You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

102 lines
865 B

BESCHLUSS
8
.
August
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
August
beschlossen
:
Nebenklägerin
wird
Rechtsanwalt
Beistand
bestellt
.
Gründe
:
Nebenklägerin
hat
21
Juli
beantragt
auch
Revisionsverfahren
Prozeßkostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalt
bewilligen
.
Antrag
ist
dann
weitestgehende
Wirkung
zukommt
Antrag
Bestellung
Beistands
auszulegen
;
erweist
Auslegung
auch
begründet
gesetzlichen
Voraussetzungen
Bestellung
Beistands
erfüllt
sind
§
Abs.
Nr.
.
beantragte
Entscheidung
würde
erübrigen
bereits
Landgericht
Revisionsverfahren
fortwirkende
Beistandsbestellung
vorgenommen
hätte
.
ist
jedoch
Fall
.
Landgericht
hat
Nebenklägerin
vielmehr
Prozeßkostenhilfe
bewilligt
.
Beistandsbestellung
steht
Abschluß
Revisionsverfahrens
Beschluß
Senats
2
.
August
Nebenklägerin
Antrag
rechtzeitig
gestellt
hat
.
Otten
Detter