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107 lines
933 B

BESCHLUSS
10
Juli
Strafsache
Steuerhinterziehung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Siegen
20
.
Dezember
wird
Verfahren
Antrag
Generalbundesanwalts
gemäß
§
Abs.
.
V.m
.
Abs.
Nr.
eingestellt
Hinterziehung
Einkommensteuer
Jahr
verurteilt
wurde
.
Insoweit
trägt
Staatskasse
Kosten
Verfahrens
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
.
weitergehende
Revision
vorbenannte
Urteil
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsbegründung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Insoweit
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Angeklagte
ist
ersten
Tatabschnitt
Betrugs
Fällen
Steuerhinterziehung
Fällen
schuldig
.
ist
auszuschließen
Strafkammer
verbleibenden
Einzelstrafen
Einbeziehung
weiterer
Einzelstrafen
Vorverurteilung
geringere
Gesamtfreiheitsstrafe
ausgesprochenen
Jahre
Monate
erkannt
hätte
.
Wahl
Jäger
Hebenstreit