verurteilt . hat festgestellt Zudrücken Zellentüre Gefangenen Unterarm Form eingeklemmt wurde Haut Türe Zarge verblieben ist . Angeklagte Einklemmen möglich gehalten habe sei weggegangen habe schmerzhaften Zustand sogleich beendet . Anklage war Angeklagten insoweit vorgeworfen worden aktives Tun Gefangenen Faustschlägen Zelle gestoßen Türe derart zugeschlagen haben Haut Armes eingeklemmt worden ist . Veränderung rechtlichen Gesichtspunktes Unterlassen aktives Tun hätte § Abs. hingewiesen werden müssen Abs. Hinweispflicht . ursprünglich erstellten Hauptverhandlungsprotokoll ist entsprechender Hinweis entnehmen . Unterlassen Hinweises Revisionsbegründung Angeklagten 28 . September gerügt worden war hat Vorsitzende 10 . Januar Vermerk niedergelegt Erinnerung Hauptverhandlung 29 . Mai Hinweis Änderung Konkurrenzverhältnisses auch Hinweis mögliche Verurteilung Unterlassens erteilt worden sei hat entsprechende Protokollberichtigung veranlaßt . Handhabung kann zuvor erhobenen Verfahrensrüge Tatsachengrundlage entzogen werden . . vgl. BGHSt . dann gelten könnte zweifelsfrei protokollierten Hergang abweichender Ablauf vorliegt vgl. 5 . Strafsenat Beweiskraft braucht hier entschieden werden Erklärung damals anwesenden Verteidigers Ablauf Hinweiserteilung 29 . Mai einerseits erst Monaten Erinnerung vorgenommenen Protokolländerung andererseits zweifelsfreien Sachlage gesprochen werden kann . kann auch ausgeschlossen werden Verurteilung Falle unterbliebenen Hinweis beruht . 2 . Fälle Körperverletzung Amt betrifft fehlerhafte Ablehnung Hilfsbeweisantrags Zuziehung Sachverständigen Beweis Tatsache Gefangene halluzinatorischen Psychose Zusammenhang exzessivem Drogenmißbrauch verabreichten zeugentüchtig sei . Strafkammer hat Antrag Urteilsgründen Begründung abgelehnt selbst erforderliche Sachkunde Beurteilung Zeugen besitze paranoid-halluzinatorische Psychose führe Zeuge zeugentaugliche Auskunftsperson sei S. . Begründung ermöglicht Revisionsgericht Nachprüfung Tatgericht tatsächlich erforderliche Sachkunde hatte liegt hier eher . Strafkammer hat näheren Angaben gemacht Psychose festgestellt worden ist ebenfalls Vorliegen Erkrankung ausgegangen ist gegebenenfalls Weise ausgewirkt hat . hat auch auseinandergesetzt Einfluß exzessive Drogenmißbrauch Zeugen verabreichten Psychopharmaka Zusammenhang Psychose hatten . ist berücksichtigen Beweisantrag konkret vorgetragen worden war Zeuge Halluzinationen leide Stimmen höre glaube sein Hölle bringen könne u.a. Beurteilung ausgeprägten Psychose Akten befindlichen Gutachten Prof. Dr. Institut Rechtsmedizin Medizinischen Hochschule ergibt . ist Rahmen Aufklärungsrüge begründung ebenso vorgetragen worden Umstand Beamte Polizeidirektion Befragung Zeugen 29 Juli Ergebnis gelangt waren komme Gesundheitszustandes Zeuge Betracht konkrete Fragen zeitliche Abläufe Örtlichkeiten angeblich erinnern könne völlig anderen Dingen spreche . II . Ausüben tatsächlichen Gewalt Würgehölzer : Strafkammer hat Angeklagten dritten Fall tatsächlichen Gewalt Würgehölzer § Abs. Nr. WaffG verurteilt vorsätzliches Handeln indes ausreichend begründet . Feststellungen hatte Angeklagte Gegenstände Teilnahme Kampfsportlehrgang Lehrgangsleiter Erinnerungsgeschenk erhalten . Würgehölzer auch genannt regelmäßig Hartholzstäben Metallrohren bestehen Lederriemen Schnur Kette miteinander verbunden sind amtliche Begründung BRDrucks . S. ; vgl. auch BVerwG wiesen Geräte Gegensatz massiven Griffe mm starkem Schaumstoff ummantelte Kunststoffrohre . Strafkammer hat Anhörung Sachverständigen gleichwohl Würgen bestimmte Gegenstände Sinne § Abs. Nr. 1 . WaffV eingeordnet zwar Ummantelung schlagartige Unterbrechung Blutzufuhr erreichen lassen Drosselungsvorgang aber gleichwohl möglich sei ; komme anders sonstige derartige Trainingsgeräte Sollbruchstelle aufwiesen . Angeklagte hatte eingelassen echte Nunchaku Trainingsgeräte Kampfsportler Üben Abwehr entsprechende Angriffe gehalten haben . Strafkammer hat Einlassung Berufung Tatbestandsirrtum darstellt widerlegt erachtet Angeklagte langjähriger Kampfsportler Teilnahme internationalen Lehrgängen umfassende Kenntnisse auch einschlägigen Kampfgeräte habe . Gerade Blickwinkel hätte Umstand auseinandersetzen müssen Gegenstände Kampfsportlehrgang Veranstalter Erinnerungsgeschenk erhalten hatte Einstufung Beteiligten verbotene Würgehölzer spricht . Ferner wäre erörtern gewesen Sachverständigen Trainingsgeräte geforderten Sollbruchstellen auch ummantelten Kunststoffrohr Angeklagten deutlich erkennbar gewesen waren Sachverständigen Gericht vermittelten spezifischen Abgrenzungskriterien Waffengesetz unterfallenden Würgegeräten unterschiedlicher Bauweise entsprechenden Trainingsgeräten tatsächlich Allgemeingut erfahrener Kampfsportler waren so allein Umstand entsprechenden Vorsatz Angeklagten geschlossen werden konnte . . neue Hauptverhandlung gibt Senat folgende Hinweise : 1 . neu erkennende Tatgericht ersten Fall erneut Körperverletzung Unterlassen kommen sollte wird Vorliegen bedingten Vorsatzes Angeklagte Einklemmen Haut möglich gehalten habe näher begründen haben . Umstandes Gefangene zunächst Hand Türe Zarge gehalten hatte Schließen verhindern dann jedoch zurückgezogen hat Angeklagte Türe völlig schließen konnte versteht Angeklagte gerechnet hat Hautfalte eingeklemmt haben . Ausruf Gefangenen Arm sei eingeklemmt konnte wörtlicher Auslegung ganze Arm Angeklagten unzutreffende Klage aufgefaßt worden sein dann Türe hätte schließen lassen . könnte auch sprechen Angeklagte unmittelbar Vollzugsabteilungsleiter begeben hatte Meldung Randalieren Gefangenen erstattet hat . 2 . zweiten Fall wird Qualifikationstatbestand § Abs. Satz StGB . Tatbestandsmerkmal lebensgefährdenden Behandlung Sinne § StGB . eingehender darzulegen sein . Annahme lebensgefährdenden Behandlung genügt zwar grundsätzlich objektive Eignung Eintritt konkreten Gefahr gegeben sein müßte muß objektive Eignung stets B ehandlung konkreten Umständen Einzelfall ergeben vgl. StGB Lebensgefährdung 2 . wird ankommen Lebensgefährlichkeit Sinne auch bereits Angeklagten vorgenommenen kurzzeitigen Anwendung Würgegriffes gegeben war . Subjektiv muß Täter Umstände erkennen Lebensgefährlichkeit ergibt aaO Nr. . 3 . dritten Fall wird neue Tatgericht Gelegenheit haben Einordnung Gegenstände Würgehölzer erneuten Prüfung unterziehen . wird beachten sein Geräte § Abs. Nr. 1 . WaffV Beschaffenheit Handhabung bestimmt sein müssen Würgen Gesundheit beschädigen . bloße Eignung reicht . wird erörtern sein gegenüber üblichen zusätzliche Ummantelung Haltegriffe Schaumstoff Würgeeignung wesentlich herabsetzt sprechen könnte Hersteller Geräte Dekorationsgegenstände konzipiert hat . Ferner wird klären sein Anbringung Sollbruchstellen nur massiven Griffen Holz Metall auch ummantelten Kunststoffrohren üblich ist Trainingsgeräte eingesetzt werden sollen . Pfister Lienen