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- BESCHLUSS
- 8
- .
- August
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 8
- .
- August
- beschlossen
- :
- Nebenklägerin
- wird
- Rechtsanwalt
- Beistand
- bestellt
- .
- Gründe
- :
- Nebenklägerin
- hat
- 21
- Juli
- beantragt
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- Beiordnung
- Rechtsanwalt
- bewilligen
- .
- Antrag
- ist
- dann
- weitestgehende
- Wirkung
- zukommt
- Antrag
- Bestellung
- Beistands
- auszulegen
- ;
- erweist
- Auslegung
- auch
- begründet
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistands
- erfüllt
- sind
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- beantragte
- Entscheidung
- würde
- erübrigen
- bereits
- Landgericht
- Revisionsverfahren
- fortwirkende
- Beistandsbestellung
- vorgenommen
- hätte
- .
- ist
- jedoch
- Fall
- .
- Landgericht
- hat
- Nebenklägerin
- vielmehr
- Prozeßkostenhilfe
- bewilligt
- .
- Beistandsbestellung
- steht
- Abschluß
- Revisionsverfahrens
- Beschluß
- Senats
- 2
- .
- August
- Nebenklägerin
- Antrag
- rechtzeitig
- gestellt
- hat
- .
- Otten
- Detter
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