You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

98 lines
854 B

BESCHLUSS
31
Juli
Strafsache
Betruges
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Traunstein
10
.
Oktober
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Auffassung
Revision
ist
betrügerischer
Absicht
aufgegebenen
Bestellungen
Angeklagten
auch
Vermögensschaden
Sinne
§
StGB
entstanden
.
Zwar
sind
Tatzeit
Betreuung
stehenden
Angeklagten
Lieferanten
geschlossenen
Verträge
unwirksam
.
geschädigten
Firmen
haben
jedoch
Angeklagten
Besitz
bestellten
Gegenständen
verschafft
bestellten
Dienstleistungen
erbracht
Gegenleistung
erlangt
haben
.
Wert
erbrachten
Leistungen
ist
Vermögen
betroffenen
Firmen
geschädigt
.
Boetticher
Hebenstreit