You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

111 lines
831 B

BESCHLUSS
18
.
Oktober
Strafsache
versuchten
Betruges
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
18
.
Oktober
beschlossen
:
Antrag
Angeklagten
Entscheidung
Revisionsgerichts
Verwerfungsbeschluss
Landgerichts
Kreuznach
13
Juli
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Einlegung
Revision
Urteil
Landgerichts
Kreuznach
2
.
Mai
sind
Urteilsgründe
Angeklagten
23
.
Mai
Verteidiger
24
.
Mai
zugestellt
worden
.
Revisionsbegründung
13
Juli
eingegangen
war
hat
Landgericht
Revision
Beschluss
13
Juli
unzulässig
gemäß
§
Abs.
verworfen
;
Beschluss
wurde
Verteidiger
Angeklagten
19
Juli
zugestellt
.
Antrag
27
Juli
eingegangen
2
.
August
war
unzulässig
Kosten
Antragstellers
verwerfen
.
§
Abs.
Satz
ist
Antrag
Woche
Zustellung
Verwerfungsbeschlusses
stellen
.
Frist
ist
hier
eingehalten
.
Otten
Roggenbuck