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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 23
- November
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- Auch
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- .
- S.
- §
- EheG
- sind
- Haushaltsführung
- Kindererziehung
- geprägt
- ;
- später
- erzieltes
- Einkommen
- tritt
- Surrogat
- Stelle
- .
- ist
- auch
- Unterhaltsanspruch
- Ehegatten
- Ehe
- Inkrafttreten
- ersten
- Gesetzes
- Reform
- Familienrechts
- EheRG
- geschieden
- wurde
- Art
- .
- Ziff
- .
- Abs.
- weiterhin
- früheren
- Recht
- richtet
- Wege
- Differenzmethode
- ermitteln
- .
- Versäumnisurteil
- 23
- November
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 23
- November
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Dose
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägerin
- wird
- Urteil
- 7
- .
- Senats
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 14
- .
- Februar
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Zeit
- 1
- .
- September
- Nachteil
- Klägerin
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- erneuten
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Oberlandesgericht
- zurückverwiesen
- .
- Urteil
- ist
- vorläufig
- vollstreckbar
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Abänderung
- Urteils
- nachehelichen
- Ehegattenunterhalt
- .
- Ehe
- Parteien
- wurde
- 3
- Juli
- Verschulden
- Beklagten
- geschieden
- .
- Zeit
- ist
- Beklagte
- Zahlung
- chen
- Unterhalts
- verpflichtet
- .
- Unterhaltstitel
- wurde
- Folgezeit
- mehrfach
- angepasst
- .
- Prozessvergleich
- 15
- .
- Juni
- verpflichtete
- Beklagte
- Klägerin
- u.a.
- laufenden
- Unterhalt
- Juli
- Höhe
- monatlich
- DM
- zahlen
- .
- Grundlage
- Vergleichs
- vereinbarten
- Parteien
- :
- "
- Parteien
- gehen
- übereinstimmend
- Klägerin
- halbtägigen
- Arbeit
- nachgehen
- könnte
- 17
- .
- März
- geborene
- Kind
- noch
- betreuen
- hätte
- ;
- Verhältnis
- Parteien
- kann
- Klägerin
- Betreuung
- Kindes
- berufen
- .
- Parteien
- gehen
- ferner
- Klägerin
- halbtägige
- Berufstätigkeit
- Nettolohn
- DM
- monatlich
- verdienen
- könnte
- .
- "
- späteren
- Prozessvergleich
- 9
- .
- September
- vereinbarten
- Parteien
- :
- "
- Parteien
- sind
- einig
- 15
- .
- Juni
- abgeschlossene
- Unterhaltsvergleich
- nachehelichen
- Unterhalts
- Kraft
- bleibt
- .
- spätere
- Zeit
- entfällt
- Titel
- Beklagte
- jedoch
- Unterhaltsverzicht
- ausspricht
- .
- erneute
- gerichtliche
- Geltendmachung
- Beklagten
- evtl.
- dann
- noch
- zustehenden
- Unterhaltsanspruchs
- ist
- ausgeschlossen
- .
- Beklagte
- ist
- Kläger
- vollschichtigen
- Erwerbstätigkeit
- verpflichtet
- .
- Kläger
- wird
- Beklagten
- Suche
- geeigneten
- Stellen
- behilflich
- sein
- .
- "
- Urteil
- Oberlandesgerichts
- 28
- November
- wurde
- Beklagte
- verurteilt
- Klägerin
- u.a.
- Zeit
- Mai
- nachehelichen
- Unterhalt
- Höhe
- monatlich
- DM
- zahlen
- .
- ging
- Gericht
- allein
- eheprägenden
- Einkommen
- Beklagten
- ergebenden
- Bedarf
- Klägerin
- .
- rechnete
- eigene
- Einkünfte
- Klägerin
- voll
- bedarfsdeckend
- .
- Klägerin
- bezog
- Mai
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- erhält
- November
- Altersrente
- Abzug
- Beiträge
- Krankenund
- Pflegeversicherung
- DM
- belaufen
- .
- Beklagte
- erhält
- September
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Beiträge
- Pflegeversicherung
- Zeit
- 21
- .
- Januar
- monatlich
- DM
- monatlich
- DM
- belief
- .
- Zusätzlich
- erhält
- Februar
- Rente
- Versorgungsanstalt
- Bundes
- Länder
- Höhe
- monatlich
- €
- Tätigkeit
- D.
- Zeit
- zurückzuführen
- ist
- .
- Zeit
- 27
- .
- Dezember
- erhielt
- Beklagte
- Krankengeld
- Höhe
- täglich
- DM
- später
- Rentenansprüchen
- verrechnet
- wurde
- .
- Klägerin
- beantragt
- Abänderung
- Urteils
- Oberlandesgerichts
- 28
- November
- geänderter
- Einkommensverhältnisse
- eigenen
- Renteneinkünfte
- geänderten
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Surrogat
- früheren
- Haushaltstätigkeit
- Kindererziehung
- Wege
- Differenzmethode
- berücksichtigen
- seien
- .
- Amtsgericht
- hat
- Beklagten
- Abänderung
- früheren
- Unterhaltstitels
- Abweisung
- weitergehenden
- Klage
- Zahlung
- nachehelichen
- Unterhalts
- gestaffelter
- Höhe
- zuletzt
- Zeit
- September
- Höhe
- monatlich
- €
- Zeit
- März
- Höhe
- monatlich
- €
- verurteilt
- .
- Berufung
- Beklagten
- hat
- Oberlandesgericht
- Klage
- vollständig
- abgewiesen
- Revision
- Frage
- zugelassen
- geänderte
- Rechtsprechung
- Senats
- Bewertung
- Haushaltstätigkeit
- Kindererziehung
- Ehe
- auch
- Unterhaltsansprüche
- §
- EheG
- anwendbar
- ist
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Verhandlungstermin
- erschienenen
- Beklagten
- ist
- Versäumnisurteil
- entscheiden
- .
- beruht
- jedoch
- inhaltlich
- Säumnis
- berücksichtigt
- gesamten
- Streitstand
- .
- .
- Revision
- hat
- Umfang
- Anfechtung
- Erfolg
- führt
- insoweit
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Zurückverweisung
- Rechtsstreits
- Berufungsgericht
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- Klägerin
- denfalls
- Anspruch
- zustehe
- zuletzt
- titulierten
- Betrag
- hinausgeht
- .
- Zusatzrente
- Beklagten
- hat
- Berufungsgericht
- eheprägend
- berücksichtigt
- freiwillige
- Beiträge
- nend
- Jahre
- Scheidung
- erworben
- sei
- .
- Renteneinkommen
- Klägerin
- hat
- monatlichen
- Betrag
- Höhe
- DM
- hinzugerechnet
- Rente
- erhöht
- wäre
- Obliegenheit
- Aufnahme
- Erwerbstätigkeit
- nachgekommen
- wäre
- .
- Renteneinkommen
- Klägerin
- hat
- Berufungsgericht
- Kindererziehungszeiten
- gemeinsamen
- Kinder
- eheprägend
- angesehen
- voll
- Einkommen
- Beklagten
- errechneten
- Unterhaltsbedarf
- angerechnet
- .
- neuere
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- eheprägenden
- Haushaltstätigkeit
- Kindeserziehung
- sei
- Unterhaltsanspruch
- §
- EheG
- übertragbar
- .
- Änderung
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- komme
- Gesetzesänderung
- gleich
- Berücksichtigung
- schon
- Übergangsbestimmung
- Art
- .
- Ziff
- .
- Abs.
- ersten
- Gesetzes
- Reform
- Ehe
- Familienrechts
- 14
- .
- Juni
- 1
- .
- EheRG
- entgegenstehe
- .
- gelte
- Unterhaltsansprüche
- Ehegatten
- Ehe
- früheren
- Vorschriften
- geschieden
- worden
- ist
- Zeit
- geltende
- Recht
- .
- Auch
- Wortlaut
- §
- EheG
- schließe
- Übertragung
- neueren
- Rechtsprechung
- nur
- Unterhalt
- geschuldet
- sei
- "
- Einkünfte
- Vermögen
- Frau
- Erträgnisse
- Erwerbstätigkeit
- ausreichen
- "
- .
- Einschränkung
- sehe
- §
- mehr
- .
- Differenzmethode
- sei
- Unterhaltsansprüche
- Inkrafttreten
- 1
- .
- EheRG
- unbekannt
- gewesen
- erst
- später
- entwickelten
- Düsseldorfer
- Tabelle
- Rechtsprechung
- übernommen
- worden
- .
- Auch
- unterschiedliche
- Struktur
- Unterhaltstatbestände
- heutigem
- früherem
- Recht
- spreche
- Übertragung
- neueren
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Unterhaltsansprüche
- §
- EheG.
- Parteien
- noch
- Verschuldensprinzip
- geschieden
- worden
- seien
- auch
- Beklagten
- geschuldete
- Unterhalt
- beruhe
- gehe
- heutige
- Recht
- Lebensstandardgarantie
- sehe
- feste
- Einsatzzeitpunkte
- Unterhaltstatbestände
- .
- Auch
- Verwirkungstatbestände
- Möglichkeiten
- zeitlichen
- Begrenzung
- Unterhalts
- seien
- höchst
- unterschiedlich
- .
- Berücksichtigung
- Rente
- Klägerin
- Bemessung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- führe
- Unterhaltsansprüchen
- §
- EheG
- unerträglichen
- Ergebnissen
- Unterhalt
- zeitlich
- begrenzbar
- sei
- .
- Auch
- tragenden
- Gründen
- neueren
- Rechtsprechung
- sei
- Übertragung
- ältere
- Recht
- Einklang
- bringen
- .
- Senat
- habe
- Wandel
- Rechtsprechung
- wesentlich
- §
- Abs.
- geschuldeten
- Aufstockungsunterhalt
- ergebenden
- Lebensstandardgarantie
- begründet
- .
- Auch
- Begründung
- angeführte
- Wandel
- sozialen
- Wirklichkeit
- weg
- Hausfrauenehe
- hin
- Doppelverdienerehe
- sei
- erst
- Inkrafttreten
- 1
- .
- EheRG
- eingetreten
- .
- Gleichstellung
- Haushaltstätigkeit
- Erwerbstätigkeit
- habe
- frühere
- Recht
- insbesondere
- §
- Fassung
- Inkrafttreten
- 1
- .
- EheRG
- gekannt
- .
- Anwendung
- Anrechnungsmethode
- Unterhaltsansprüche
- §
- EheG
- stehe
- auch
- Einklang
- Rechtsprechung
- Bundesverfassungsgerichts
- auch
- wesentlich
- gewandelten
- Verhältnisse
- 70er
- Jahren
- abstelle
- Parteien
- Ehegatten
- teilgenommen
- hätten
- .
- II
- .
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- hält
- Angriffen
- Revision
- entscheidenden
- Punkten
- stand
- .
- 1
- .
- Rügen
- Revision
- hat
- Berufungsgericht
- unterhaltsrechtlich
- berücksichtigenden
- Einkünfte
- Parteien
- allerdings
- überwiegend
- zutreffend
- festgestellt
- .
- Revision
- rügt
- Berufungsgericht
- habe
- Unrecht
- Beklagten
- nur
- Renteneinkünfte
- berücksichtigt
- zunächst
- auch
- Krankengeld
- erhalten
- nachgewiesen
- habe
- gesamten
- 27
- .
- Dezember
- erlangten
- Betrag
- zurückgezahlt
- haben
- .
- geht
- Einzelnen
- nachgewiesenen
- Sachvortrag
- Beklagten
- .
- Zwar
- hat
- Beklagte
- auch
- Zeit
- 1
- .
- September
- 27
- .
- Dezember
- täglich
- DM
- Krankengeld
- erhalten
- .
- gesamte
- beläuft
- Zeit
- somit
- DM
- DM
- Tage
- Monate
- DM
- DM
- Tage
- DM
- .
- Ebenfalls
- zutreffend
- weist
- Revision
- Beklagte
- Mitteilung
- D.
- 3
- Juli
- lediglich
- DM
- erstattet
- hat
- .
- beruht
- allerdings
- Berufungsgericht
- Bezug
- genommenen
- Anlagen
- Gesamtverrechnung
- gezahlten
- geschuldeten
- Beträge
- Beklagten
- schon
- September
- zustehende
- höhere
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- erst
- später
- bewilligt
- wurde
- .
- Zunächst
- hatte
- Beklagte
- Zeit
- September
- Dezember
- Rente
- Höhe
- DM
- DM
- Krankengeld
- Höhe
- DM
- erhalten
- .
- Gesamtzahlungen
- beliefen
- mithin
- DM
- .
- stand
- Beklagten
- Zeit
- September
- Dezember
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Höhe
- insgesamt
- DM
- DM
- Monate
- Berufungsgericht
- Unterhaltsberechnung
- auch
- zugrunde
- gelegt
- hat
- .
- hatte
- Beklagte
- lediglich
- Überzahlung
- Höhe
- DM
- erhalten
- .
- Tatsächlich
- hat
- sogar
- DM
- zurückgezahlt
- weiteren
- Verrechnungen
- -9-
- Beiträgen
- Pflegeversicherung
- zusammenhängen
- kann
- aber
- jedenfalls
- höheres
- Einkommen
- Berufungsgericht
- berücksichtigt
- ausschließt
- .
- Ebenfalls
- Recht
- hat
- Berufungsgericht
- zusätzliche
- Rente
- Beklagten
- eheprägend
- berücksichtigt
- .
- Ehe
- Parteien
- wurde
- bereits
- 3
- Juli
- geschieden
- Beklagte
- hat
- Anwartschaften
- erst
- Zeit
- erworben
- .
- Ehezeit
- geraume
- Zeit
- war
- Beklagte
- also
- einmal
- Mitglied
- Zusatzversorgungskasse
- so
- Einkünfte
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Parteien
- mehr
- geprägt
- haben
- können
- .
- Zwar
- prägt
- Rentenanwartschaften
- vorehelicher
- Zeit
- Versorgungsausgleich
- regelmäßig
- auch
- Rentenanteil
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Erwerbseinkommen
- Ehescheidung
- normale
- Fortentwicklung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- erzielt
- worden
- ist
- Senatsurteil
- 31
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- ist
- aber
- Entwicklung
- vergleichbar
- hier
- Anwartschaften
- Zusatzversorgung
- Ehezeit
- längere
- Zeit
- einmal
- absehbar
- waren
- .
- großen
- Zeitablaufs
- Rechtskraft
- Scheidung
- können
- erst
- viel
- später
- begründeten
- vorher
- absehbaren
- Rentenanwartschaften
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- mehr
- geprägt
- haben
- vgl.
- insoweit
- auch
- Senatsurteil
- 5
- .
- Februar
- FamRZ
- f.
- .
- .
- Grundsatz
- Recht
- hat
- Berufungsgericht
- Klägerin
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- November
- Altersrente
- ergänzend
- fiktive
- Rente
- zugerechnet
- .
- insoweit
- vision
- angegriffenen
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- ist
- Klägerin
- nämlich
- Obliegenheit
- Aufnahme
- zunächst
- halbtägigen
- sodann
- vollschichtigen
- Tätigkeit
- vollem
- Umfang
- nachgekommen
- .
- war
- Ende
- August
- überhaupt
- Zeit
- September
- März
- nur
- Stunden
- täglich
- erwerbstätig
- .
- Rechtsauffassung
- Revision
- ist
- Hinzurechnung
- fiktiven
- Rente
- auch
- ausgeschlossen
- Verletzung
- Obliegenheit
- Klägerin
- allenfalls
- sittliches
- Verschulden
- Sinne
- Abs.
- EheG
- berücksichtigen
- wäre
- §
- Abs.
- Feststellungen
- abzuändernden
- Urteil
- mehr
- Betracht
- käme
- .
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- betrifft
- Obliegenheit
- Unterhaltsberechtigten
- Aufnahme
- zumutbaren
- Erwerbstätigkeit
- Unterhalt
- altem
- neuem
- Recht
- handelt
- Frage
- Bedürftigkeit
- vgl.
- Senatsurteile
- 6
- .
- Oktober
- FamRZ
- f.
- ;
- 6
- .
- Oktober
- FamRZ
- 25
- 26
- ;
- 10
- .
- Februar
- FamRZ
- 20
- .
- Januar
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- Wendl/Dose
- Unterhaltsrecht
- familienrichterlichen
- Praxis
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- .
- .
- Berücksichtigung
- Umstands
- ist
- mithin
- Rahmen
- Unterhaltsbemessung
- vornherein
- ausgeschlossen
- .
- Revision
- rügt
- Berufungsgericht
- habe
- fiktiven
- Rente
- Unrecht
- überhöhtes
- Entgelt
- zugrunde
- gelegt
- überzeugt
- auch
- .
- Zeit
- November
- August
- beruht
- fiktiv
- errechnete
- zusätzliche
- Rente
- halbtägige
- Berufstätigkeit
- erzielbaren
- Nettolohn
- Höhe
- monatlich
- DM
- Parteien
- Vergleich
- 15
- .
- Juni
- vereinbart
- hatten
- .
- hält
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- auch
- Berufungsgericht
- Zeit
- September
- Februar
- erzielbaren
- Tariflohn
- Höhe
- untersten
- Einkommensgruppe
- chemischen
- Industrie
- ausgeht
- ist
- erinnern
- .
- Beklagte
- war
- Zeit
- bereits
- Stunden
- täglich
- Unternehmen
- tätig
- .
- Umstand
- Klägerin
- gelernte
- Arzthelferin
- ausbildungsfremden
- Beruf
- tätig
- war
- hat
- Berufungsgericht
- revisionsrechtlich
- beanstandender
- Weise
- Rechnung
- getragen
- untersten
- Einkommensgruppe
- ausgegangen
- ist
- .
- Allerdings
- hat
- Berufungsgericht
- fiktiv
- errechneten
- Rente
- Klägerin
- Unrecht
- Zeit
- März
- zugrunde
- gelegt
- .
- Auch
- insoweit
- dringt
- Revision
- zwar
- Einwand
- Berücksichtigung
- sei
- insgesamt
- ausgeschlossen
- auch
- abzuändernde
- Urteil
- Verstoß
- Erwerbsobliegenheiten
- Klägerin
- ausgegangen
- sei
- .
- kommt
- Revision
- Recht
- rügt
- Kenntnis
- Klägerin
- Inhalt
- abzuändernden
- Urteils
- .
- Abänderungsverfahren
- §
- Abs.
- berücksichtigende
- Bindung
- Schluss
- mündlichen
- Verhandlung
- abzuändernden
- Entscheidung
- entstandenen
- Umstände
- ist
- vielmehr
- Rechtskraft
- abzuändernden
- Entscheidung
- zurückzuführen
- .
- bezieht
- hier
- Unterhaltsansprüche
- Zeit
- 1
- .
- März
- betrifft
- liegende
- Zeit
- fiktiven
- Rente
- zugrunde
- liegt
- .
- Rechtskraft
- abzuändernden
- Entscheidung
- steht
- Berücksichtigung
- weiterer
- Einkünfte
- Klägerin
- schon
- Zeit
- März
- Berufungsgericht
- zugrunde
- gelegt
- April
- so
- fiktive
- Rente
- nur
- Zeit
- Februar
- berücksichtigt
- werden
- kann
- .
- Berufungsgericht
- wird
- Klägerin
- Altersrente
- fiktiv
- zugerechnete
- weitere
- Rente
- Grundlage
- zusätzlich
- erzielter
- Rentenanwartschaften
- Zeit
- November
- Februar
- neu
- berechnen
- müssen
- .
- Ebenfalls
- Recht
- rügt
- Revision
- Berufungsgericht
- Erhöhung
- allgemeinen
- Rentenwerts
- 1
- Juli
- ergebende
- Bezug
- genommenen
- Rentenbescheiden
- ersichtliche
- Erhöhung
- Rente
- auch
- Beklagten
- berücksichtigt
- hat
- .
- Auch
- wird
- Berufungsgericht
- nachzuholen
- haben
- .
- 2
- .
- angefochtene
- Urteil
- hält
- Angriffen
- Revision
- aber
- insbesondere
- stand
- Rentenanwartschaften
- Klägerin
- überwiegend
- eheprägend
- berücksichtigt
- voller
- Höhe
- Unterhaltsbedarf
- allein
- Einkommensverhältnissen
- Beklagten
- angerechnet
- hat
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- Jahre
- Aufgabe
- früheren
- Rechtsprechung
- entschieden
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- §
- nur
- Bareinkünfte
- erwerbstätigen
- Ehegatten
- auch
- Leistungen
- anderen
- Ehegatten
- Haushalt
- mitbestimmt
- werden
- Verbesserung
- erfahren
- .
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- umfassen
- Ehe
- Lebenszuschnitt
- Ehegatten
- nur
- vorübergehend
- tatsächlich
- Bedeutung
- ist
- mithin
- auch
- häusliche
- Mitarbeit
- erwerbstätigen
- Ehegatten
- erreichten
- sozialen
- Standard
- Senatsurteil
- f.
- FamRZ
- .
- Entsprechend
- orientiert
- auch
- Teilhabequote
- Gleichwertigkeit
- beiderseits
- erbrachten
- Leistungen
- so
- Ehegatten
- hälftig
- einerseits
- Erwerbseinkommen
- andererseits
- Haushaltsführung
- geprägten
- ehelichen
- Lebensstandard
- teilhaben
- .
- Nimmt
- haushaltsführende
- Ehegatte
- Scheidung
- werbstätigkeit
- erweitert
- bisherigen
- Umfang
- so
- kann
- Surrogat
- bisherige
- Familienarbeit
- angesehen
- werden
- Wert
- Haushaltstätigkeit
- dann
- Ausnahmen
- ungewöhnlichen
- Normalverlauf
- erheblich
- abweichenden
- Karriereentwicklung
- abgesehen
- erzielten
- erzielbaren
- Einkommen
- widerspiegelt
- .
- unterhaltsberechtigte
- Ehegatte
- Scheidung
- Einkünfte
- erzielt
- erzielen
- kann
- gleichsam
- Surrogat
- wirtschaftlichen
- Wertes
- bisherigen
- Tätigkeit
- angesehen
- werden
- können
- ist
- Einkommen
- Differenzmethode
- Unterhaltsberechnung
- einzubeziehen
- Senatsurteil
- aaO
- f.
- .
- Rechtsprechung
- hat
- ausdrücklich
- gebilligt
- .
- entspricht
- gleichen
- Recht
- gleichen
- Verantwortung
- Ausgestaltung
- Familienlebens
- auch
- Leistungen
- jeweils
- Rahmen
- gemeinsamen
- Aufgabenzuweisung
- erbracht
- werden
- gleichwertig
- anzusehen
- .
- sind
- Ehegatten
- eheliche
- Gemeinschaft
- jeweils
- erbrachten
- Leistungen
- unabhängig
- ökonomischen
- Bewertung
- gleichgewichtig
- .
- Auch
- zeitweilige
- Verzicht
- Ehegatten
- Erwerbstätigkeit
- Haushaltsführung
- Kindererziehung
- übernehmen
- prägt
- also
- ehelichen
- Verhältnisse
- vorher
- ausgeübte
- Berufstätigkeit
- wieder
- aufgenommene
- angestrebte
- Erwerbstätigkeit
- BVerfGE
- 1
- f.
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- Senatsurteile
- 5
- .
- Mai
- FamRZ
- FamRZ
- .
- Grundsätze
- sind
- gleicher
- Weise
- Unterhaltsanspruch
- §
- EheG
- übertragbar
- .
- beruhen
- Unterschieden
- geltenden
- Unterhaltsrechts
- gigen
- Unterhaltstatbestand
- früheren
- Ehegesetzes
- so
- Ergebnis
- auch
- OLG
- FamRZ
- .
- Übertragung
- neueren
- Rechtsprechung
- Senats
- Berücksichtigung
- Tätigkeit
- Haushalt
- Kindererziehung
- Bemessung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- scheitert
- schon
- Übergangsvorschrift
- Art
- .
- Nr.
- Abs.
- 1
- .
- EheRG
- .
- bestimmt
- Unterhaltsanspruch
- Ehegatten
- Ehe
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- geschieden
- worden
- ist
- auch
- weiterhin
- bisherigen
- Recht
- .
- schließt
- aber
- Änderung
- Rechtsprechung
- lediglich
- Auslegung
- übergangsweise
- anwendbaren
- früheren
- Unterhaltstatbestände
- betroffen
- ist
- .
- Zwar
- weist
- Berufungsgericht
- Recht
- Änderung
- Rechtsprechung
- Senats
- Bemessung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- letztlich
- Gesetzesänderung
- auswirkt
- so
- schon
- Grunde
- Unterhaltsabänderung
- §
- verlangt
- werden
- kann
- vgl.
- Senatsurteil
- 5
- .
- Februar
- aaO
- f.
- Anm
- .
- Hoppenz
- .
- Gleichwohl
- beschränkt
- Rechtsprechung
- Auslegung
- Begriffs
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- führt
- etwa
- Übergangsregelung
- unzulässigen
- Anwendung
- jetzt
- geltenden
- Unterhaltstatbestände
- .
- schon
- §
- EheG
- sah
- "
- Lebensverhältnissen
- Ehegatten
- angemessenen
- Unterhalt
- "
- ehelichen
- .
- S.
- §
- Abs.
- entspricht
- .
- Senat
- wiederholt
- ausgesprochen
- hat
- Senatsurteile
- 26
- November
- FamRZ
- 7
- .
- Juni
- FamRZ
- ist
- Begriff
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Sinne
- §
- EheG
- §
- Abs.
- inhaltsgleich
- .
- steht
- auch
- Wortlaut
- §
- EheG
- Unterhaltsberechtigten
- Lebensverhältnissen
- Ehegatten
- angemessener
- Unterhalt
- nur
- insoweit
- zusteht
- "
- Einkünfte
- Vermögen
- Frau
- Erträgnisse
- Erwerbstätigkeit
- ausreichen
- "
- .
- Zwar
- sieht
- §
- Berufungsgericht
- hinweist
- Einschränkung
- ausdrücklich
- ;
- liegt
- allerdings
- Unterschied
- früheren
- Recht
- §
- Ansprüche
- nachehelichen
- Ehegattenunterhalt
- ohnehin
- nur
- Ehegatten
- gewährt
- "
- Scheidung
- selbst
- Unterhalt
- sorgen
- "
- kann
- .
- Rechtsprechung
- Vergangenheit
- Unterhaltsansprüche
- §
- EheG
- Wege
- Anrechnungsmethode
- ermittelt
- hat
- beruht
- zwingenden
- Vorgaben
- früheren
- hier
- noch
- anwendbaren
- Rechts
- seinerzeit
- allgemein
- vorherrschenden
- Auslegung
- Begriffs
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- .
- Senat
- hatte
- auch
- schon
- Grundlage
- §
- EheG
- nahe
- liegend
- bezeichnet
- "
- Differenzmethode
- anzuwenden
- Umstand
- beiderseitiger
- Erwerbstätigkeit
- grundsätzlich
- angemessener
- Weise
- Rechnung
- trägt
- Ehegatten
- Hälfte
- Einkommens
- belässt
- Senatsurteil
- 8
- .
- April
- FamRZ
- .
- Letztlich
- hat
- Senat
- Ermittlung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Sinne
- §
- EheG
- auch
- sonst
- geltendem
- Recht
- Haushaltstätigkeit
- Kindererziehung
- nur
- berücksichtigt
- Gegensatz
- Arbeitseinkommen
- Doppelverdienerehe
- monetarisierbar
- Rahmen
- Unterhaltsberechnung
- aufteilbar
- sei
- .
- Gedanken
- Surrogatlösung
- neueren
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- steht
- frühere
- Rechtsprechung
- jedenfalls
- vgl.
- auch
- Urteil
- 13
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- Auch
- grundsätzlichen
- Unterschiede
- Unterhaltsanspruchs
- EheG
- nachehelichen
- Ehegattenunterhalt
- §
- §
- .
- hindern
- einheitliche
- Bewertung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Wesentlichen
- Anspruchsvoraussetzungen
- beschränken
- zwingenden
- Rückschlüsse
- Rechtsfolgen
- zulassen
- .
- gilt
- Verschuldensgrundsatz
- früherem
- Recht
- auch
- neuem
- Recht
- stets
- notwendigen
- Einsatzzeitpunkte
- .
- Unterhaltsbemessung
- sah
- hingegen
- schon
- frühere
- Recht
- §
- EheG
- Billigkeitsprüfung
- Unterhaltsschuldner
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- ergebenden
- Unterhalt
- Berücksichtigung
- sonstiger
- Verpflichtungen
- Gefährdung
- eigenen
- angemessenen
- Unterhalts
- leisten
- konnte
- vgl.
- Senatsurteil
- 23
- .
- April
- FamRZ
- .
- verliert
- auch
- unterschiedliche
- Ausgestaltung
- Verwirkungstatbestände
- neuem
- früherem
- Recht
- Gewicht
- spricht
- entscheidend
- Anwendung
- Differenzmethode
- Unterhaltsbemessung
- .
- konnte
- Ehegatte
- sittlichen
- Verschuldens
- bedürftig
- war
- auch
- schon
- §
- Abs.
- EheG
- nur
- notdürftigen
- Unterhalt
- verlangen
- selbst
- schuldhaft
- geschiedener
- Ehegatte
- Unterhalt
- schuldete
- Senatsurteil
- 18
- .
- Mai
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- Ehegesetz
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Berücksichtigung
- Haushaltstätigkeit
- Kindeserziehung
- Bemessung
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- führt
- auch
- Unterhaltsansprüchen
- §
- EheG
- zwingend
- unzumutbaren
- Ergebnissen
- .
- Gründe
- Senat
- veranlasst
- haben
- Rahmen
- Unterhaltsberechnung
- Haushaltstätigkeit
- Kindererziehung
- Einkünften
- anderen
- Ehegatten
- gleichzustellen
- gelten
- gleicher
- Weise
- Unterhaltsanspruch
- §
- EheG.
- Gleichwertigkeit
- Kindeserziehung
- und/oder
- Haushaltsführung
- war
- heutigem
- Verfassungsverständnis
- erst
- Änderung
- Unterhaltsrechts
- 1
- .
- EheRG
- schon
- Einführung
- Grundgesetzes
- geboten
- .
- Bundesverfassungsgericht
- hatte
- schon
- zuvor
- ständiger
- Rechtsprechung
- entschieden
- Art
- .
- Abs.
- GG
- gebiete
- Arbeit
- Frau
- Mutter
- Hausfrau
- Mithelfende
- tatsächlichen
- Wert
- Unterhaltsleistung
- berücksichtigen
- .
- Ehefrau
- steuere
- gleichem
- Maße
- Ehemann
- Familienunterhalt
- Regel
- sei
- schon
- Haushaltsführung
- Unterhaltsleistungen
- Mannes
- gleichwertiger
- Beitrag
- erblicken
- BVerfGE
- f.
- ;
- 1
- 12
- ;
- ;
- .
- Auch
- sind
- ursprünglich
- abweichenden
- Vorschriften
- Unterhaltsrechts
- insbesondere
- §
- §
- geändert
- worden
- .
- Allerdings
- war
- gebotene
- verfassungsgemäße
- Auslegung
- Rechtsbegriffs
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Berücksichtigung
- Haushaltsführung
- Kindererziehung
- einschließt
- auch
- schon
- früheren
- Unterhaltstatbestände
- maßgeblich
- .
- Berufungsgericht
- ist
- Unrecht
- ausgegangen
- überwiegende
- Teil
- Rente
- Klägerin
- hinzugerechnete
- fiktive
- Rente
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- geprägt
- haben
- Wege
- Anrechnungsmethode
- berücksichtigen
- sind
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- hier
- unverändert
- gilt
- sind
- Renteneinkünfte
- Klägerin
- ebenfalls
- Surrogat
- Haushaltstätigkeit
- Kindererziehung
- Ehezeit
- bewerten
- Wege
- Differenzmethode
- Unterhaltsberechnung
- einzubeziehen
- Senatsurteil
- 31
- .
- Oktober
- aaO
- .
- gilt
- nur
- Anteil
- Rente
- Klägerin
- Kindererziehungszeiten
- später
- geborenes
- Ehe
- stammendes
- Kind
- erworben
- hat
- .
- Nur
- insoweit
- ist
- Rente
- Klägerin
- erst
- Scheidung
- eingetretenen
- zuvor
- absehbaren
- Entwicklung
- begründet
- mehr
- Haushaltstätigkeit
- Kindererziehung
- Ehe
- zurückzuführen
- vgl.
- Senatsurteil
- 5
- .
- Februar
- aaO
- .
- 3
- .
- Berufungsurteil
- ist
- Umfang
- Anfechtung
- aufzuheben
- .
- Rechtsstreit
- ist
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- Senat
- selbst
- abschließenden
- Entscheidung
- Lage
- ist
- .
- Berufungsgericht
- muss
- zunächst
- unterhaltsrechtlich
- berücksichtigende
- Einkommen
- Parteien
- neu
- feststellen
- dann
- Grundlage
- Rechtsprechung
- Senats
- Unterhaltsbedarf
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- bemessen
- können
- .
- Grundlage
- wird
- Berufungsgericht
- auch
- obliegende
- Billigkeitsprüfung
- §
- nachholen
- müssen
- .
- Sprick
- Weber-Monecke
- Dose
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- UF
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