|
|
- BESCHLUSS
- 14
- .
- Januar
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Nr.
- Abs.
- Nr.
- Bezieht
- Ehegatte
- Zeitpunkt
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- bereits
- Rente
- ist
- Ende
- Ehezeit
- bezogene
- Ehezeitanteil
- laufenden
- Rente
- Ehezeitanteil
- zuvor
- gegebenen
- Anwartschaft
- Versorgungsausgleich
- einzubeziehen
- Anschluss
- Senatsbeschlüsse
- 25
- .
- April
- ZB
- FamRZ
- 14
- .
- März
- ZB
- FamRZ
- .
- Versorgungsausgleich
- Ende
- Ehezeit
- rückbezogen
- ist
- muss
- auch
- Ehezeitanteil
- erst
- später
- bewilligten
- Rente
- Zeitpunkt
- rückbezogen
- werden
- .
- geschieht
- Betriebsrente
- Ende
- Ehezeit
- volldynamisch
- entwickelt
- hat
- Rückrechnung
- Volldynamik
- entsprechenden
- Versorgungsordnung
- .
- Hat
- Betriebsrente
- Ende
- Ehezeit
- durchgehend
- volldynamisch
- entwickelt
- ist
- vorhandenen
- §
- Nr.
- sonst
- Anwendung
- Barwertverordnung
- §
- Nr.
- bezogen
- Ende
- Ehezeit
- dynamisieren
- Fortführung
- Senatsbeschlusses
- 25
- .
- April
- ZB
- FamRZ
- .
- Beschluss
- 14
- .
- Januar
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- Januar
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterinnen
- Weber-Monecke
- Dr.
- Richter
- Dose
- Dr.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 3
- .
- Senats
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 28
- .
- Februar
- aufgehoben
- Versorgungsausgleich
- Lasten
- Versorgungsanstalt
- Bundes
- Länder
- durchgeführt
- worden
- ist
- insgesamt
- folgt
- neu
- gefasst
- :
- Beschwerden
- Parteien
- Beschluss
- Amtsgerichts
- Familiengericht
- Königstein
- Taunus
- 20
- .
- Juni
- Beschwerde
- Antragstellerin
- Beschluss
- Amtsgerichts
- Familiengericht
- Königstein
- Taunus
- 13
- .
- April
- werden
- genannten
- Entscheidungen
- Zurückweisung
- weitergehenden
- Rechtsmittel
- abgeändert
- :
- Rentenkonto
- Antragsgegners
- Deutschen
- Rentenversicherung
- Bund
- werden
- Rentenkonto
- Antragstellerin
- Deutschen
- Rentenversicherung
- Bund
- Wege
- Splittings
- monatliche
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- DM
- €
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- §
- Abs.
- Nr.
- weitere
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- monatlich
- DM
- €
- bezogen
- 31
- .
- August
- umzurechnen
- Entgeltpunkte
- übertragen
- .
- Lasten
- Versorgungsanrechte
- Antragsgegners
- Versorgungsanstalt
- Bundes
- Länder
- werden
- Versicherungskonto
- Antragstellerin
- Deutschen
- Rentenversicherung
- Bund
- monatliche
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- DM
- €
- bezogen
- 31
- .
- August
- umzurechnen
- Entgeltpunkte
- begründet
- .
- Antragsgegner
- hat
- Antragstellerin
- Ausgleichsrente
- Zeit
- 15
- .
- März
- Februar
- Höhe
- insgesamt
- €
- Zeit
- März
- Höhe
- monatlich
- €
- rückständige
- Monatsbeträge
- sofort
- künftige
- Beträge
- monatlich
- Voraus
- zahlen
- .
- Antragsgegner
- wird
- verpflichtet
- Zeit
- Februar
- Abtretung
- Ansprüche
- Zahlung
- Betriebsrente
- Deutsche
- AG
- Höhe
- vorgenannten
- künftigen
- Ausgleichsrente
- zuzustimmen
- .
- 2
- .
- Übrigen
- wird
- Rechtsbeschwerde
- verworfen
- .
- 3
- .
- Gerichtskosten
- zweitinstanzlichen
- Verfahrens
- tragen
- Antragstellerin
- Antragsgegner
- je
- Hälfte
- .
- Gerichtskosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- trägt
- Antragstellerin
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- tragen
- Parteien
- weiteren
- Beteiligten
- Instanzen
- selbst
- .
- 4
- .
- :
- €
- .
- Gründe
- :
- Parteien
- streiten
- Abänderung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- .
- 30
- .
- März
- geborene
- Antragstellerin
- Folgenden
- :
- Ehefrau
- 15
- .
- Juni
- geborene
- Antragsgegner
- Folgenden
- :
- Ehemann
- hatten
- 11
- Juli
- Ehe
- geschlossen
- .
- 4
- .
- September
- zugestellten
- Scheidungsantrag
- hatte
- Amtsgericht
- Ehe
- Parteien
- rechtskräftig
- geschieden
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- durchgeführt
- .
- hatte
- Wege
- Splittings
- Versicherungskonto
- Versicherungskonto
- Ehefrau
- jeweils
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- DM
- übertragen
- Lasten
- Versorgungsanwartschaften
- Ehemannes
- Versorgungsanstalt
- Bundes
- Länder
- Folgenden
- :
- Versicherungskonto
- Ehefrau
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- weitere
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- monatlich
- DM
- begründet
- .
- Ehemann
- bezieht
- Januar
- gesetzliche
- Rente
- Ehezeitanteil
- DM
- beträgt
- .
- Ende
- Ehezeit
- 31
- .
- August
- war
- Ehemann
- pflichtversichert
- hatte
- unverfallbare
- statische
- Anwartschaft
- Versicherungsrente
- erworben
- Ehezeitanteil
- DM
- betrug
- .
- Ende
- ist
- Arbeitgeber
- Ehemannes
- Deutsche
- AG
- Folgenden
- :
- Beteiligung
- ausgetreten
- .
- hat
- privatrechtlicher
- Arbeitgeber
- tarifvertraglich
- verpflichtet
- Zeitpunkt
- pflichtversicherten
- Mitarbeiter
- so
- stellen
- würde
- spätere
- Zusatzversorgung
- jeweils
- geltender
- Satzung
- fortgeführt
- .
- Zusatzversorgung
- bezieht
- Ehemann
- 1
- .
- Januar
- werthöchstes
- Anrecht
- statische
- Mindestversorgungsrente
- Höhe
- qualifizierten
- Versicherungsrente
- §
- §
- Abs.
- 31
- .
- Dezember
- geltenden
- Satzung
- .
- Mindestversorgungsrente
- Höhe
- DM
- ist
- 1
- .
- Januar
- Startgutschrift
- Betriebsrente
- übernommen
- worden
- §
- VBLS
- 1
- Juli
- jährlich
- Prozent
- erhöht
- wird
- .
- bezieht
- Ehemann
- Betriebsrente
- Rentenbezug
- Mindestversorgungsrente
- aufgestockt
- wird
- Falle
- Fortführung
- Versicherung
- 31
- .
- Dezember
- zugestanden
- hätte
- .
- war
- Ehemann
- Vergütungsgruppe
- tätig
- .
- Erst
- 1
- November
- wurde
- deutlich
- anspruchsvolleren
- Tätigkeit
- Tochtergesellschaft
- Vergütungsgruppe
- eingestuft
- .
- Ehezeitanteil
- Betriebsrente
- beläuft
- Grundlage
- versicherungspflichtigen
- Entgelts
- Ende
- Ehezeit
- Vergütungsgruppe
- Januar
- monatlich
- DM
- monatlich
- €
- .
- Betriebsrente
- steigt
- auch
- 1
- Juli
- Leistungsstadium
- jährlich
- Prozent
- .
- Ehefrau
- bezieht
- 1
- .
- April
- Rente
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Ehezeitanteil
- monatlich
- DM
- beläuft
- .
- Amtsgericht
- hat
- Antrag
- Ehefrau
- Abänderung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- zurückgewiesen
- .
- weiteren
- Antrag
- hat
- Ehemann
- verpflichtet
- Ehefrau
- 1
- .
- Januar
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- Höhe
- 38,775
- %
- Brutto-Betriebsrente
- zahlen
- .
- Beschwerden
- Parteien
- hat
- Oberlandesgericht
- Verfahren
- miteinander
- verbunden
- Entscheidungen
- Amtsgerichts
- abgeändert
- .
- hat
- Versicherungskonto
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- monatlich
- 956,48
- DM
- Wege
- Splittings
- Höhe
- weiteren
- DM
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- Versicherungskonto
- Ehefrau
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- übertragen
- .
- hat
- Lasten
- Versorgung
- Ehemannes
- Anwartschaften
- Ehefrau
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Höhe
- monatlich
- DM
- begründet
- .
- Ferner
- hat
- Ehemann
- aufgegeben
- Ehefrau
- rückständigen
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- Höhe
- 1.098,44
- €
- Zeit
- 15
- .
- März
- 29
- .
- Februar
- Höhe
- monatlich
- €
- Zeit
- März
- zahlen
- .
- richtet
- Oberlandesgericht
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- .
- II
- .
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- zulässig
- abweichende
- Bewertung
- Zusatzversorgung
- Ehemannes
- zielt
- somit
- allein
- Entscheidung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- richtet
- .
- Entscheidung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- sind
- geschiedenen
- Ehegatten
- auch
- Versorgungsträger
- beschwerdeberechtigt
- Rechtsposition
- Entscheidung
- eingegriffen
- wird
- Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber
- Eherecht
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 9
- ;
- Wick
- Versorgungsausgleich
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- gungsausgleich
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- angefochtenen
- Beschluss
- ist
- Ehezeitanteil
- Betriebsrente
- Ehemannes
- Weise
- öffentlich-rechtlich
- ausgeglichen
- worden
- Lasten
- Versorgungsanrechte
- Rentenanwartschaften
- Ehefrau
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- begründet
- wurden
- .
- Ausgleichs
- Lasten
- bestehenden
- Rentenanrechte
- Wege
- analogen
- Quasi-Splittings
- greift
- Entscheidung
- zugleich
- Rechtsposition
- Beschwerdeführerin
- .
- 2
- .
- zulässig
- ist
- Rechtsbeschwerde
- allerdings
- allgemein
- Versorgungsausgleich
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Ehemannes
- also
- auch
- Bewertung
- Ehezeitanteils
- Betriebsrente
- richtet
- .
- Anrechte
- Ehemannes
- Betriebsrente
- privatrechtlich
- organisierten
- sind
- teilweise
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- Abs.
- Nr.
- ausgeglichen
- worden
- .
- Beschwerdebefugt
- ist
- insoweit
- Ehegatten
- lediglich
- gesetzliche
- Rentenversicherungsträger
- Lasten
- Entscheidung
- erweiterten
- Splitting
- geht
- privatrechtlich
- organisierter
- Träger
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Senatsbeschluss
- 18
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Auch
- ist
- insoweit
- beschwerdeberechtigt
- Ausgleich
- bestehenden
- Anrechte
- zurückgeht
- noch
- Ausgleichsform
- Lasten
- bestehenden
- Anrechte
- erfolgt
- .
- Ehezeitanteil
- Betriebsrente
- Ehemannes
- Übrigen
- schuldrechtlich
- ausgeglichen
- worden
- ist
- greift
- Entscheidung
- jedenfalls
- Rechtspositionen
- Beschwerdeführerin
- .
- gilt
- Verpflichtung
- Ehemannes
- Zahlung
- Ausgleichsrente
- Ehefrau
- auch
- Abtretung
- Ansprüchen
- Betriebsrente
- .
- Höhe
- Betriebsrente
- richtet
- tarifvertraglich
- vereinbarten
- Bestandsschutzes
- zwar
- früheren
- Satzung
- ;
- umgekehrt
- hat
- Betriebsrente
- aber
- Auswirkungen
- Höhe
- Betriebsrente
- Beschwerdeführerin
- .
- Schließlich
- wäre
- Rechtsbeschwerde
- Verpflichtung
- Abtretung
- Versorgungsansprüchen
- §
- ohnehin
- gemäß
- §
- g
- Abs.
- unzulässig
- .
- .
- Rechtsbeschwerde
- zulässig
- ist
- hat
- vollen
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- 15
- .
- März
- zugestellten
- Antrag
- Ehefrau
- Antrag
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- auch
- Abänderungsantrag
- §
- erblickt
- .
- Zwar
- lägen
- teilweisen
- Umwandlung
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Ehemannes
- privatrechtlich
- ausgestaltete
- Altersversorgung
- auch
- Voraussetzung
- §
- Nr.
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- .
- schuldrechtlicher
- Versorgungsausgleich
- komme
- allerdings
- nur
- Betracht
- Rahmen
- §
- berücksichtigende
- Anwartschaft
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- einbezogen
- werden
- könne
- .
- feststellen
- können
- sei
- vorrangig
- Abänderungsverfahren
- durchzuführen
- .
- Abs.
- Nr.
- sehe
- Abänderungsmöglichkeit
- auch
- Fälle
- vorliegenden
- Dynamik
- Rentenanwartschaft
- ursprünglich
- berücksichtigt
- werden
- konnte
- Fortbestehen
- Versicherung
- Versorgungsanstalt
- voraussetzte
- seinerzeit
- noch
- verfallbar
- gewesen
- sei
- .
- -9-
- verfahren
- führe
- Totalrevision
- früheren
- Entscheidung
- auch
- erst
- nachehelich
- gerichtete
- ehezeitliche
- Versorgungsanwartschaft
- einzubeziehen
- sei
- .
- Ehezeitanteile
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- seien
- Ehefrau
- DM
- Ehemann
- DM
- berücksichtigen
- .
- Ehezeitanteil
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Ehemannes
- belaufe
- monatlich
- DM
- sei
- Leistungsstadium
- 1
- .
- Januar
- vorliegenden
- Volldynamik
- unabhängig
- Dynamik
- Anwartschaftsstadium
- voll
- Versorgungsausgleich
- einzubeziehen
- .
- Zeitpunkt
- Abänderungsantrags
- gezahlte
- Ehezeitanteil
- sei
- lediglich
- Ende
- Ehezeit
- gesetzlichen
- Bewertungsstichtag
- zurück
- rechnen
- .
- Rückrechnung
- Anrechts
- könne
- Versorgungsausgleich
- zugrunde
- liegende
- Halbteilungsgrundsatz
- verletzt
- werden
- solle
- unabhängig
- Dynamik
- Ehezeitende
- heutigen
- Zeitpunkt
- nur
- Entwicklung
- aktuellen
- Rentenwerts
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erfolgen
- .
- Insoweit
- schließe
- Senat
- Oberlandesgericht
- folge
- Berechnungsweise
- Bundesgerichtshofs
- Anfang
- volldynamischen
- Anrechten
- gar
- ursprünglich
- teildynamischen
- Anrechten
- Rückrechnung
- Barwert-Verordnung
- vornehme
- .
- Berechnungsweise
- Bundesgerichtshofs
- führe
- ersichtlich
- Ergebnissen
- Halbteilungsgrundsatz
- vereinbar
- seien
- Ausgleichsbilanz
- eingestellte
- Wert
- erheblich
- tatsächlich
- Ehezeit
- entfallenden
- Wert
- Versorgung
- abweiche
- .
- Barwert-Verordnung
- sei
- Umrechnung
- statischer
- teildynamischer
- Anwartschaften
- volldynamische
- Anwartschaften
- zugeschnitten
- .
- Rückrechnung
- tatsächlich
- gezahlter
- volldynamischer
- Renten
- Ehezeitende
- sei
- hingegen
- geeignet
- .
- Anwendung
- führe
- Ergebnis
- Anrecht
- weiterhin
- teildynamisch
- bewertet
- werde
- Abänderungsentscheidung
- maßgeblichen
- Zeitpunkt
- volldynamisch
- sei
- .
- nachvollziehbar
- sei
- auch
- Anfang
- volldynamischen
- Anrechten
- überhaupt
- Rückrechnung
- erfolgen
- solle
- .
- Anrecht
- würde
- dann
- Wert
- Zeitpunkt
- Wirksamwerdens
- Abänderungsentscheidung
- Ausgleichsbilanz
- eingestellt
- Anwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Wert
- Ehezeitende
- eingestellt
- würden
- .
- 1
- .
- Januar
- bezogene
- Rente
- sei
- damals
- geltenden
- aktuellen
- Rentenwert
- DM
- teilen
- Ehezeitende
- maßgeblichen
- aktuellen
- Rentenwert
- DM
- multiplizieren
- .
- ergebe
- Ende
- Ehezeit
- bezogenen
- Ehezeitanteil
- Betriebsrente
- Höhe
- DM
- .
- weitere
- betriebliche
- Anrecht
- Ehemannes
- sei
- lediglich
- Grundlage
- mitgeteilten
- fiktiven
- Rentenwerts
- berücksichtigen
- .
- liege
- Eingruppierung
- Tarifgruppe
- zugrunde
- Ehemann
- Oktober
- angehört
- habe
- .
- anschließende
- berufliche
- Aufstieg
- verbundene
- Höhergruppierung
- Tarifgruppe
- wirkten
- Versorgungsausgleich
- bereits
- Lebensverhältnissen
- Parteien
- Ehezeitende
- angelegt
- gewesen
- seien
- .
- handele
- vielmehr
- Karrieresprung
- Grundlage
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- finde
- Ende
- Ehezeit
- absehbar
- gewesen
- sei
- .
- Auch
- Rente
- sei
- Leistungsstadium
- volldynamisch
- so
- Umrechnung
- Barwert-Verordnung
- entbehrlich
- sei
- .
- Ehezeitanteil
- VBL-Rente
- sei
- jedoch
- auch
- Ehezeitanteil
- Entwicklung
- aktuellen
- Rentenwerts
- Ende
- Ehezeit
- 31
- .
- August
- zurück
- rechnen
- .
- ergebe
- Ehezeitanteil
- €
- .
- stünden
- ehezeitlichen
- Versorgungsanwartschaften
- Ehemannes
- Höhe
- 2.020,27
- DM
- DM
- DM
- DM
- ehezeitliche
- Anwartschaften
- Ehefrau
- Höhe
- DM
- gegenüber
- Differenz
- Höhe
- DM
- somit
- Ausgleichspflicht
- Ehemannes
- Höhe
- insgesamt
- DM
- begründe
- .
- Ausgleich
- erfolge
- Höhe
- Betrages
- DM
- DM
- DM
- :
- DM
- Wege
- Splittings
- §
- Abs.
- .
- Höhe
- weiterer
- DM
- :
- =)
- DM
- seien
- Anwartschaften
- Ehemannes
- Wege
- analogen
- Quasi-Splittings
- gemäß
- Abs.
- Ehefrau
- übertragen
- .
- verbleibe
- auszugleichendes
- Anrecht
- Ehemannes
- Höhe
- monatlich
- DM
- DM
- DM
- richtig
- DM
- .
- seien
- DM
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- §
- Abs.
- Nr.
- öffentlich-rechtlich
- auszugleichen
- .
- Restbetrag
- Höhe
- DM
- könne
- nur
- schuldrechtlich
- ausgeglichen
- werden
- .
- Zwecke
- sei
- Betrag
- Entwicklung
- allgemeinen
- Rentenwerts
- wieder
- Zeitpunkt
- 15
- .
- März
- zurückzurechnen
- Betrag
- Höhe
- DM
- :
- DM
- DM
- =)
- DM
- also
- €
- ergebe
- .
- Betrag
- schulde
- Ehemann
- Berücksichtigung
- jährlichen
- Erhöhung
- 1
- Juli
- %
- Wege
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Rechtsbeschwerde
- zugelassen
- Rückrechnung
- Zahlbetrages
- betrieblichen
- Altersversorgungen
- Ehemannes
- Ende
- Ehezeit
- Abweichung
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- allein
- Entwicklung
- allgemeinen
- abgestellt
- hat
- .
- 2
- .
- Rechtsbeschwerde
- führt
- Abänderung
- Entscheidung
- analogen
- Quasi-Splitting
- Rahmen
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- .
- Oberlandesgericht
- Ehezeitanteile
- 1
- .
- Januar
- tatsächlich
- gezahlten
- betrieblichen
- Altersversorgungen
- Ehemannes
- lediglich
- Entwicklung
- aktuellen
- Rentenwerts
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Ehezeitende
- zurückgerechnet
- hat
- verstößt
- wesentliche
- Grundsätze
- Versorgungsausgleichs
- .
- lässt
- einerseits
- unberücksichtigt
- Betriebsrente
- Ehemannes
- Besitzstandsrente
- Startgutschrift
- ergibt
- Mindestversorgungsrente
- §
- §
- Abs.
- Ende
- geltenden
- VBLSatzung
- beruht
- .
- Höhe
- Mindestversorgungsrente
- hat
- nachehelich
- gleicher
- Weise
- aktuelle
- Rentenwert
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- entwickelt
- .
- richtet
- vielmehr
- Dauer
- zurückgelegten
- Umlagemonate
- auch
- Höhe
- gesamtversorgungsfähigen
- Entgelts
- Ende
- Ehezeit
- Ausscheiden
- nachehelich
- zeitweise
- weiter
- angestiegen
- war
- .
- lässt
- Oberlandesgericht
- unberücksichtigt
- selbst
- Einkommensentwicklung
- Anwachsen
- gesamtversorgungsfähigen
- Entgelts
- Ausscheiden
- Ende
- entfallen
- Versorgungsanrecht
- Ehemannes
- laufenden
- Dynamisierung
- gezahlten
- Rente
- Juli
- nur
- noch
- statisch
- war
- .
- Ansatz
- zutreffend
- geht
- Oberlandesgericht
- allerdings
- ersten
- Erhöhung
- 1
- Juli
- unveränderten
- Zahlbetrag
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Ehemannes
- schon
- nachehezeitliche
- Wertentwicklung
- satzungsrechtliche
- Änderungen
- berücksichtigt
- .
- Zwar
- bestimmt
- Höhe
- Ehezeit
- erworbenen
- Versorgungsanrechts
- grundsätzlich
- Verhältnissen
- letzten
- Tag
- Ehezeit
- maßgeblichen
- Bewertungsstichtag
- .
- gilt
- allerdings
- nur
- individuellen
- Bemessungsgrundlagen
- Versorgung
- etwaiger
- nachträglicher
- Veränderung
- auch
- Gesichtspunkt
- §
- Bedeutung
- zukommt
- .
- können
- Veränderungen
- tatsächlicher
- Art
- rückwirkend
- betrachtet
- Grundlage
- individuellen
- Verhältnisse
- Ehezeitende
- anderen
- Ehezeitanteil
- Versorgungsanrechts
- ergeben
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- auch
- dann
- berücksichtigt
- werden
- eingetreten
- sind
- Johannsen/
- Henrich/Hahne
- Eherecht
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 16
- ;
- Wick
- Versorgungsausgleich
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- §
- gebotene
- Korrektur
- Entscheidungen
- Versorgungsausgleich
- jedenfalls
- nachträglich
- ermöglicht
- erfordert
- Grundsatz
- Prozessökonomie
- Umstände
- schon
- Erstverfahren
- berücksichtigen
- Senatsbeschlüsse
- .
- FamRZ
- 14
- .
- März
- ZB
- FamRZ
- m.w
- .
- .
- somit
- schon
- Erstverfahren
- berücksichtigenden
- Tatsachen
- gehört
- auch
- vorzeitige
- Bezug
- Ruhegehalts
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 16
- .
- August
- FamRZ
- 25
- .
- Feststellung
- Versorgungsausgleich
- erheblichen
- Tatsachen
- kommt
- allein
- Verhältnisse
- Zeitpunkt
- Rechtshängigkeit
- Scheidungsantrags
- .
- So
- kann
- z.B.
- beruflicher
- Aufstieg
- Zeitpunkt
- Höhe
- Versorgung
- beeinflusst
- berücksichtigende
- Veränderung
- Versorgungswerts
- angesehen
- werden
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Nachehezeitliche
- Veränderungen
- bleiben
- also
- unberücksichtigt
- neu
- hinzugetretenen
- individuellen
- Umständen
- beruhen
- späteren
- beruflichen
- Aufstieg
- Versicherten
- sätzlichen
- persönlichen
- Einsatz
- Senatsbeschlüsse
- 14
- .
- März
- FamRZ
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- 11
- .
- Juni
- ZB
- FamRZ
- ;
- f.
- FamRZ
- FamRZ
- f.
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Recht
- auch
- Auswirkungen
- Satzungsänderung
- Höhe
- Betriebsrente
- Ehemannes
- berücksichtigt
- .
- 1
- .
- Januar
- wurde
- Satzung
- grundlegend
- geändert
- bisherigen
- Gesamtversorgungssystems
- Anrechnung
- gesetzlicher
- Renten
- Regelung
- §
- sog.
- "
- Punktemodell
- "
- eingeführt
- .
- §
- Abs.
- Satzung
- bestimmen
- Versorgungsanrechte
- jetzt
- grundsätzlich
- Versorgungspunkten
- 1
- .
- Januar
- jährlich
- Verhältnis
- Zwölftels
- zusatzversorgungspflichtigen
- Jahresentgelts
- Referenzentgelt
- €
- multipliziert
- Altersfaktor
- §
- Abs.
- Satzung
- festgestellt
- werden
- .
- monatliche
- Zusatzversorgung
- ergibt
- dann
- §
- Abs.
- Satzung
- Multiplikation
- Summe
- erworbenen
- Versorgungspunkte
- Messbetrag
- €
- .
- Anwartschaften
- hier
- Ehemann
- 31
- .
- Dezember
- erworben
- wurden
- werden
- Versicherten
- .
- Satzung
- "
- Startgutschrift
- gutgeschrieben
- Berücksichtigung
- Altersfaktoren
- Versorgungspunkte
- umgerechnet
- Anwartschaftsbetrag
- Messbetrag
- €
- geteilt
- wird
- .
- Verzinsung
- findet
- auch
- insoweit
- nur
- Rahmen
- Überschussverteilung
- §
- Satzung
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 23
- .
- März
- ZB
- FamRZ
- .
- FamRZ
- .
- gesetzliche
- Regelung
- ist
- rentennahe
- Jahrgänge
- also
- Versicherte
- 1
- .
- Januar
- 55
- .
- Lebensjahr
- vollendet
- hatten
- §
- Abs.
- VBLS
- rechtswirksam
- vgl.
- Urteil
- 24
- .
- September
- Senatsbeschluss
- 6
- .
- Februar
- ZB
- FamRZ
- ;
- Unwirksamkeit
- Startgutschrift
- rentenfernen
- Jahrgängen
- vgl.
- Urteil
- 14
- November
- FamRZ
- Senatsbeschlüsse
- 5
- November
- ZB
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- Berufungsgericht
- ist
- zwar
- Ansatz
- zutreffend
- Startgutschrift
- ausgegangen
- hat
- aber
- unberücksichtigt
- gelassen
- Betriebsrente
- Ehemannes
- Besitzstandsrente
- Startgutschrift
- ergibt
- Mindestversorgungsrente
- §
- §
- Abs.
- Ende
- geltenden
- VBL-Satzung
- beruhte
- .
- §
- Nr.
- früheren
- VBL-Satzung
- errechnete
- Mindestversorgungsrente
- Produkt
- zurückgelegten
- Umlagemonate
- gesamtversorgungsfähigen
- Entgelt
- Beendigung
- Arbeitsverhältnisses
- .
- Januar
- ausgezahlte
- Betriebsrente
- Höhe
- DM
- beruht
- gesamtversorgungsfähigen
- Entgelt
- Ausscheiden
- Ende
- Höhe
- 7.040,21
- DM
- gesamtversorgungsfähigen
- Entgelt
- Ende
- Ehezeit
- Höhe
- DM
- .
- spätere
- Anstieg
- gesamtversorgungsfähigen
- Entgelts
- nachehelichen
- individuellen
- Entwicklung
- beruht
- weist
- Rechtsbeschwerde
- Recht
- Versorgungsausgleich
- unberücksichtigt
- bleiben
- muss
- .
- monatliche
- Besitzstandsrente
- DM
- ist
- tatsächlichen
- individuellen
- Entwicklung
- Verhältnisse
- Ende
- Ehezeit
- zurück
- rechnen
- .
- ergibt
- Ende
- Ehezeit
- bezogene
- Besitzstandsrente
- Höhe
- DM
- :
- 7.040,21
- DM
- DM
- DM
- .
- Betriebsrente
- allein
- 31
- .
- Dezember
- bestehenden
- Anwartschaft
- ermittelt
- worden
- ist
- hat
- Oberlandesgericht
- Ehezeitanteil
- zutreffend
- zeitratierlich
- ermittelt
- 25
- .
- April
- ZB
- FamRZ
- .
- Arbeitgeber
- Ehemannes
- schon
- Rentenbeginn
- Beteiligung
- ausgeschieden
- war
- ist
- Ehezeitanteil
- Besitzstandsrente
- Nr.
- Verhältnis
- zusatzversorgungspflichtigen
- Zeit
- Ehe
- Monate
- gesamten
- zusatzversorgungsfähigen
- Zeit
- Ausscheiden
- Zusatzversorgung
- Ende
- Monate
- ermitteln
- .
- ergibt
- ehezeitlich
- erworbenen
- Anteil
- %
- Ende
- Ehezeit
- bezogenen
- Besitzstandsrente
- also
- Ehezeitanteil
- DM
- %
- =)
- DM
- .
- öffentlich-rechtliche
- Versorgungsausgleich
- stets
- Ehezeitende
- zurückwirkt
- Betriebsrente
- Ehemannes
- Anwartschaftsphase
- statisch
- war
- ist
- Ehezeitanteil
- Auffassung
- Beschwerdegerichts
- zusätzlich
- Tabelle
- BarwertVerordnung
- volldynamische
- Anwartschaft
- Ende
- Ehezeit
- umzurechnen
- .
- Senat
- hat
- bereits
- entschieden
- zusätzlichen
- Dynamisierung
- Barwert-Verordnung
- dann
- bedarf
- Rentenanrecht
- bereits
- Ende
- Ehezeit
- sei
- auch
- volldynamische
- Anwartschaftsphase
- Beginn
- volldynamischen
- Ende
- Ehezeit
- volldynamisch
- war
- 25
- .
- April
- ZB
- FamRZ
- m.w
- .
- 20
- .
- September
- ZB
- FamRZ
- 27
- ;
- vgl.
- auch
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Insoweit
- verkennt
- Oberlandesgericht
- allerdings
- auch
- Fällen
- Ende
- Ehezeit
- volldynamisch
- angestiegenen
- späteren
- Zahlbetrag
- abzustellen
- ist
- später
- gezahlte
- Rente
- stets
- Ende
- Ehezeit
- bezogen
- werden
- muss
- .
- Anwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Ende
- Ehezeit
- bezogen
- werden
- Wert
- Berücksichtigung
- aktuellen
- Rentenwerts
- Ende
- Ehezeit
- ermitteln
- ist
- muss
- auch
- übrigen
- Versorgungen
- Volldynamik
- Ende
- Ehezeit
- Zahlbetrag
- Rente
- Ende
- Ehezeit
- rückgerechnet
- werden
- .
- ist
- nachehelich
- eingetretene
- Dynamisierung
- Wahrung
- Halbteilung
- Besonderheiten
- jeweiligen
- Versorgungsordnung
- pauschal
- Entwicklung
- allein
- gesetzliche
- Rentenversicherung
- geltenden
- aktuellen
- Rentenwerts
- zurückzurechnen
- .
- Ist
- Rentenanwartschaft
- aber
- hier
- nachehelichen
- Anwartschaftsphase
- statisch
- kommt
- Rückrechnung
- späteren
- Zahlbetrages
- Ende
- Ehezeit
- bloße
- Rücknahme
- volldynamischen
- Entwicklung
- Betracht
- .
- Berechtigte
- System
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- aber
- stets
- Ende
- Ehezeit
- bezogene
- volldynamische
- Anwartschaften
- erhält
- muss
- Zahlbetrag
- Ende
- Ehezeit
- volldynamisch
- entwickelt
- hat
- Ende
- Ehezeit
- dynamisiert
- werden
- .
- Hat
- Rentenanwartschaft
- nachehelich
- volldynamisch
- entwickelt
- würde
- Verstoß
- Halbteilungsgrundsatz
- führen
- spätere
- Zahlbetrag
- unverändert
- Versorgungsausgleich
- eingestellt
- würde
- .
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- Ende
- Ehezeit
- bezogen
- ist
- erhielte
- Berechtigte
- Fall
- Wege
- analogen
- Quasi-Splittings
- Anwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Zeitpunkt
- volldynamisch
- entwickeln
- auszugleichende
- Anrecht
- weiter
- angestiegen
- ist
- .
- fehlenden
- Volldynamik
- Ende
- Ehezeit
- Auszahlung
- Betriebsrente
- ist
- Zahlbetrag
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- Maßgabe
- Barwert-Verordnung
- volldynamische
- Anwartschaft
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Ende
- Ehezeit
- umzurechnen
- Senatsbeschlüsse
- 25
- .
- April
- ZB
- FamRZ
- m.w
- .
- 17
- .
- Januar
- ZB
- FamRZ
- 20
- .
- September
- ZB
- FamRZ
- 27
- ;
- 396
- ;
- KG
- FamRZ
- 710
- ;
- OLG
- ;
- vgl.
- auch
- Wick
- Versorgungsausgleich
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- öffentlich-rechtliche
- Versorgungsausgleich
- Lasten
- Zusatzversorgung
- muss
- Höhe
- ehezeitlichen
- Anrechts
- betreffenden
- Versorgungsordnung
- ausgehen
- kann
- Entwicklung
- aktuellen
- nur
- Entwicklung
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erfasst
- Ende
- Ehezeit
- bezogen
- werden
- .
- Maßstab
- Halbteilung
- hat
- also
- allein
- Ehezeitanteil
- erst
- nachehelich
- volldynamisch
- gewordenen
- Zahlbetrages
- orientieren
- muss
- auch
- nachehezeitliche
- Statik
- Anwartschaftsphase
- berücksichtigen
- nur
- Umrechnung
- vorhandenen
- Deckungskapital
- §
- Abs.
- Nr.
- Anwendung
- Barwertverordnung
- §
- Abs.
- Nr.
- möglich
- ist
- .
- Rechtsprechung
- hält
- Senat
- Kritik
- Rechtsprechung
- Beschwerdegericht
- auch
- FamRZ
- OLG
- FamRZ
- Literatur
- Bergner
- FamRZ
- FamRZ
- .
- Rehme
- .
- Nur
- Dynamisierung
- erst
- nachehelich
- Folge
- statischen
- Entwicklung
- entstandenen
- Zahlbetrages
- Ende
- Ehezeit
- wird
- Grundsatz
- Halbteilung
- Berücksichtigung
- Besonderheiten
- betreffenden
- Versorgung
- gewahrt
- .
- So
- liegt
- Fall
- auch
- hier
- .
- Zwar
- ist
- Annahme
- Oberlandesgerichts
- zutreffend
- Ehezeitanteil
- Besitzstandsrente
- Ehemannes
- Leistungsstadium
- volldynamisch
- ist
- .
- Leistungen
- Zusatzversorgung
- öffentlichen
- Dienstes
- sind
- Änderung
- geltenden
- Satzung
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- Anwartschaftsstadium
- statisch
- Leistungsstadium
- volldynamisch
- vgl.
- Senatsbeschluss
- .
- FamRZ
- .
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- aber
- unberücksichtigt
- gelassen
- Anwartschaft
- Ehemannes
- Betriebsrente
- Ausscheiden
- Ende
- laufenden
- Dynamisierung
- gezahlten
- Rente
- Juli
- nur
- noch
- statisch
- war
- .
- Ehezeitanteil
- Zusatzversorgung
- Ehemannes
- ist
- Barwert-Verordnung
- volldynamische
- Anwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- umzurechnen
- .
- ist
- Lebensalter
- Ehemannes
- Ende
- Ehezeit
- Jahren
- Tabelle
- ergebende
- Barwert
- Jahr
- vorgezogenen
- Anmerkung
- Tabelle
- Barwert-Verordnung
- %
- dann
- ergebende
- Betrag
- Leistungsdynamik
- %
- erhöhen
- .
- Dann
- ergibt
- folgende
- Berechnung
- :
- Ehezeitanteil
- laufenden
- Betriebsrente
- Jahresbetrag
- DM
- Barwert
- DM
- Entgeltpunkte
- DM
- dynamischer
- Ehezeitanteil
- Rente
- 10,6579
- DM
- DM
- DM
- DM
- 10,6579
- DM
- Entscheidung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- Wege
- analogen
- Quasi-Splittings
- §
- Abs.
- Ausgleich
- Betriebsrente
- Ehemannes
- bezieht
- ist
- abzuändern
- .
- Lasten
- Versorgungsanrechte
- Ehemannes
- sind
- abweichend
- angefochtenen
- Entscheidung
- lediglich
- weitere
- gesetzliche
- Rentenanwartschaften
- Ehefrau
- Höhe
- DM
- :
- =)
- DM
- begründen
- .
- Übrigen
- bleibt
- angefochtenen
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerde
- insoweit
- unzulässig
- ist
- .
- Senat
- hat
- lediglich
- offensichtlichen
- Schreibfehler
- Entscheidung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- korrigiert
- .
- Gründen
- angefochtenen
- Entscheidung
- beläuft
- Zeit
- März
- monatlich
- Tenor
- angegeben
- €
- €
- .
- Weber-Monecke
- Richterin
- Bundesgerichtshof
- Dr.
- ist
- krankheitshalber
- Unterschrift
- verhindert
- .
- Dose
- Klinkhammer
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 20.06.2005
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
- UF
- UF
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