You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

130 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
26
.
März
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
26
.
März
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Angeklagten
wird
Antrag
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Begründung
Revision
Urteil
Landgerichts
6
.
Juni
gewährt
.
Kosten
Wiedereinsetzung
trägt
Angeklagte
.
2
.
Revision
Angeklagten
vorbezeichnete
Urteil
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Rahmen
Strafzumessung
erfolgte
Berücksichtigung
Umstände
Angeklagte
"
Überführungsrisiken
planvoll
verhindert
hat
"
Gespräche
Telefonzellen
geführt
Abnehmern
Telefonnummer
genannt
Betäubungsmittel
abgelegenen
Orten
übergeben
geachtet
hat
bloßen
Händen
berühren
ist
rechtlich
unbedenklich
.
Jedoch
ist
Bewertung
Gesamtbildes
professionellen
Vorgehens
Ausdruck
krimineller
Energie
Ergebnis
rechtsfehlerfrei
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Dr.
ist
Unterschriftsleistung
gehindert
.
Krehl
Krehl