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- BESCHLUSS
- 26
- .
- März
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 26
- .
- März
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Angeklagten
- wird
- Antrag
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- Landgerichts
- 6
- .
- Juni
- gewährt
- .
- Kosten
- Wiedereinsetzung
- trägt
- Angeklagte
- .
- 2
- .
- Revision
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Rahmen
- Strafzumessung
- erfolgte
- Berücksichtigung
- Umstände
- Angeklagte
- "
- Überführungsrisiken
- planvoll
- verhindert
- hat
- "
- Gespräche
- Telefonzellen
- geführt
- Abnehmern
- Telefonnummer
- genannt
- Betäubungsmittel
- abgelegenen
- Orten
- übergeben
- geachtet
- hat
- bloßen
- Händen
- berühren
- ist
- rechtlich
- unbedenklich
- .
- Jedoch
- ist
- Bewertung
- Gesamtbildes
- professionellen
- Vorgehens
- Ausdruck
- krimineller
- Energie
- Ergebnis
- rechtsfehlerfrei
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Dr.
- ist
- Unterschriftsleistung
- gehindert
- .
- Krehl
- Krehl
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