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- BESCHLUSS
- XI
- 4
- .
- März
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 4
- .
- März
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Gegenvorstellung
- Korrespondenzanwalts
- Klägerin
- wird
- Festsetzung
- 27
- .
- Oktober
- Amts
- §
- Abs.
- geändert
- :
- Streitwert
- wird
- bis
- zu
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- festgestellt
- Parteien
- geschlossene
- Darlehensvertrag
- Widerruf
- Klägerin
- beendet
- worden
- ist
- Klägerin
- Beklagten
- Kredit
- nur
- noch
- Zahlung
- €
- schuldet
- .
- Ferner
- hat
- Beklagte
- verurteilt
- Klägerin
- löschungsfähige
- Quittung
- Sicherheit
- Darlehens
- bestellte
- Grundschuld
- €
- Zug
- Zug
- Zahlung
- €
- erteilen
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Nichtzulassungsbeschwerde
- hat
- Beklagte
- zurückgenommen
- .
- 2
- .
- Wert
- Feststellung
- Darlehensvertrag
- Widerruf
- Klägerin
- beendet
- worden
- ist
- richtet
- Hauptforderung
- Klägerin
- gemäß
- §
- .
- beanspruchen
- können
- meint
- .
- Anspruch
- Nutzungsentschädigung
- bleibt
- Betracht
- Senat
- 12
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- .
- Hauptforderung
- Klägerin
- Rückzahlung
- Tilgungsleistungen
- beträgt
- unstreitig
- €
- .
- Wert
- hat
- weitere
- Feststellung
- Betrages
- Klägerin
- Beklagten
- noch
- schuldet
- eigenständigen
- hinausgehenden
- Wert
- .
- Verurteilung
- Bewilligung
- Löschung
- Grundschuld
- hat
- Wert
- €
- .
- Insoweit
- ist
- Nennwert
- Höhe
- Valutierung
- maßgeblich
- .
- geringerer
- Wert
- belasteten
- Grundstücks
- vgl.
- Beschluss
- 24
- .
- Oktober
- juris
- .
- f.
- ist
- festgestellt
- .
- Ellenberger
- Menges
- Dauber
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- KG
- Entscheidung
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