You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

379 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
4
.
September
Strafsache
Brandstiftung
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
September
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
24
.
Mai
wird
Verfolgung
Verfahren
Angeklagten
betrifft
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Vorwurf
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
StGB
beschränkt
;
vorbezeichnete
Urteil
Schuldspruch
abgeändert
Angeklagte
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
StGB
schuldig
ist
Strafausspruch
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
StGB
Busse
Unterstellhalle
Carport
vollständig
zerstört
wurden
S.
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteil
wendet
Angeklagte
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
.
1
.
Hinblick
zulässig
erhobene
Verfahrensrüge
Angeklagte
sei
Anklageschrift
noch
§
Abs.
Hauptverhandlung
hingewiesen
worden
abgebrannten
Unterstellhalle
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
StGB
Betracht
komme
beschränkt
Senat
Strafverfolgung
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Zustimmung
Generalbundesanwalts
Verfolgung
Verletzung
§
Abs.
Nr.
StGB
zerstörten
Busse
.
2
.
Angeklagte
Hinblick
abgebrannten
Busse
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
StGB
verurteilt
worden
ist
hat
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
3
.
Beschränkung
Strafverfolgung
hat
Wegfall
Verurteilung
Brandstiftung
§
Abs.
Nr.
StGB
Folge
.
zieht
hier
Aufhebung
Strafausspruchs
.
Senat
kann
letztlich
ausschließen
Landgericht
niedrigere
Freiheitsstrafe
verhängt
hätte
Angeklagten
nur
gemäß
§
Abs.
Nr.
StGB
auch
Zerstörung
Gebäudes
Sinne
§
Abs.
Nr.
StGB
verurteilt
hätte
.
4
.
Aufhebung
Feststellungen
Strafausspruch
bedarf
rechtsfehlerfrei
getroffen
worden
sind
.
neue
Tatgericht
darf
Strafzumessung
weitere
Feststellungen
treffen
bisherigen
Widerspruch
stehen
.
5
.
neue
Hauptverhandlung
weist
Senat
Feststellungen
Brandstiftung
bezüglich
Busse
abgebrannten
Unterstellhalle
Wert
Rahmen
neu
vorzunehmenden
Strafzumessung
berücksichtigt
werden
dürfen
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
führt
vorgenommene
Ausscheidung
Verfahrensstoff
gemäß
zusammenhängenden
Tatsachen
mehr
anhängig
sind
richterlichen
Kognition
ausscheiden
Grund
Urteilsfindung
Betracht
bleiben
müssten
;
vielmehr
ist
Tatgericht
gehindert
auch
Tatsachenstoff
berücksichtigen
zumindest
mittelbar
Beurteilung
Tat
Täter
Bedeutung
ist
vgl.
nur
Urteil
13
.
Februar
.
ist
hier
Unterstellhalle
verursachten
Brandschadens
Fall
.
Hinweis
ergeht
Vertrauen
Angeklagten
erweckt
wird
Zerstörung
Unterstellhalle
könne
mehr
Rahmen
Strafzumessung
Nachteil
verwertet
werden
Erfordernis
vgl.
Beschluss
23
.
September
NStZ
Urteil
13
.
Februar
;
vgl.
auch
Beschluss
29
.
Juni
.
6
.
Auslagenentscheidung
Verfolgungsbeschränkung
ist
hier
Raum
vgl.
Beschlüsse
15
.
Juni
Kostenentscheidung
3
November
.
Raum
Mosbacher
Jäger