BESCHLUSS 8 . Juni Strafsache Beihilfe Betrug u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführerin 8 . Juni gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 24 . September betrifft Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagte Beihilfe Betrug Tateinheit " Urkundenfälschung " Gründen ergibt Tateinheit Beihilfe Urkundenfälschung Fällen Jugendstrafe Jahr verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt hat . Weiter hat Angeklagten Auflage gemacht Stunden gemeinnützige Arbeit Weisung Jugendgerichtshilfe abzuleisten . hat festgestellt Angeklagte Taten € erlangt hat Verfall Wertersatz aber Ansprüche Verletzter Sinne § Abs. Satz StGB entgegenstehen . Hiergegen wendet Angeklagte Verfahrensrüge Beanstandung Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision . Rechtsmittel hat Sachrüge Erfolg . Verfahrensrüge kommt . 1 . Landgericht hat Verurteilung Angeklagten folgende Feststellungen gestützt : Ehemann Angeklagten hatte entschlossen Besitz Kraftfahrzeugen gehobener Fahrzeugklassen bringen Vorlage unechter Urkunden veräußern . Ausführung Entschlusses mietete 4 . März Vorspiegeln tatsächlich vorhandenen Absicht Kraftfahrzeug ordnungsgemäß zurückzugeben gewerblichen Vermieter Pkw Marke 350S Wert € . ließ Dritten passende unechte Zulassungsbescheinigungen gestohlenen Blankoformularen herstellen . 13 . März verkaufte Fahrzeug weiter . Angeklagte unterstützte Ehemann Kenntnis Herkunft Kraftfahrzeugs Verkaufsgesprächen Käufer Ehefrau suggerierte Ehemann lebten guten finanziellen Verhältnissen seien rechtmäßig Eigenbesitz Fahrzeugs . Käufer Pkw überließen zahlte Kaufpreis Höhe € . Ehemann Angeklagten mietete weiterer Umsetzung Tatentschlusses 23 . März Kraftfahrzeug Marke Carrera Wert € . 26 . März verkaufte Pkw Dritten . Angeklagte Tatentschluss Ehemanns informiert war unterstützte Verkaufsverhandlungen Käufer Verein Ehemann zunächst Telefon anschließend anlässlich persönlichen Begegnung vorspiegelte zweite Schlüssel Kraftfahrzeugs könne Käufer überlassen werden zuhause vergessen habe . Käufer Pkw übergeben wurde zahlte Kaufpreis € . 2 . getroffenen Feststellungen tragen Schuldspruch Beihilfe Betrug Tateinheit Beihilfe Urkundenfälschung Fällen ; sind objektiven Tatbestand Betrugstaten unzureichend . fehlen Angaben Art Höhe Käufern Kraftfahrzeuge entstandenen Schadens . Schädigung Käufer Höhe vollen entrichteten Kaufpreises Landgericht jeweils Bezug nimmt setzte Gegenzug Eigentum Kraftfahrzeugen erlangten . insbesondere Voraussetzungen § Abs. besonderer Berücksichtigung Gutglaubenserwerbs Kraftfahrzeugen Vorlage unechter Zulassungsbescheinigungen Urteil 23 . Mai f. ; OLG Urteil 26 . Mai . . ; MünchKommBGB/Oechsler 5 . Aufl . . legt Landgericht . entzieht nur Strafausspruch bereits Schuldspruch Grundlage . Ansicht Generalbundesanwalts kann bestehen bleiben Käufern auch Falle gutgläubigen Eigentumserwerbs unerheblichen jedenfalls Gesichtspunkt schadensgleichen Vermögensgefährdung Betrugsschaden eingetreten sei Urteil 8 . Mai ; Beschluss 15 . Januar . neueren Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts Vermögensnachteil Sinne § Abs. StGB gleicher Weise Merkmal Vermögensschadens § Abs. StGB relevant ist ist Hinblick Bestimmtheitsgebot Art . Abs. GG erforderlich eigenständige Feststellungen Vorliegen Vermögensschadens treffen so Tatbestandsmerkmal übrigen Tatbestandsmerkmalen § Abs. StGB Fälle versuchten vollendeten Betruges hinreichend deutlich abzugrenzen . Nur so lässt auch tragfähige Aussage Stoffgleichheit Opfer erlittenen Vermögenseinbuße Täter erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteil treffen . einfach gelagerten eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen bedeutet Schaden Höhe nach beziffern Ermittlung wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise Urteilsgründen darzulegen ist BVerfG Beschluss 23 . Juni u.a. BVerfGE . fehlt hier . ist ersichtlich wirtschaftlich nachvollziehbaren Maßstäben bezifferbarer Vermögensschaden allein Bestehen zivilrechtlichen liegen kann Ergebnis Beweisaufnahme Strafverfahren feststeht ausschließbar ist getäuschte Käufer gutgläubig Eigentum Fahrzeug erworben hat noch werden Parameter Berechnung Höhe Schadens erkennbar . 3 . unzureichenden Feststellungen unterliegt landgerichtliche Urteil Aufhebung Angeklagte betrifft noch Rügen Revision betreffend Anwendung § Abs. Abs. Satz Angriff Revision unterliegende Beschluss 17 . Februar StR BGHSt . . Entscheidung § Abs. ankäme . Ausführungen Antragsschrift Generalbundesanwalts wird insoweit hingewiesen . Aufhebung betroffen ist Gründen landgerichtlichen Urteils enthaltene Entscheidung § Abs. Satz Überprüfung lediglich sofortige Beschwerde zugänglich 24 . Juni BGHSt . Gegenstand Revision Angeklagten ist . Erstreckung Aufhebung anderer Taten verurteilten Mitangeklagten scheidet § Satz . neue Hauptverhandlung weist Senat Verschlechterungsverbot § Abs. Satz Landgericht hindert neu treffenden Feststellungen Verschärfung Schuldspruchs gelangen . Landgericht wird gegebenenfalls Erteilung entsprechenden Hinweises § Abs. Angeklagten Last gelegte Tun Gesichtspunkt Hehlerei Abs. StGB Variante Absatzhilfe untersuchen haben . ist erkrankt gehindert unterschreiben . Menges