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- BESCHLUSS
- 6
- .
- März
- Familiensache
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 6
- .
- März
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Fuchs
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Antragsgegners
- Beschluß
- 11
- .
- Zivilsenats
- Senats
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Erhebung
- Gerichtskosten
- wird
- abgesehen
- Abs.
- .
- Wert
- :
- €
- Gründe
- :
- Entscheidungen
- Oberlandesgerichte
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- abgesehen
- hier
- vorliegenden
- Ausnahmen
- sofortige
- Beschwerde
- zulässig
- .
- gilt
- auch
- Fällen
- §
- Abs.
- .
- Abs.
- entscheidet
- Ablehnung
- Familienrichters
- anderer
- Richter
- Amtsgerichts
- .
- Ablehnungsgesuch
- unbegründet
- erklärenden
- Beschluß
- Amtsgerichts
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Abs.
- sofortige
- Beschwerde
- eröffnet
- Familiensachen
- Oberlandesgericht
- entscheidet
- .
- Entscheidungen
- Oberlandesgerichts
- sind
- §
- Abs.
- folgt
- sofortigen
- Beschwerde
- angreifbar
- .
- gilt
- auch
- dann
- Ablehnung
- Familienrichters
- §
- Abs.
- vorgesehen
- anderer
- Amtsrichter
- hier
- Entsprechung
- früheren
- Rechtslage
- §
- Abs.
- S.
- .
- Oberlandesgericht
- entschieden
- hat
- .
- Auch
- Fall
- ist
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- nur
- Rechtsbeschwerde
- Maßgabe
- §
- eröffnet
- Voraussetzungen
- hier
- aber
- vorliegen
- .
- Wagenitz
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