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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 1
- .
- Oktober
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Satz
- Bemessung
- Unterhaltsbedarfs
- geschiedenen
- Ehegatten
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- §
- Abs.
- Satz
- ist
- Unterhaltsbedarf
- Unterhaltspflichtigen
- nachehelich
- adoptierten
- Kindes
- auch
- Unterhaltsbedarf
- neuen
- Ehegatten
- berücksichtigen
- Anschluss
- Senatsurteile
- 6
- .
- Februar
- FamRZ
- f.
- 30
- Juli
- FamRZ
- .
- Wohnvorteil
- Familienwohnung
- setzt
- Verkauf
- Grundstücks
- Zinsen
- Verkaufserlös
- Einsatz
- Erlöses
- Erwerb
- neuen
- Grundstücks
- neuen
- Wohnvorteil
- .
- Kommt
- neuer
- Wohnvorteil
- Betracht
- Zinsbelastung
- zusätzlich
- aufgenommenen
- Kredite
- objektiven
- übersteigt
- ist
- prüfen
- Obliegenheit
- Vermögensumschichtung
- besteht
- Anschluss
- Senatsurteile
- 1
- .
- Dezember
- FamRZ
- 3
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- Urteil
- 1
- .
- Oktober
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 1
- .
- Oktober
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dose
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 15
- .
- Zivilsenats
- Senat
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 11
- .
- April
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Nachteil
- Beklagten
- entschieden
- wurde
- .
- Sache
- wird
- Umfang
- Aufhebung
- erneuten
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Oberlandesgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- noch
- nachehelichen
- Unterhalt
- Zeit
- Dezember
- .
- waren
- Januar
- rechtskräftigen
- Ehescheidung
- Juni
- verheiratet
- .
- Ehe
- Februar
- geborenen
- gemeinsamen
- Sohn
- hat
- Beklagte
- Dezember
- Unterhalt
- gezahlt
- .
- Klägerin
- ist
- vollzeitig
- öffentlichen
- Dienst
- berufstätig
- erzielt
- bereinigtes
- monatliches
- Nettoeinkommen
- Abzug
- Erwerbstätigenbonus
- Jahre
- €
- Jahre
- €
- belief
- €
- beträgt
- .
- Beklagte
- ist
- Verwaltungsangestellter
- tätig
- erzielt
- jährliches
- Bruttoeinkommen
- Höhe
- €
- .
- hat
- 28
- .
- Dezember
- erneut
- geheiratet
- Beschluss
- richtig
- 1
- Juli
- 8
- .
- Juni
- geborene
- Tochter
- Ehefrau
- adoptiert
- .
- Ehefrau
- ist
- halbtags
- ebenfalls
- öffentlichen
- Dienst
- tätig
- .
- Ehe
- wohnten
- Parteien
- Einfamilienhaus
- Beklagten
- Trennung
- Jahre
- veräußerte
- .
- Verkaufserlös
- blieben
- Beklagten
- Abzug
- Verbindlichkeiten
- €
- .
- Beklagte
- hat
- trennungsbedingte
- Kosten
- Höhe
- €
- Kosten
- Scheidungsverfahrens
- Höhe
- gerundet
- €
- Restdarlehen
- Höhe
- gerundet
- €
- beglichen
- .
- Restbetrag
- hat
- überwiegend
- Bau
- Einfamilienhauses
- neuen
- Familie
- bewohnt
- verwendet
- .
- Wohnwert
- Hauses
- Wohnfläche
- m²
- übersteigt
- Zinsbelastungen
- zusätzlich
- aufgenommenen
- Krediten
- .
- Klägerin
- erhielt
- Zugewinnausgleich
- Betrag
- Höhe
- €
- .
- hat
- verschiedene
- Kosten
- getragen
- u.a.
- Kauf
- Pkw
- Gerichtskosten
- Eigenanteil
- Zahnarztkosten
- Rückzahlung
- Darlehens
- Zuwendungen
- Schuldentilgung
- Kinder
- .
- Vermögen
- ist
- Vortrag
- Rest
- €
- verbraucht
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägerin
- hat
- Oberlandesgericht
- Beklagten
- verurteilt
- Zeit
- Dezember
- Unterhalt
- gestaffelter
- Höhe
- zuletzt
- Januar
- Höhe
- €
- zahlen
- .
- richtet
- Oberlandesgericht
- zugelassene
- Revision
- Beklagten
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- begründet
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Oberlandesgericht
- .
- Oberlandesgericht
- Entscheidung
- FamRZ
- öffentlicht
- ist
- hat
- Klage
- Zeit
- Dezember
- teilweise
- stattgegeben
- .
- unterhaltsrelevante
- Erwerbseinkommen
- Beklagten
- sei
- Vorteil
- mietfreien
- Wohnens
- fiktive
- Zinseinkünfte
- erhöhen
- .
- Zwar
- setzte
- Vorteil
- mietfreien
- Wohnens
- Ehezeit
- Zinseinkünfte
- Veräußerungserlös
- auch
- Erlös
- neu
- erworbenen
- Immobilie
- .
- Nutzungsvorteil
- komme
- hier
- aber
- Tragen
- Zinsbelastung
- zusätzlich
- aufgenommenen
- Kredite
- objektive
- Marktmiete
- überschreite
- .
- Ebenso
- seien
- auch
- Erwerbseinkommen
- Klägerin
- nur
- tatsächlich
- vorhandenen
- Zinseinkünfte
- hinzuzurechen
- .
- Weitere
- fiktive
- Zinseinkünfte
- seien
- auch
- berücksichtigen
- wesentlichen
- Teil
- Zugewinns
- unterhaltsrechtlich
- leichtfertig
- mutwillig
- verbraucht
- habe
- .
- Erwerbseinkommen
- Beklagten
- sei
- Dezember
- gemeinsamen
- Sohn
- gezahlte
- Kindesunterhalt
- abzusetzen
- .
- Unterhaltszahlungen
- Juli
- adoptierte
- Tochter
- seien
- hingegen
- berücksichtigen
- .
- Zwar
- habe
- Bundesgerichtshof
- früheren
- Rechtsprechung
- Rechtskraft
- Ehescheidung
- zeitliche
- Zäsur
- Bemessung
- nachehelichen
- Unterhalts
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- bilde
- inzwischen
- distanziert
- auch
- nacheheliche
- Entwicklungen
- Unterhaltsberechnung
- einbezogen
- .
- Berufungsgericht
- folge
- allerdings
- weiterhin
- früheren
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- neue
- Auffassung
- teile
- .
- Adoption
- Kindes
- neuen
- Ehefrau
- fehle
- schon
- Bezug
- tatsächlichen
- Lebensgemeinschaft
- Parteien
- .
- Verzichte
- Anknüpfung
- müssten
- auch
- sonstige
- nachehelich
- eingegangene
- Verbindlichkeiten
- Unterhaltsbemessung
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- berücksichtigt
- werden
- .
- halte
- Bundesgerichtshof
- auch
- nachehelichen
- Einkommensverbesserungen
- zumindest
- Wurzeln
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- haben
- müssten
- .
- nacheheliche
- Geburt
- Kindes
- sei
- Reduzierung
- unterhaltsrelevanten
- Einkommens
- vergleichbar
- Bezug
- früheren
- Ehe
- "
- Angelegtsein
- "
- fehle
- .
- Zwar
- sei
- Begriff
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- schon
- bisherigen
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- statisch
- .
- S.
- starren
- Stichtagsprinzips
- betrachten
- auch
- gewöhnliche
- Einkommensänderungen
- Steuerklassenwechsel
- berücksichtigen
- seien
- .
- Auch
- müsse
- aber
- stets
- Bezug
- Ehe
- bestehen
- sei
- auch
- nur
- Folge
- Trennung
- Ehescheidung
- .
- Auch
- Splittingvorteil
- sei
- neuen
- Ehe
- vorbehalten
- .
- Anderenfalls
- hätte
- Unterhaltspflichtige
- Hand
- Bedarf
- geschiedenen
- Ehegatten
- beeinflussen
- .
- Hier
- habe
- Klägerin
- schon
- mehr
- weiteren
- unterhaltsberechtigten
- Kindern
- rechnen
- müssen
- Beklagte
- ersten
- Ehe
- habe
- sterilisieren
- lassen
- .
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- könne
- Unterhaltspflichtige
- geschiedenen
- Ehefrau
- auch
- Unterhaltsleistungen
- entgegenhalten
- Stiefkind
- neuen
- Ehe
- erbringe
- .
- II
- .
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- halten
- wesentlichen
- Punkten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Bemessung
- Unterhaltsbedarfs
- Klägerin
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- §
- Abs.
- Satz
- entspricht
- Erlass
- Berufungsurteils
- ergangenen
- neueren
- Rechtsprechung
- Senats
- .
- Berufungsgericht
- Bemessung
- unterhaltsrelevanten
- Einkommens
- Beklagten
- allerdings
- lediglich
- Erwerbseinkommen
- ausgegangen
- ist
- fiktives
- Zinseinkommen
- noch
- Wohnvorteil
- hinzugerechnet
- hat
- Revision
- günstig
- angreift
- .
- ist
- Weiteren
- auch
- ankommt
- revisionsrechtlicher
- Sicht
- beanstanden
- .
- Zwar
- ist
- Vorteil
- mietfreien
- Wohnens
- Gebrauchsvorteil
- .
- S.
- grundsätzlich
- unterhaltsrelevanten
- Einkommen
- hinzuzurechnen
- .
- Ist
- Wiederherstellung
- ehelichen
- Lebensgemeinschaft
- mehr
- erwarten
- bemisst
- Gebrauchsvorteil
- grundsätzlich
- objektiven
- Marktmiete
- .
- hier
- nur
- früherer
- Ehegatte
- Eigentümer
- ist
- ehevertraglichen
- Vereinbarung
- Zustellung
- Scheidungsantrags
- weiterer
- Vermögenszuwachs
- mehr
- ausgeglichen
- wird
- können
- Wohnvorteil
- lediglich
- verbundenen
- Zinsbelastungen
- aber
- Tilgungsanteil
- abgesetzt
- werden
- Senatsurteil
- 5
- .
- März
- FamRZ
- .
- .
- Wurde
- frühere
- Ehewohnung
- veräußert
- treten
- Stelle
- Nutzungsvorteils
- Vorteile
- frühere
- Eigentümer
- Form
- Zinseinkünften
- Erlös
- Eigentums
- zieht
- ziehen
- könnte
- Senatsurteil
- 1
- .
- Dezember
- FamRZ
- .
- Hier
- hat
- Beklagte
- Verkauf
- früheren
- Einfamilienhauses
- erlangten
- €
- allerdings
- Bau
- neuen
- Einfamilienhauses
- investiert
- erzielt
- Zinseinkünfte
- mehr
- .
- Zwar
- setzt
- eheliche
- Wohnvorteil
- Fällen
- auch
- erwachsenen
- Wohnvorteil
- neu
- erworbenen
- Eigentum
- .
- Zinsbelastung
- zusätzlich
- aufgenommenen
- Krediten
- neue
- Einfamilienhaus
- aber
- objektiven
- Wohnvorteil
- neuen
- Hauses
- übersteigt
- verbleibt
- Beklagten
- gegenwärtig
- Gebrauchsvorteil
- .
- Ergebnis
- ist
- auch
- beanstanden
- Oberlandesgericht
- Beklagten
- fiktiven
- Zinsen
- zugerechnet
- hat
- .
- Vorteil
- Ehegatten
- mietfreien
- Wohnen
- eigenen
- Haus
- zuwächst
- Ermittlung
- unterhaltsrechtlich
- relevanten
- Einkommens
- Ehegatten
- berücksichtigen
- ist
- bemisst
- grundsätzlich
- tatsächlichen
- Verhältnissen
- .
- Ermittlung
- Beklagten
- zufließenden
- Einkünfte
- ist
- grundsätzlich
- tatsächlichem
- Zinsaufwand
- geminderten
- Wohnvorteil
- auszugehen
- .
- Zwar
- kann
- Ehegatten
- Obliegenheit
- treffen
- Eigenheim
- gebundenes
- Vermögen
- Erzielung
- höherer
- Erträge
- umzuschichten
- .
- Obliegenheit
- Vermögensumschichtung
- besteht
- bestimmt
- jedoch
- Zumutbarkeitsgesichtspunkten
- Berücksichtigung
- Umstände
- Einzelfalles
- auch
- beiderseitigen
- früheren
- jetzigen
- Wohnverhältnisse
- Belange
- Unterhaltsberechtigten
- Unterhaltspflichtigen
- gegeneinander
- abzuwägen
- sind
- .
- kommt
- einerseits
- Unterhaltsberechtigte
- Unterhalt
- dringend
- benötigt
- Unterhaltslast
- Unterhaltspflichtigen
- besonders
- hart
- trifft
- ;
- andererseits
- muss
- Vermögensinhaber
- gewisser
- Entscheidungsspielraum
- belassen
- werden
- .
- tatsächliche
- Anlage
- Vermögens
- muss
- eindeutig
- unwirtschaftlich
- darstellen
- betreffende
- Ehegatte
- andere
- Anlageform
- erzielbare
- Beträge
- verwiesen
- werden
- kann
- Senatsurteile
- 5
- .
- April
- FamRZ
- 3
- .
- Mai
- FamRZ
- 1
- .
- Dezember
- FamRZ
- 23
- November
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- Wendl/Dose
- Unterhaltsrecht
- familienrichterlichen
- Praxis
- 7
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- .
- Hier
- hat
- Beklagte
- Abzug
- Restdarlehens
- Kosten
- Scheidungsverfahrens
- weiterer
- trennungsbedingter
- Kosten
- noch
- verbliebenen
- Verkaufserlös
- Erwerb
- neuen
- Einfamilienhauses
- eingesetzt
- Wohnvorteil
- hohe
- weitere
- Zinsbelastung
- neutralisiert
- wird
- .
- hat
- Beklagte
- nur
- sehr
- geringen
- Anteil
- Kosten
- Erwerb
- Einfamilienhauses
- aufgebracht
- .
- Feststellungen
- -9-
- Oberlandesgerichts
- musste
- Beklagte
- Finanzierung
- weitere
- Darlehen
- Gesamtsumme
- €
- aufnehmen
- .
- Billigkeitsabwägung
- konnte
- andererseits
- unberücksichtigt
- bleiben
- auch
- Parteien
- Ehezeit
- Einfamilienhaus
- Beklagten
- lebten
- Wertentwicklung
- unerheblicher
- Zugewinn
- entstanden
- ist
- .
- Entscheidend
- ist
- allerdings
- auch
- Klägerin
- Zugewinnausgleich
- erhaltenen
- €
- überwiegend
- nachehelich
- verbraucht
- Oberlandesgericht
- lediglich
- Zinseinkünfte
- noch
- vorhandenen
- €
- zugerechnet
- hat
- .
- Berücksichtigung
- Umstände
- Entscheidungsspielraums
- Beklagten
- Vermögensinhaber
- ist
- revisionsrechtlicher
- Sicht
- beanstanden
- Oberlandesgericht
- Beklagten
- fiktiven
- Vermögenseinkünfte
- zugerechnet
- hat
- .
- Berufungsgericht
- Ermittlung
- Unterhaltsbedarfs
- Klägerin
- Unterhaltspflicht
- Beklagten
- nachehelich
- adoptierten
- Tochter
- unberücksichtigt
- gelassen
- hat
- hält
- Angriffen
- Revision
- allerdings
- stand
- .
- Bemessung
- nachehelichen
- Unterhalts
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- §
- Abs.
- Satz
- sind
- spätere
- Änderungen
- verfügbaren
- Einkommens
- grundsätzlich
- berücksichtigen
- zwar
- unabhängig
- eingetreten
- sind
- Minderungen
- Verbesserungen
- handelt
- Veränderung
- Seiten
- Unterhaltspflichtigen
- Unterhaltsberechtigten
- eingetreten
- ist
- .
- Berücksichtigung
- nachehelichen
- Verringerung
- verfügbaren
- Einkommens
- findet
- Grenze
- erst
- nachehelichen
- Solidarität
- .
- Nur
- unterhaltsbezogen
- schuldhaftem
- Verhalten
- ist
- fiktiven
- Einkommen
- auszugehen
- .
- Voraussetzungen
- liegen
- Unterhaltsschuldner
- Kinder
- neuen
- Beziehung
- bekommt
- .
- ist
- Fällen
- tatsächlichen
- Verhältnissen
- auszugehen
- auch
- neue
- Unterhaltspflicht
- Bemessung
- nachehelichen
- Unterhalts
- berücksichtigen
- Senatsurteil
- 6
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- Erlass
- Berufungsurteils
- ergangenen
- Rechtsprechung
- hält
- Senat
- auch
- Berücksichtigung
- Berufungsgericht
- Literatur
- geäußerten
- Bedenken
- vgl.
- Maurer
- Anm
- .
- Senatsurteil
- 6
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- .
- Bezug
- nachehelichen
- Rückgangs
- Vermögensverhältnisse
- Lebensverhältnissen
- früheren
- Ehe
- ist
- erforderlich
- .
- Begrenzung
- ergibt
- lediglich
- nacheheliche
- Solidarität
- früheren
- Ehegatten
- unterhaltsrechtlich
- schuldhaftes
- Verhalten
- ausschließt
- .
- Rückgang
- verfügbaren
- Einkommens
- höhere
- Belastungen
- zurückzuführen
- ist
- entsprach
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- schon
- früheren
- Rechtsprechung
- Senats
- .
- Waren
- nachehelich
- eingegangenen
- Verbindlichkeiten
- unterhaltsrechtlich
- vorwerfbarer
- Weise
- herbeigeführt
- Unfallkosten
- zurückzuführen
- wurden
- auch
- berücksichtigt
- .
- Schließlich
- weist
- Berufungsgericht
- selbst
- zutreffend
- auch
- früheren
- Rechtsprechung
- Stichtagsprinzip
- grenzenlos
- durchgehalten
- wurde
- .
- Gewöhnliche
- Einkommensänderungen
- Wegfall
- Belastungen
- Kindesunterhalts
- wurden
- stets
- Bemessung
- Unterhaltsbedarfs
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- berücksichtigt
- .
- Berufungsgericht
- hinweist
- Unterhaltspflichtige
- Hand
- habe
- Bedarf
- geschiedenen
- Ehegatten
- beeinflussen
- überzeugt
- Argument
- auch
- dann
- Fall
- wäre
- früheren
- Rechtsprechung
- Rechtskraft
- Ehescheidung
- Stichtag
- abgestellt
- würde
- .
- Auch
- dann
- konnte
- unterhaltspflichtige
- Ehegatte
- Trennung
- Rechtskraft
- Scheidung
- weiteren
- Kind
- unterhaltspflichtig
- werden
- vgl.
- Senatsurteil
- 25
- November
- FamRZ
- .
- Schließlich
- schließt
- weiteren
- Unterhaltspflicht
- entstandene
- eigene
- Belastung
- Unterhaltspflichtigen
- finanziellen
- Vorteil
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- stellt
- vielmehr
- weitere
- Unterhaltspflicht
- entstandene
- finanzielle
- Nachteil
- Gründen
- Halbteilung
- allein
- Unterhaltspflichtigen
- verbleibt
- .
- ist
- Bemessung
- Unterhaltsbedarfs
- Klägerin
- auch
- Unterhaltspflicht
- Beklagten
- nachehelich
- adoptierten
- Tochter
- berücksichtigen
- .
- Vertrauen
- Unterhaltsberechtigten
- Fortgeltung
- früheren
- Verhältnisse
- ist
- Rechtsprechung
- Senats
- Lebensstandardgarantie
- ablehnt
- allein
- zusätzlich
- entstandene
- unterhaltsrechtlich
- vorwerfbare
- Verpflichtung
- abstellt
- geschützt
- .
- kann
- auch
- nacheheliche
- Adoption
- minderjährigen
- Kindes
- unterhaltsrechtlich
- vorwerfbares
- Verhalten
- begründen
- ;
- zieht
- Interesse
- Kindeswohls
- lediglich
- Konsequenzen
- schon
- entstandenen
- persönlichen
- Verhältnissen
- .
- §
- Abs.
- Satz
- setzt
- Annahme
- minderjährigen
- Kindes
- Wohl
- Kindes
- dient
- erwarten
- ist
- Annehmenden
- Kind
- Eltern-Kind-Verhältnis
- entsteht
- .
- Schon
- Voraussetzung
- Erfordernis
- vormundschaftsgerichtlichen
- Entscheidung
- §
- schließen
- Adoption
- allein
- Ziel
- ausgesprochen
- wird
- Unterhaltsansprüche
- geschiedenen
- Ehegatten
- kürzen
- .
- unterscheidet
- Annahme
- minderjährigen
- Kindes
- unterhaltsrechtlicher
- Sicht
- Zeugung
- Kindes
- neuen
- Lebensgemeinschaft
- .
- Gegensatz
- Rechtsauffassung
- Berufungsgerichts
- liegt
- auch
- Widerspruch
- Rechtsprechung
- Senats
- Unterhaltsleistungen
- Stiefkind
- neuen
- Ehe
- unberücksichtigt
- bleiben
- .
- Unterhaltspflichtige
- Kind
- Ehegatten
- adoptiert
- entstehen
- Kind
- auch
- familiären
- Beziehungen
- insbesondere
- Unterhaltspflicht
- .
- Unterhaltsleistungen
- erfolgen
- Fällen
- allein
- freiwilliger
- Basis
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- unterhaltsrechtlich
- berücksichtigt
- werden
- kann
- vgl.
- Senatsurteil
- 11
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- Rechtsstandpunkt
- konsequent
- hat
- richt
- auch
- Unterhaltslast
- Beklagten
- neue
- Ehefrau
- unberücksichtigt
- gelassen
- .
- Auch
- widerspricht
- neueren
- Rechtsprechung
- Senats
- .
- Unterhaltsschuldner
- neue
- Ehe
- eingeht
- kann
- neu
- hinzugekommene
- Unterhaltspflicht
- Bemessung
- Unterhaltsbedarfs
- früheren
- Ehegatten
- unberücksichtigt
- bleiben
- .
- würde
- führen
- Unterhaltsanspruch
- geschiedenen
- Ehegatten
- Unterhaltspflichtigen
- Abzug
- weiteren
- Unterhaltspflicht
- eigenen
- Unterhalt
- verbleibende
- Einkommen
- übersteigt
- nur
- Rahmen
- korrigiert
- werden
- könnte
- .
- weitere
- Unterhaltspflicht
- Unterhaltsbedarf
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- unberührt
- lässt
- würde
- zwangsläufig
- Halbteilungsgrundsatz
- verstoßen
- .
- neue
- Heirat
- Beklagten
- unterhaltsrechtlich
- vorwerfbar
- ist
- muss
- auch
- ausgelöste
- Unterhaltspflicht
- Bemessung
- Unterhaltsbedarfs
- Klägerin
- berücksichtigt
- werden
- .
- kommt
- neueren
- Rechtsprechung
- hinzugetretene
- pflicht
- neuen
- Ehegatten
- Unterhaltsanspruch
- geschiedenen
- Ehegatten
- nachrangig
- ist
- .
- Rang
- Unterhaltsanspruchs
- wirkt
- erst
- Leistungsfähigkeit
- Mangelfall
- Senatsurteil
- 30
- Juli
- FamRZ
- .
- .
- wird
- Berufungsgericht
- Grundlage
- Vortrags
- Parteien
- auch
- eventuellen
- Unterhaltsanspruch
- neuen
- Ehefrau
- Beklagten
- feststellen
- Wege
- Dreiteilung
- Bedarfsbemessung
- Klägerin
- berücksichtigen
- müssen
- .
- Auch
- Berufungsgericht
- Unterhaltsbedarf
- Klägerin
- Grundlage
- Erwerbseinkommens
- Beklagten
- Splittingvorteil
- neuer
- Ehe
- bemessen
- hat
- hält
- revisionsrechtlichen
- Prüfung
- stand
- .
- Zwar
- hatte
- Senat
- Anschluss
- Rechtsprechung
- Bundesverfassungsgerichts
- Vergangenheit
- entschieden
- Splittingvorteil
- neuen
- Ehe
- verbleiben
- müsse
- Unterhaltsanspruch
- geschiedenen
- Ehegatten
- Grundlage
- fiktiv
- ermittelnden
- Einkommens
- Splittingvorteil
- bemessen
- sei
- Senatsurteil
- f.
- FamRZ
- .
- Rechtsprechung
- hat
- Senat
- allerdings
- Erlass
- angefochtenen
- Urteils
- Hinweis
- neuere
- Rechtsprechung
- wandelbaren
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- Fälle
- konkurrierender
- Unterhaltsansprüche
- geschiedenen
- neuen
- Ehegatten
- fortentwickelt
- .
- Bedarf
- neuen
- Ehegatten
- weitere
- Unterhaltspflicht
- auch
- fortgeschriebenen
- Bedarf
- geschiedenen
- Ehegatten
- beeinflusst
- Wege
- Dreiteilung
- bemessen
- ist
- führt
- neue
- Ehe
- stets
- Kürzung
- Unterhaltsansprüche
- geschiedenen
- .
- Dann
- ist
- ausreichend
- Unterhaltsbedarf
- geschiedenen
- Ehegatten
- Wege
- Kontrollberechnung
- Höhe
- begrenzen
- bestünde
- neue
- Ehefrau
- noch
- Ehe
- entstandene
- Splittingvorteil
- vorhanden
- wäre
- Senatsurteil
- 30
- Juli
- FamRZ
- .
- Berufungsgericht
- wird
- unterhaltsrelevante
- Einkommen
- Beklagten
- Grundlage
- tatsächlichen
- steuerlichen
- Verhältnisse
- feststellen
- müssen
- .
- Klägerin
- vollschichtig
- arbeitet
- lediglich
- Aufstockungsunterhalt
- begehrt
- neue
- Ehefrau
- Beklagten
- aber
- lediglich
- halbtags
- berufstätig
- ist
- dürfte
- neue
- Rechtsprechung
- Senats
- Kürzung
- Unterhaltsanspruchs
- Klägerin
- führen
- Kontrollberechnung
- hier
- erübrigt
- .
- Auch
- eigene
- Einkommen
- Klägerin
- hat
- Berufungsgericht
- vollständig
- rechtsbedenkenfrei
- festgestellt
- .
- Zwar
- ist
- revisionsrechtlicher
- Sicht
- Ansatz
- beanstanden
- tatsächlich
- vorhandenen
- Erwerbseinkünften
- vorhandenen
- Zinseinkünften
- ausgegangen
- ist
- Senatsurteil
- 11
- .
- April
- FamRZ
- .
- hätte
- aber
- Hinblick
- ursprünglich
- vorhandene
- Vermögen
- Zugewinnausgleich
- lediglich
- pauschal
- individuell
- prüfen
- müssen
- Berufungsverfahren
- vorgetragenen
- Ausgaben
- unterhaltsrechtlicher
- Sicht
- hinzunehmen
- sind
- .
- Anderenfalls
- hätte
- Klägerin
- weiteren
- Teilbetrags
- erhaltenen
- Zugewinnausgleichs
- fiktive
- Zinseinkünfte
- zurechnen
- müssen
- .
- neueren
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- tatsächlichen
- Vermögensverhältnissen
- Unterhaltszeitraums
- auszugehen
- .
- Grenze
- bildet
- auch
- Unterhaltsberechtigten
- diglich
- unterhaltsrechtlich
- vorwerfbares
- Verhalten
- Senatsurteil
- 6
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- Verhalten
- vorliegt
- wird
- Oberlandesgericht
- behaupteten
- Ausgaben
- prüfen
- müssen
- .
- Revision
- diesbezüglich
- schon
- Widerspruch
- Vortrag
- Klägerin
- erkennt
- lässt
- allerdings
- erklären
- erstinstanzlich
- noch
- €
- vorhanden
- nur
- Ausgaben
- Juli
- berücksichtigt
- werden
- konnten
- zweitinstanzliche
- Vortrag
- noch
- €
- vorhanden
- weitere
- Ausgaben
- Folgezeit
- Höhe
- insgesamt
- €
- erfasst
- .
- Schließlich
- liegt
- zweitinstanzlichen
- Vortrag
- Rechtsauffassung
- zugrunde
- auch
- kleinere
- Ausgaben
- Vermögen
- beglichen
- werden
- durften
- .
- Rahmen
- gebotenen
- Billigkeitsprüfung
- wird
- Oberlandesgericht
- auch
- Gesamtumstände
- abzustellen
- haben
- ist
- gehindert
- Umstand
- einzubeziehen
- auch
- Beklagte
- Veräußerungserlös
- gegenwärtig
- Erträge
- erzielt
- wechselseitige
- Fortfall
- Vermögensgewinne
- jedenfalls
- Klägerin
- auswirkt
- .
- 2
- .
- Sollte
- Beklagte
- Grundlage
- Rechtsprechung
- Senats
- Dreiteilung
- vorhandenen
- Einkünfte
- Grenze
- Halbteilung
- Einkommens
- Parteien
- Berücksichtigung
- Splittingvorteils
- Unterhaltsansprüche
- befriedigen
- können
- wird
- Berufungsgericht
- zusätzlich
- Rang
- Unterhaltsansprüche
- Klägerin
- neuen
- Ehefrau
- Beklagten
- berücksichtigen
- müssen
- .
- Unterhaltsansprüche
- Ende
- noch
- frühere
- Unterhaltsrecht
- anwendbar
- ist
- §
- Nr.
- dürfte
- Abs.
- .
- Vorrang
- Unterhaltsansprüche
- Klägerin
- auszugehen
- sein
- .
- Zeit
- Januar
- wird
- Berufungsgericht
- prüfen
- haben
- Unterhaltsanspruch
- neuen
- Ehefrau
- Hinblick
- Alter
- 8
- .
- Juni
- geborenen
- Tochter
- noch
- Betreuungsunterhalt
- zweiten
- Rang
- §
- Nr.
- fällt
- Klägerin
- ehebedingte
- Nachteile
- entstanden
- sind
- ebenfalls
- Rang
- Anspruchs
- Aufstockungsunterhalt
- §
- Nr.
- sprechen
- könnten
- Senatsurteil
- 30
- Juli
- FamRZ
- .
- 3
- .
- Berufungsurteil
- ist
- aufzuheben
- .
- Senat
- kann
- Sache
- abschließend
- entscheiden
- Berufungsgericht
- Feststellungen
- unterhaltsrelevanten
- Nettoeinkommen
- Beklagten
- Einschluss
- Splittingvorteils
- Rechtsauffassung
- konsequent
- auch
- konkurrierenden
- Unterhaltsanspruch
- zweiten
- Ehefrau
- Beklagten
- getroffen
- hat
- .
- Zurückverweisung
- gibt
- Parteien
- Gelegenheit
- insoweit
- Blick
- Unterhaltsbedarf
- Klägerin
- Rang
- Unterhaltsansprüche
- ergänzend
- vorzutragen
- .
- Weber-Monecke
- Dose
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Peine
- Entscheidung
- Entscheidung
- UF
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