|
|
- BESCHLUSS
- 27
- .
- Oktober
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- aF
- §
- §
- Abs.
- ;
- §
- aF
- ist
- anzuwenden
- Ehegatte
- Rechtskraft
- Scheidungsausspruchs
- rechtskräftiger
- Entscheidung
- Folgesache
- stirbt
- vgl.
- nunmehr
- §
- FamFG
- .
- Wird
- Scheidungsverbundurteil
- nur
- teilweise
- angefochten
- so
- erwachsen
- Entscheidungsteile
- Familiensachen
- betreffen
- Gegenstand
- Hauptrechtsmittels
- sind
- Ablauf
- Frist
- §
- Abs.
- aF
- vgl.
- nunmehr
- §
- FamFG
- Rechtskraft
- Zeitpunkt
- ebenfalls
- angefochten
- werden
- .
- Beschluss
- 27
- .
- Oktober
- ZB
- AG
- Lüdinghausen
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 27
- .
- Oktober
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Schilling
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 8
- .
- Senats
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 1
- Juli
- wird
- Kosten
- Antragstellerin
- zurückgewiesen
- .
- :
- €
- Gründe
- :
- Parteien
- streiten
- Erledigung
- Scheidungsverfahrens
- .
- Urteil
- Amtsgerichts
- Familiengericht
- Lüdinghausen
- 10
- Juli
- wurde
- Ehe
- Parteien
- geschieden
- .
- entschied
- Familiengericht
- Folgesachen
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Hausratsverteilung
- .
- Urteil
- Familiengerichts
- hat
- Antragstellerin
- Folgenden
- :
- Ehefrau
- fristgerecht
- Berufung
- eingelegt
- .
- wiederum
- fristgerecht
- eingereichten
- Berufungsbegründung
- hat
- Ehefrau
- Verbundurteil
- Amtsgerichts
- "
- beantragt
- Endurteil
- Amtsgerichts
- aufzuheben
- Anträge
- Antragsgegners
- Folgenden
- :
- Ehemann
- Durchführung
- Versorgungsausgleichs
- Zahlung
- Zugewinnausgleichs
- zurückzuweisen
- Antrag
- Zuteilung
- Hausratsgegenständen
- insoweit
- zurückzuweisen
- Zuteilungsantrag
- entspreche
- .
- nachfolgenden
- Begründung
- hat
- Ehefrau
- Ziff
- .
- Einzelnen
- Versorgungsausgleichsverfahren
- Stellung
- genommen
- Ziff
- .
- Zugewinnausgleich
- Ziff
- .
- Hausratsverteilung
- .
- Berufungsbegründung
- ist
- zuletzt
- Deutschen
- Rentenversicherung
- Bund
- 28
- .
- Oktober
- zugestellt
- worden
- .
- Verfügung
- 3
- .
- Dezember
- hat
- Berufungsgericht
- Ehefrau
- Fristsetzung
- 20
- .
- Januar
- Klarstellung
- gebeten
- auch
- Scheidungsausspruch
- angefochten
- werden
- solle
- .
- 12
- .
- Dezember
- ist
- Ehemann
- verstorben
- .
- Schriftsatz
- 22
- .
- April
- hat
- Ehefrau
- ausgeführt
- Berufungsbegründung
- seien
- nur
- Folgesachen
- angefochten
- worden
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Antrag
- Ehefrau
- Ehesache
- Beschluss
- erledigt
- erklären
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- Rechtsbeschwerde
- Ehefrau
- .
- II
- .
- Verfahren
- ist
- Art
- .
- Abs.
- FGG-RG
- noch
- Ende
- August
- geltende
- Prozessrecht
- anwendbar
- Rechtsstreit
- Zeitpunkt
- eingeleitet
- worden
- ist
- vgl.
- Senatsurteil
- 16
- .
- Dezember
- FamRZ
- .
- .
- Berufungsgericht
- zugelassene
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- auch
- Übrigen
- zulässig
- .
- Insbesondere
- fehlt
- Beschwer
- Ehefrau
- noch
- Rechtsschutzbedürfnis
- Rechtsmittelverfahren
- .
- Allerdings
- tritt
- Erledigung
- Hauptsache
- gemäß
- §
- aF
- jetzt
- :
- FamFG
- ebenso
- Rechtskraft
- Gesetzes
- Ausspruchs
- Gericht
- bedarf
- .
- Beschluss
- Gerichts
- angefochtene
- Beschluss
- Antrag
- Erledigterklärung
- zurückweist
- hat
- dementsprechend
- ausschließlich
- deklaratorische
- Wirkung
- vgl.
- Staudinger/Voppel
- Vorbem
- .
- §
- §
- .
- .
- .
- Dennoch
- kann
- Feststellung
- Erledigung
- begehrt
- Rechtsschutzbedürfnis
- entsprechenden
- Ausspruch
- abgesprochen
- werden
- zumindest
- hier
- Eintritt
- Rechtskraft
- Scheidungsausspruchs
- zweifelhaft
- ist
- .
- Frage
- Ehegatte
- geschieden
- verwitwet
- ist
- kann
- erhebliche
- Bedeutung
- zukommen
- etwa
- Versorgung
- überlebenden
- Ehegatten
- .
- begründet
- berechtigtes
- Interesse
- gerichtlichen
- Klarstellung
- OLG
- ;
- FamRZ
- 101
- ;
- aaO
- .
- §
- §
- .
- .
- ;
- 27
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 5
- ;
- aA
- OLG
- FamRZ
- .
- Entsprechend
- kann
- auch
- Zulässigkeit
- Beschwerde
- Erledigung
- betreffenden
- Beschluss
- allein
- Hinweis
- deklaratorischen
- Charakter
- verneint
- werden
- FamRZ
- .
- .
- Sache
- hat
- Rechtsbeschwerde
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- Wesentlichen
- ausgeführt
- Erledigung
- Sinne
- §
- aF
- §
- Abs.
- sei
- eingetreten
- angefochtene
- Urteil
- Scheidungsausspruch
- bereits
- Tod
- Ehemannes
- rechtskräftig
- gewesen
- sei
- .
- Ehefrau
- habe
- Berufung
- Berufungsbegründung
- Maßgabe
- Anträge
- Ausführungen
- Einzelnen
- ausdrücklich
- allein
- Folgesachen
- Versorgungsausgleich
- Hausrat
- beschränkt
- .
- Ablauf
- Berufungsbegründungsfrist
- habe
- Möglichkeit
- mehr
- bestanden
- Rechtsmittel
- erweitern
- .
- sei
- allenfalls
- zulässig
- Gründe
- bereits
- Rechsmittelbegründungsschrift
- ergäben
- hier
- Fall
- sei
- .
- auch
- Ehemann
- Monatsfrist
- §
- Abs.
- Satz
- aF
- Änderung
- Scheidungsausspruchs
- beantragt
- habe
- sei
- Ablauf
- 28
- November
- rechtskräftig
- geworden
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Überprüfung
- Ergebnis
- Stand
- .
- 2
- .
- §
- aF
- ist
- Verfahren
- Ehesache
- Hauptsache
- erledigt
- anzusehen
- Ehegatten
- stirbt
- Urteil
- rechtskräftig
- ist
- .
- aF
- ist
- allerdings
- anzuwenden
- Ehegatte
- Rechtskraft
- Scheidungsausspruchs
- rechtskräftiger
- Entscheidung
- Folgesache
- stirbt
- Senatsbeschluss
- 12
- .
- Oktober
- FamRZ
- 35
- ;
- aaO
- .
- 18
- ;
- vgl.
- nunmehr
- §
- FamFG
- .
- Zutreffend
- geht
- Oberlandesgericht
- Ehemann
- vorliegend
- erst
- Eintritt
- Rechtskraft
- Scheidungsausspruchs
- verstorben
- ist
- Feststellung
- Erledigung
- ausscheidet
- .
- Allerdings
- wird
- Rechtskraft
- Urteils
- rechtzeitige
- Einlegung
- statthaften
- Rechtsmittels
- vgl.
- GmS-OGB
- §
- insgesamt
- gehemmt
- .
- Hemmungswirkung
- erfasst
- zunächst
- auch
- Rechtsmittelführer
- begünstigenden
- Teile
- Entscheidung
- umfasst
- Falle
- Teilanfechtung
- zunächst
- auch
- angefochtenen
- Teile
- .
- Rechtsmittelführer
- begünstigender
- angegriffener
- Teil
- wird
- hier
- vorliegenden
- Fall
- Rechtsmittelverzichts
- abgesehen
- erst
- rechtskräftig
- mehr
- Erweiterung
- Rechtsmittelanträge
- Anschlussrechtsmittel
- einbezogen
- werden
- kann
- Urteile
- 8
- .
- Juni
- 1
- .
- Dezember
- 659
- ;
- MünchKommZPO/Krüger
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- .
- führt
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- bereits
- grundsätzlich
- gegebene
- Möglichkeit
- Rechtsmittel
- vorheriger
- Beschränkung
- auszudehnen
- umfassenden
- Hemmung
- Rechtskraft
- Rechtsmittelführer
- belastenden
- Entscheidungsteile
- .
- Unerheblich
- ist
- Rechtsmittelerweiterung
- zulässig
- wäre
- insbesondere
- Rahmen
- Rechtsmittelbegründung
- bewegen
- würde
- MünchKommZPO/Krüger
- aaO
- .
- f.
- ;
- Stein/Jonas/Schlosser
- 21
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Berufung
- jedoch
- grundsätzlich
- Schluss
- Berufungsverhandlung
- erweitert
- werden
- kann
- Urteil
- 8
- .
- Juni
- ;
- MünchKommZPO/Krüger
- aaO
- .
- 11
- ;
- Anschlussberufung
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- begrenzt
- §
- Abs.
- aF
- jetzt
- :
- FamFG
- Scheidungsverbundurteile
- Möglichkeit
- bisher
- angefochtene
- Familiensachen
- Gegenstand
- Berufungserweiterung
- Anschlussberufung
- machen
- zeitlicher
- Hinsicht
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 11
- November
- .
- Regelung
- verfolgt
- Gesetz
- Zweck
- vorzeitige
- Rechtskraft
- einzelner
- Entscheidungen
- Verbundurteils
- insbesondere
- Scheidungsausspruchs
- unabhängig
- weiteren
- Schicksal
- sonstigen
- Folgesachen
- ermöglichen
- Senatsurteil
- 22
- .
- April
- FamRZ
- .
- Scheidungsausspruch
- wird
- somit
- spätestens
- Ablauf
- Frist
- §
- Abs.
- aF
- rechtskräftig
- zuvor
- angefochten
- wird
- .
- ist
- Scheidung
- vorliegend
- Ablauf
- 28
- November
- rechtskräftig
- geworden
- also
- Tod
- Ehemannes
- .
- zeitlich
- letzte
- Zustellung
- Berufungsbegründung
- erfolgte
- 28
- .
- Oktober
- .
- Monatsfrist
- §
- Abs.
- Satz
- aF
- Anschlussberufung
- eingelegt
- noch
- Berufung
- erweitert
- wurde
- ergibt
- Streitgegenstand
- Berufungsverfahrens
- hier
- allein
- Berufungsbegründung
- enthaltenen
- Berufungsanträgen
- vgl.
- Senatsurteil
- 20
- Juli
- FamRZ
- .
- sind
- dahingehend
- auszulegen
- Ehefrau
- Scheidungsausspruch
- angefochten
- hat
- .
- Auslegung
- Berufungsanträgen
- erkennende
- Senat
- Rechtsbeschwerdegericht
- selbst
- vornehmen
- kann
- ist
- allein
- Wortlaut
- Anträge
- maßgebend
- .
- Vielmehr
- ist
- stets
- Berufungsbegründung
- Auslegung
- Berufungsbegehrens
- heranzuziehen
- .
- Weiter
- sind
- sonstige
- Umstände
- Einzelfalls
- berücksichtigen
- Gericht
- bekannt
- Rechtsmittelgegner
- zugänglich
- sind
- .
- Zweifel
- gilt
- Maßstäben
- Rechtsordnung
- vernünftig
- ist
- recht
- verstandenen
- Interessenlage
- entspricht
- Senatsurteil
- 20
- Juli
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- Urteil
- 26
- .
- Mai
- ZR
- .
- 13
- ;
- Stein/Jonas/Leipold
- 22
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- f.
- jeweils
- allgemein
- Auslegung
- Prozesserklärungen
- .
- Berufungsanträge
- Ehefrau
- sind
- isoliert
- betrachtet
- missverständlich
- formuliert
- .
- beantragt
- Einschränkung
- Endurteil
- Amtsgerichts
- Familiengericht
- aufzuheben
- anderen
- Seite
- konkrete
- Anträge
- nur
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Hausratsverteilung
- stellt
- .
- Auslegung
- Anträge
- Einbeziehung
- Berufungsbegründung
- sonstigen
- Umstände
- ergibt
- indes
- Scheidungsausspruch
- angefochten
- wurde
- .
- Allerdings
- ist
- Auslegung
- berücksichtigen
- Ehefrau
- erster
- Instanz
- Abtrennung
- Scheidungssache
- widersprochen
- Interesse
- gleichzeitigen
- Entscheidung
- Scheidung
- Folgesachen
- betont
- hat
- .
- Begründet
- hat
- Standpunkt
- Hinweis
- befürchtete
- Härten
- Versorgungsausgleich
- drohenden
- Verlust
- Ansprüchen
- Witwenrente
- .
- sind
- jedoch
- Auslegung
- relevanten
- Umstände
- ersichtlich
- Anfechtung
- auch
- Scheidungsausspruchs
- hindeuten
- könnten
- .
- Insbesondere
- ist
- Formulierung
- "
- Verbundurteil
- Berufungsbegründung
- aussagekräftig
- .
- Vielmehr
- ist
- anderen
- Seite
- beachten
- Begründung
- nur
- Ausführungen
- Folgesachen
- finden
- Ehefrau
- Scheidung
- Stellung
- nimmt
- .
- Auch
- hat
- Ehefrau
- Scheidungsantrag
- zurückgenommen
- so
- grundsätzlich
- weiterhin
- vorhandenen
- Scheidungswillen
- auszugehen
- war
- .
- Schließlich
- ist
- berücksichtigen
- auch
- Scheidungsausspruch
- gerichtete
- Berufung
- insoweit
- Begründung
- unzulässig
- gewesen
- wäre
- Rahmen
- interessengerechten
- Auslegung
- Acht
- bleiben
- kann
- .
- Hintergrund
- rechtfertigt
- erstinstanzliche
- Ablehnung
- Abtrennung
- allein
- Auslegung
- dahingehend
- Ehefrau
- Berufung
- auch
- Scheidungsausspruch
- -9-
- angefochten
- hat
- .
- Vielmehr
- ist
- auszugehen
- Ehefrau
- bestehenden
- Interessenkonflikt
- Scheidungswille
- einerseits
- negative
- Auswirkungen
- Scheidung
- andererseits
- zweiter
- Instanz
- Scheidungswillens
- gelöst
- hat
- Ehefrau
- befürchteten
- Härten
- Versorgungsausgleich
- ohnehin
- drohten
- .
- anderes
- Auslegungsergebnis
- folgt
- Ehefrau
- Schriftsatz
- 22
- .
- April
- klargestellt
- hat
- auch
- Scheidungsausspruch
- anfechten
- wollen
- .
- Rahmen
- Auslegung
- befristeter
- Erklärungen
- sind
- nur
- Umstände
- berücksichtigen
- Fristablauf
- Gericht
- bekannt
- Rechtsmittelgegner
- zugänglich
- waren
- .
- Nachträgliche
- Klarstellungen
- sind
- grundsätzlich
- unbeachtlich
- Senatsbeschluss
- 14
- .
- Februar
- FamRZ
- Urteil
- 15
- .
- Dezember
- .
- Entsprechend
- konnte
- Ablauf
- Frist
- §
- Abs.
- aF
- erfolgte
- Klarstellung
- Berücksichtigung
- mehr
- finden
- .
- Zeitpunkt
- war
- Scheidung
- bereits
- rechtskräftig
- geworden
- .
- Wagenitz
- Dose
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Lüdinghausen
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- UF
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