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- BESCHLUSS
- 18
- .
- Dezember
- Familiensache
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 18
- .
- Dezember
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Weber-Monecke
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- Beschluß
- 5
- .
- Zivilsenats
- Senat
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- Zivilsenate
- 12
- .
- März
- wird
- Kosten
- Maßgabe
- zurückgewiesen
- monatliche
- Ausgleichsbetrag
- bezogen
- 28
- .
- Februar
- :
- Gründe
- :
- Parteien
- haben
- 1
- .
- August
- geheiratet
- .
- Scheidungsantrag
- Ehemannes
- Antragsteller
- ;
- geboren
- 26
- .
- Februar
- ist
- Ehefrau
- Antragsgegnerin
- ;
- geboren
- 1
- .
- August
- 8
- .
- März
- zugestellt
- worden
- .
- Amtsgericht
- Familiengericht
- hat
- Verbundurteil
- Ehe
- geschieden
- insoweit
- rechtskräftig
- 1
- .
- Oktober
- Versorgungsausgleich
- gehend
- geregelt
- Lasten
- Versorgung
- Antragstellers
- Landesamt
- Besoldung
- Versorgung
- ;
- weiterer
- Beteiligter
- Wege
- Quasisplittings
- Abs.
- Versicherungskonto
- Antragsgegnerin
- Bundesversicherungsanstalt
- Angestellte
- ;
- weitere
- Beteiligte
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- monatlich
- 28
- .
- Februar
- begründet
- hat
- .
- ist
- Amtsgericht
- Auskünften
- weiteren
- Beteiligten
- ehezeitlichen
- 1
- .
- August
- 28
- .
- Februar
- ;
- §
- Abs.
- Anwartschaften
- Antragstellers
- Berücksichtigung
- Absenkung
- Höchstruhegehaltssatzes
- Abs.
- Satz
- .
- Art
- .
- Nr.
- Versorgungsänderungsgesetzes
- Höhe
- monatlich
- Höhe
- monatlich
- !"#$%
- Februar
- ausgegangen
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Beschwerde
- hat
- Oberlandesgericht
- Maßgabe
- zurückgewiesen
- monatliche
- Ausgleichsbetrag
- bezogen
- 28
- .
- Februar
- &
- richtet
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- weiterhin
- geltend
- macht
- Oberlandesgericht
- habe
- Neuregelungen
- Versorgungsänderungsgesetzes
- fehlerhaft
- Durchführung
- Versorgungsausgleichs
- angewandt
- .
- Parteien
- haben
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- geäußert
- .
- II
- .
- §
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- .
- Halbs
- .
- Nr.
- 2
- .
- Halbs
- .
- i.V.
- Abs.
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- wesentlichen
- begründet
- .
- 1
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Versorgungsausgleich
- Grundlage
- §
- Fassung
- Art
- .
- Nr.
- Versorgungsänderungsgesetzes
- 20
- .
- Dezember
- durchgeführt
- .
- ist
- rechtlich
- beanstanden
- .
- Senat
- hat
- zwischenzeitlich
- entschieden
- Berechnung
- Versorgungsausgleichs
- beamtenrechtlichen
- Versorgungsanrechten
- Hinblick
- Halbteilungsgrundsatz
- 1
- .
- Januar
- uneingeschränkt
- Höchstruhegehaltssatz
- %
- gemäß
- §
- Fassung
- Art
- .
- Nr.
- Versorgungsänderungsgesetzes
- 20
- .
- Dezember
- .
- maßgeblich
- ist
- Fassung
- Art
- .
- Abs.
- Nr.
- Versorgungsänderungsgesetzes
- 1
- .
- Januar
- Kraft
- getreten
- ist
- .
- kommt
- Ehezeitende
- Übergangsphase
- §
- liegt
- noch
- Versorgungsfall
- erst
- Übergangsphase
- eintreten
- wird
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 26
- November
- ZB
- Veröffentlichung
- bestimmt
- ;
- Abdruck
- Beschlüsse
- ist
- Anlage
- beigefügt
- .
- Senat
- weiter
- ausgeführt
- hat
- fällt
- Versorgungsfall
- Übergangsphase
- §
- eintritt
- degressive
- Versorgungsbestandteil
- §
- sog.
- Abflachungsbetrag
- öffentlichrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- .
- Abflachungsbetrag
- ggf.
- später
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- auszugleichen
- sein
- wird
- bleibt
- weiteren
- Prüfung
- vorbehalten
- Voraussetzungen
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- gegeben
- sein
- sollten
- vgl.
- Senatsbeschluß
- 26
- November
- ZB
- .
- Antragsteller
- wird
- vorliegend
- Regelaltersgrenze
- Jahren
- §
- Abs.
- Jahre
- erreichen
- .
- Anhaltspunkte
- Versorgungsausgleich
- früheren
- Zeitpunkt
- Tragen
- kommen
- sollte
- sind
- festgestellt
- ersichtlich
- .
- Versorgungsfall
- wird
- hier
- jedenfalls
- bisher
- angenommenen
- Ende
- Übergangsphase
- §
- eintreten
- .
- Zwar
- unterliegen
- Rentenanwartschaften
- Antragsgegnerin
- Quasisplitting
- herabgesetzten
- Höchstversorgungssatzes
- %
- begründet
- werden
- Anwartschaften
- Antragsgegnerin
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Zeit
- 1
- Juli
- 1
- Juli
- zusätzlich
- Niveauabsenkung
- §
- .
- ist
- indessen
- unterschiedlichen
- Niveauabsenkungsregelungen
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- einerseits
- Beamtenversorgung
- andererseits
- systemimmanent
- kann
- korrigiert
- werden
- Antragsteller
- Verstoß
- Halbteilungsgrundsatz
- Hälfte
- tatsächlich
- zustehenden
- ehezeitbezogenen
- Versorgungsanwartschaften
- genommen
- wird
- .
- Sollten
- systembedingten
- Unterschiede
- Ergebnis
- Korrekturen
- erforderlich
- werden
- Hinblick
- gegenwärtigen
- pensionsrechtlichen
- Unsicherheiten
- abschließend
- beurteilt
- werden
- kann
- müssen
- ggf.
- Abänderung
- §
- Abs.
- Nr.
- vorbehalten
- bleiben
- .
- 2
- .
- Abänderung
- monatlichen
- Ausgleichsbetrags
- beruht
- nunmehr
- erforderlichen
- Anwendung
- baden-württembergischen
- Bemessungsfaktors
- %
- Sonderzuwendung
- Gesetz
- Anpassung
- Versorgungsbezügen
- Bund
- Ländern
- Änderung
- dienstrechtlicher
- Vorschriften
- 10
- .
- September
- .
- Verbindung
- Artikel
- Gesetzes
- Regelung
- Rechts
- Sonderzuwendung
- 29
- .
- Oktober
- GBl
- .
- S.
- 695
- .
- Anwendung
- jeweils
- Zeit
- Entscheidung
- geltenden
- Bemessungsfaktors
- vgl.
- zuletzt
- Senatsbeschluß
- 4
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- .
- Sprick
- Wagenitz
- Weber-Monecke
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