You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

248 lines
1.8 KiB

BESCHLUSS
7
.
September
Strafsache
Betruges
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
7
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
18
.
März
aufgehoben
Anordnung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
abgesehen
worden
ist
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
unbegründet
verworfen
.
Gründe
:
Revision
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
Schuldspruch
Strafausspruch
wendet
.
ist
Urteil
Sachrüge
aufzuheben
Landgericht
StGB
angewendet
hat
;
Nichtanwendung
ist
Revisionsangriff
ausgenommen
.
Landgericht
hat
festgestellt
Angeklagte
heroinabhängig
ist
Tatzeit
Verhaftung
täglich
bis
zu
Gramm
injizierte
.
abgeurteilten
Taten
beging
Grund
Drogensucht
Mittel
Kauf
Heroin
verschaffen
S.
;
Steuerungsfähigkeit
war
Grund
Suchtdrucks
möglicherweise
erheblich
vermindert
S.
.
StGB
ist
Urteil
erörtert
.
Rahmen
Strafzumessungserwägungen
hat
Landgericht
vielmehr
ausgeführt
Kammer
erkläre
schon
jetzt
Zustimmung
Zurückstellung
Strafvollstreckung
§
Abs.
.
ist
rechtsfehlerhaft
.
Feststellungen
Tatrichters
drängte
hier
Prüfung
Voraussetzungen
Maßregelanordnung
§
StGB
.
Voraussetzungen
gegeben
sind
ist
Anordnung
zwingend
Ermessen
Tatrichters
gestellt
BGHSt
5
7
;
;
NStZ-RR
12
;
295
;
5
.
März
;
.
.
.
Anordnung
darf
Hinblick
mögliche
Zurückstellung
§
abgesehen
werden
vgl.
Senatsbeschluss
16
.
April
Beschluss
8
.
Oktober
;
Beschluss
20
Juli
;
.
.
.
Unterbringung
neuen
Tatrichter
steht
allein
Angeklagte
Revision
eingelegt
hat
§
Abs.
Satz
.
Tatrichter
Anordnung
Maßregel
niedrigere
Strafe
erkannt
hätte
kann
Senat
ausschließen
.
Strafausspruch
ist
Rechtsfehler
berührt
.
Rothfuß
Roggenbuck
ist
Urlaubsabwesenheit
verhindert
unterschreiben
.
Rothfuß