BESCHLUSS 10 Juli Strafsache Steuerhinterziehung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Siegen 20 . Dezember wird Verfahren Antrag Generalbundesanwalts gemäß § Abs. . V.m . Abs. Nr. eingestellt Hinterziehung Einkommensteuer Jahr verurteilt wurde . Insoweit trägt Staatskasse Kosten Verfahrens Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen . weitergehende Revision vorbenannte Urteil wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsbegründung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Insoweit hat Kosten Rechtsmittels tragen . Angeklagte ist ersten Tatabschnitt Betrugs Fällen Steuerhinterziehung Fällen schuldig . ist auszuschließen Strafkammer verbleibenden Einzelstrafen Einbeziehung weiterer Einzelstrafen Vorverurteilung geringere Gesamtfreiheitsstrafe ausgesprochenen Jahre Monate erkannt hätte . Wahl Jäger Hebenstreit