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- BESCHLUSS
- 31
- Juli
- Strafsache
- Betruges
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 31
- Juli
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Traunstein
- 10
- .
- Oktober
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- trägt
- Kosten
- Rechtsmittels
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Auffassung
- Revision
- ist
- betrügerischer
- Absicht
- aufgegebenen
- Bestellungen
- Angeklagten
- auch
- Vermögensschaden
- Sinne
- §
- StGB
- entstanden
- .
- Zwar
- sind
- Tatzeit
- Betreuung
- stehenden
- Angeklagten
- Lieferanten
- geschlossenen
- Verträge
- unwirksam
- .
- geschädigten
- Firmen
- haben
- jedoch
- Angeklagten
- Besitz
- bestellten
- Gegenständen
- verschafft
- bestellten
- Dienstleistungen
- erbracht
- Gegenleistung
- erlangt
- haben
- .
- Wert
- erbrachten
- Leistungen
- ist
- Vermögen
- betroffenen
- Firmen
- geschädigt
- .
- Boetticher
- Hebenstreit
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