You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

629 lines
5.3 KiB

BESCHLUSS
8
.
Juni
Strafsache
Beihilfe
Betrug
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführerin
8
.
Juni
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
24
.
September
betrifft
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
Beihilfe
Betrug
Tateinheit
"
Urkundenfälschung
"
Gründen
ergibt
Tateinheit
Beihilfe
Urkundenfälschung
Fällen
Jugendstrafe
Jahr
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
hat
.
Weiter
hat
Angeklagten
Auflage
gemacht
Stunden
gemeinnützige
Arbeit
Weisung
Jugendgerichtshilfe
abzuleisten
.
hat
festgestellt
Angeklagte
Taten
erlangt
hat
Verfall
Wertersatz
aber
Ansprüche
Verletzter
Sinne
§
Abs.
Satz
StGB
entgegenstehen
.
Hiergegen
wendet
Angeklagte
Verfahrensrüge
Beanstandung
Verletzung
sachlichen
Rechts
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
Erfolg
.
Verfahrensrüge
kommt
.
1
.
Landgericht
hat
Verurteilung
Angeklagten
folgende
Feststellungen
gestützt
:
Ehemann
Angeklagten
hatte
entschlossen
Besitz
Kraftfahrzeugen
gehobener
Fahrzeugklassen
bringen
Vorlage
unechter
Urkunden
veräußern
.
Ausführung
Entschlusses
mietete
4
.
März
Vorspiegeln
tatsächlich
vorhandenen
Absicht
Kraftfahrzeug
ordnungsgemäß
zurückzugeben
gewerblichen
Vermieter
Pkw
Marke
350S
Wert
.
ließ
Dritten
passende
unechte
Zulassungsbescheinigungen
gestohlenen
Blankoformularen
herstellen
.
13
.
März
verkaufte
Fahrzeug
weiter
.
Angeklagte
unterstützte
Ehemann
Kenntnis
Herkunft
Kraftfahrzeugs
Verkaufsgesprächen
Käufer
Ehefrau
suggerierte
Ehemann
lebten
guten
finanziellen
Verhältnissen
seien
rechtmäßig
Eigenbesitz
Fahrzeugs
.
Käufer
Pkw
überließen
zahlte
Kaufpreis
Höhe
.
Ehemann
Angeklagten
mietete
weiterer
Umsetzung
Tatentschlusses
23
.
März
Kraftfahrzeug
Marke
Carrera
Wert
.
26
.
März
verkaufte
Pkw
Dritten
.
Angeklagte
Tatentschluss
Ehemanns
informiert
war
unterstützte
Verkaufsverhandlungen
Käufer
Verein
Ehemann
zunächst
Telefon
anschließend
anlässlich
persönlichen
Begegnung
vorspiegelte
zweite
Schlüssel
Kraftfahrzeugs
könne
Käufer
überlassen
werden
zuhause
vergessen
habe
.
Käufer
Pkw
übergeben
wurde
zahlte
Kaufpreis
.
2
.
getroffenen
Feststellungen
tragen
Schuldspruch
Beihilfe
Betrug
Tateinheit
Beihilfe
Urkundenfälschung
Fällen
;
sind
objektiven
Tatbestand
Betrugstaten
unzureichend
.
fehlen
Angaben
Art
Höhe
Käufern
Kraftfahrzeuge
entstandenen
Schadens
.
Schädigung
Käufer
Höhe
vollen
entrichteten
Kaufpreises
Landgericht
jeweils
Bezug
nimmt
setzte
Gegenzug
Eigentum
Kraftfahrzeugen
erlangten
.
insbesondere
Voraussetzungen
§
Abs.
besonderer
Berücksichtigung
Gutglaubenserwerbs
Kraftfahrzeugen
Vorlage
unechter
Zulassungsbescheinigungen
Urteil
23
.
Mai
f.
;
OLG
Urteil
26
.
Mai
.
.
;
MünchKommBGB/Oechsler
5
.
Aufl
.
.
legt
Landgericht
.
entzieht
nur
Strafausspruch
bereits
Schuldspruch
Grundlage
.
Ansicht
Generalbundesanwalts
kann
bestehen
bleiben
Käufern
auch
Falle
gutgläubigen
Eigentumserwerbs
unerheblichen
jedenfalls
Gesichtspunkt
schadensgleichen
Vermögensgefährdung
Betrugsschaden
eingetreten
sei
Urteil
8
.
Mai
;
Beschluss
15
.
Januar
.
neueren
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgerichts
Vermögensnachteil
Sinne
§
Abs.
StGB
gleicher
Weise
Merkmal
Vermögensschadens
§
Abs.
StGB
relevant
ist
ist
Hinblick
Bestimmtheitsgebot
Art
.
Abs.
GG
erforderlich
eigenständige
Feststellungen
Vorliegen
Vermögensschadens
treffen
so
Tatbestandsmerkmal
übrigen
Tatbestandsmerkmalen
§
Abs.
StGB
Fälle
versuchten
vollendeten
Betruges
hinreichend
deutlich
abzugrenzen
.
Nur
so
lässt
auch
tragfähige
Aussage
Stoffgleichheit
Opfer
erlittenen
Vermögenseinbuße
Täter
erstrebten
rechtswidrigen
Vermögensvorteil
treffen
.
einfach
gelagerten
eindeutigen
Fallgestaltungen
abgesehen
bedeutet
Schaden
Höhe
nach
beziffern
Ermittlung
wirtschaftlich
nachvollziehbarer
Weise
Urteilsgründen
darzulegen
ist
BVerfG
Beschluss
23
.
Juni
u.a.
BVerfGE
.
fehlt
hier
.
ist
ersichtlich
wirtschaftlich
nachvollziehbaren
Maßstäben
bezifferbarer
Vermögensschaden
allein
Bestehen
zivilrechtlichen
liegen
kann
Ergebnis
Beweisaufnahme
Strafverfahren
feststeht
ausschließbar
ist
getäuschte
Käufer
gutgläubig
Eigentum
Fahrzeug
erworben
hat
noch
werden
Parameter
Berechnung
Höhe
Schadens
erkennbar
.
3
.
unzureichenden
Feststellungen
unterliegt
landgerichtliche
Urteil
Aufhebung
Angeklagte
betrifft
noch
Rügen
Revision
betreffend
Anwendung
§
Abs.
Abs.
Satz
Angriff
Revision
unterliegende
Beschluss
17
.
Februar
StR
BGHSt
.
.
Entscheidung
§
Abs.
ankäme
.
Ausführungen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
wird
insoweit
hingewiesen
.
Aufhebung
betroffen
ist
Gründen
landgerichtlichen
Urteils
enthaltene
Entscheidung
§
Abs.
Satz
Überprüfung
lediglich
sofortige
Beschwerde
zugänglich
24
.
Juni
BGHSt
.
Gegenstand
Revision
Angeklagten
ist
.
Erstreckung
Aufhebung
anderer
Taten
verurteilten
Mitangeklagten
scheidet
§
Satz
.
neue
Hauptverhandlung
weist
Senat
Verschlechterungsverbot
§
Abs.
Satz
Landgericht
hindert
neu
treffenden
Feststellungen
Verschärfung
Schuldspruchs
gelangen
.
Landgericht
wird
gegebenenfalls
Erteilung
entsprechenden
Hinweises
§
Abs.
Angeklagten
Last
gelegte
Tun
Gesichtspunkt
Hehlerei
Abs.
StGB
Variante
Absatzhilfe
untersuchen
haben
.
ist
erkrankt
gehindert
unterschreiben
.
Menges