You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

235 lines
1.8 KiB

AR
BESCHLUSS
13
.
März
Strafsache
1
.
2
.
Az
.
:
Ds
Js
Amtsgericht
Borken
Az
.
:
Ds
.
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
13
.
März
beschlossen
:
1
.
Beschluß
Amtsgerichts
Jugendrichter
Borken
8
.
Februar
wird
aufgehoben
.
2
.
Gericht
bleibt
Verhandlung
Entscheidung
Anklage
Staatsanwaltschaft
Zweigstelle
10
.
Dezember
zuständig
.
Gründe
:
Anklage
Jugendrichter
Amtsgerichts
Borken
legt
Staatsanwaltschaft
geständigen
Angeklagten
gemeinschaftlichen
Diebstahl
Wohnort
Borken
Last
.
Angeklagten
konnte
Anklage
noch
Borken
zugestellt
werden
.
Angeklagten
S.
mußte
Anklage
Hagen-Haspe
zugestellt
werden
inzwischen
aufhält
.
Eröffnungsbeschluß
Ladung
Hauptverhandlung
konnten
Angeklagten
mehr
Borken
stellt
werden
inzwischen
Mutter
aufhält
.
Jugendrichterin
Amtsgerichts
Borken
hat
Beschluß
8
.
Februar
gesamte
Verfahren
Zustimmung
Staatsanwaltschaft
§
Abs.
Jugendrichter
Amtsgerichts
abgegeben
Angeklagte
Anklageerhebung
Aufenthalt
gewechselt
habe
jetzt
aufhalte
.
Jugendrichter
hat
Übernahme
abgelehnt
.
Jugendrichterin
Borken
hat
beantragt
zuständige
Gericht
bestimmen
.
Voraussetzungen
§
Abs.
Abgabe
gesamten
Verfahrens
Amtsgericht
liegen
.
Aktenlage
ist
zwar
auszugehen
Angeklagte
Anklageerhebung
Aufenthalt
gewechselt
haben
Angeklagte
Angeklagte
S.
Angeklagten
S.
Borken
Borken
Hagen
.
besteht
jedoch
Gerichtsstand
§
Abs.
noch
§
.
.
Angeklagte
würde
Verfahrensabgabe
Amtsgericht
gesetzlichen
Richter
entzogen
.
Trennung
Verfahrens
ist
prozeßökonomischen
Gründen
angezeigt
.
Auch
§
Abs.
kann
Jugendrichter
Zuständigkeit
gesamte
Verfahren
übertragen
werden
gemeinschaftliche
obere
Gericht
nur
Gericht
verweisen
kann
bereits
Eröffnung
Verfahrens
zuständig
war
BGHSt
.
Abgabebeschluß
Amtsgerichts
Borken
ist
aufzuheben
.
Gericht
bleibt
Untersuchung
Entscheidung
Sache
zuständig
.
Otten