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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 10
- .
- Oktober
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- Recht
- Abschluss
- Verbraucherdarlehensvertrags
- gerichtete
- Willenserklärung
- widerrufen
- findet
- §
- Abs.
- Satz
- Anwendung
- .
- Urteil
- 10
- .
- Oktober
- XI
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 10
- .
- Oktober
- Vizepräsidenten
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 8
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- Oktober
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Nachteil
- Beklagten
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Berufung
- Kläger
- Urteil
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 25
- November
- Fassung
- Beschlusses
- 30
- .
- Dezember
- wird
- auch
- insoweit
- zurückgewiesen
- Rechtsmittel
- Beklagte
- verurteilt
- worden
- ist
- Kläger
- Gesamtgläubiger
- €
- Zinsen
- hieraus
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- 18
- .
- Juni
- zahlen
- .
- übrigen
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Wirksamkeit
- Widerrufs
- Abschluss
- Verbraucherdarlehensvertrags
- gerichteten
- Willenserklärungen
- Kläger
- .
- Kläger
- schlossen
- 26
- .
- Februar
- Finanzierung
- Immobilie
- Darlehensvertrag
- €
- Jahre
- festen
- Nominalzinssatz
- %
- p.a.
- effektiven
- Jahreszins
- %
- .
- Sicherung
- Ansprüche
- Beklagten
- diente
- Grundpfandrecht
- .
- Beklagte
- belehrte
- Kläger
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- Widerrufsrecht
- folgt
- :
- Kläger
- lösten
- Darlehen
- Anfang
- Zahlung
- "
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Höhe
- €
- .
- Schreiben
- 13
- .
- Oktober
- forderten
- Kläger
- Beklagte
- Hinweis
- Ansicht
- fehlerhafte
- Widerrufsbelehrung
- 25
- .
- Oktober
- "
- Vorfälligkeitsentschädigung
- "
- zurückzuzahlen
- .
- lehnte
- Beklagte
- .
- Rechtsanwaltsschreiben
- 25
- .
- Juni
- wiederholten
- Kläger
- Widerruf
- .
- Beklagten
- 18
- .
- Juni
- zugestellte
- Klage
- Rückzahlung
- "
- Vorfälligkeitsentschädigung
- "
- Zinsen
- 26
- .
- Oktober
- hilfsweise
- 19
- Juli
- Erstattung
- vorgerichtlich
- verauslagter
- Anwaltskosten
- Höhe
- €
- Rechtshängigkeitszinsen
- hat
- Landgericht
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Kläger
- hat
- Berufungsgericht
- Zurückweisung
- Rechtsmittels
- Übrigen
- landgerichtliche
- Urteil
- teilweise
- abgeändert
- Beklagte
- verurteilt
- Kläger
- beantragt
- "
- Gesamtgläubiger
- "
- €
- Zinsen
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- 26
- .
- Oktober
- weitere
- €
- Zinsen
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- 18
- .
- Juni
- zahlen
- .
- Beklagten
- Verlauf
- Berufungsverfahrens
- erklärte
- hilfsweise
- Aufrechnung
- eigenen
- Anspruch
- "
- Nutzungsersatz
- "
- hat
- Berufungsgericht
- Urteilsgründen
- beschieden
- Beklagten
- stehe
- hilfsweise
- Aufrechnung
- gestellte
- Anspruch
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- erstrebt
- Beklagte
- Hilfsaufrechnung
- zurückkommt
- vollständige
- Zurückweisung
- klägerischen
- Berufung
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- Urteil
- 7
- .
- Oktober
- juris
- Revisionsverfahren
- Bedeutung
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Parteien
- sei
- Februar
- Verbraucherdarlehensvertrag
- gekommen
- so
- Klägern
- Schreiben
- 13
- .
- Oktober
- ausgeübte
- Recht
- zugestanden
- habe
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichteten
- Willenserklärungen
- widerrufen
- .
- Verwendung
- Wortes
- "
- frühestens
- "
- Beschreibung
- Voraussetzungen
- Anlaufen
- Widerrufsfrist
- habe
- Beklagte
- Kläger
- Bedingungen
- Widerrufs
- undeutlich
- unterrichtet
- .
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- maßgeblichen
- Fassung
- BGB-Informationspflichten-Verordnung
- könne
- Beklagte
- berufen
- Widerrufsbelehrung
- Beklagten
- Muster
- vollständig
- entsprochen
- habe
- .
- Mangels
- ordnungsgemäßer
- Belehrung
- sei
- Widerrufsfrist
- angelaufen
- so
- Kläger
- Widerruf
- noch
- hätten
- erklären
- können
- .
- Parteien
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- Aufhebungsvertrag
- geschlossen
- hätten
- stehe
- Widerruf
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichteten
- Willenserklärungen
- noch
- Anspruch
- Erstattung
- Aufhebungsentgelts
- .
- Kläger
- hätten
- Widerrufsrecht
- rechtsmissbräuchlich
- ausgeübt
- noch
- verwirkt
- .
- Verhalten
- Verbrauchers
- Widerrufsrecht
- Kenntnis
- habe
- lasse
- Schluss
- werde
- zustehenden
- Widerrufsrecht
- Gebrauch
- machen
- .
- Beklagte
- könne
- schutzwürdiges
- Vertrauen
- schon
- Anspruch
- nehmen
- Situation
- selbst
- herbeigeführt
- habe
- ordnungsgemäße
- Widerrufsbelehrung
- erteilt
- habe
- .
- Beklagte
- habe
- Möglichkeit
- Nachbelehrung
- bestanden
- .
- Jedenfalls
- Laufzeit
- Darlehensvertrags
- sei
- zuzumuten
- gewesen
- Möglichkeit
- Gebrauch
- machen
- Mangel
- Widerrufsbelehrung
- Sphäre
- hergerührt
- habe
- gesetzlich
- verpflichtet
- gewesen
- sei
- ordnungsgemäße
- Widerrufsbelehrung
- erteilen
- .
- Anspruch
- Beklagten
- "
- Wertersatz
- Nutzung
- Darlehens
- "
- Beklagte
- hilfsweise
- Aufrechnung
- gestellt
- habe
- bestehe
- .
- Umgekehrt
- stehe
- Klägern
- Anspruch
- Erstattung
- vorgerichtlich
- verauslagter
- Anwaltskosten
- nur
- reduziertem
- Umfang
- .
- Beklagten
- erhobene
- Verjährungseinrede
- gehe
- Leere
- .
- Widerruf
- sei
- unwirksam
- etwa
- Anspruch
- Erteilung
- ordnungsgemäßen
- Widerrufsbelehrung
- verjährt
- sei
- .
- Widerrufsrecht
- entstehe
- Gesetzes
- sei
- Anspruch
- Art
- abhängig
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- revisionsrechtlichen
- Nachprüfung
- Punkten
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- allerdings
- Ausgangspunkt
- richtig
- erkannt
- Klägern
- sei
- gemäß
- §
- Abs.
- zunächst
- Recht
- zugekommen
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichteten
- Willenserklärungen
- Abs.
- hier
- Art
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- §
- §
- Abs.
- Satz
- maßgeblichen
- 1
- .
- August
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- widerrufen
- .
- 2
- .
- Ebenfalls
- zutreffend
- ist
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- Widerrufsfrist
- sei
- Erklärung
- Widerrufs
- 13
- .
- Oktober
- noch
- abgelaufen
- gewesen
- .
- Klägern
- erteilte
- Widerrufsbelehrung
- informierte
- Einschubs
- "
- frühestens
- "
- unzureichend
- deutlich
- Beginn
- Widerrufsfrist
- vgl.
- Senatsurteil
- 12
- Juli
- XI
- .
- .
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- gemäß
- Anlage
- §
- hier
- maßgeblichen
- 1
- .
- September
- 7
- .
- Dezember
- geltenden
- Fassung
- kann
- Beklagte
- Überschrift
- "
- Finanzierte
- Geschäfte
- "
- Gestaltungshinweis
- vollständig
- umgesetzt
- hat
- berufen
- vgl.
- Senatsurteil
- 11
- .
- Oktober
- XI
- .
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- Berufungsgericht
- hat
- richtig
- erkannt
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichteten
- Willenserklärungen
- Kläger
- auch
- noch
- vorzeitiger
- Beendigung
- Darlehensvertrags
- widerrufen
- werden
- konnten
- Senatsurteil
- 11
- .
- Oktober
- aaO
- .
- .
- 3
- .
- Richtig
- ist
- Berufungsgericht
- überdies
- Auffassung
- gelangt
- Widerruf
- sei
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- unwirksam
- .
- -9-
- Widerrufsrecht
- Gestaltungsrecht
- verjährt
- anders
- Rückgewährschuldverhältnis
- resultierenden
- Ansprüche
- Urteil
- 17
- .
- Dezember
- .
- .
- entsteht
- auch
- Verletzung
- Pflicht
- Unternehmers
- ordnungsgemäße
- Widerrufsbelehrung
- erteilen
- Rücksicht
- Fehlerhaftigkeit
- Fehlerfreiheit
- Widerrufsbelehrung
- Gesetzes
- .
- Anspruch
- fehlerfreie
- Belehrung
- anknüpft
- könnte
- auch
- Anspruch
- verjähren
- .
- Abs.
- Satz
- ist
- Widerrufsrecht
- anwendbar
- Urteil
- 9
- .
- August
- .
- .
- ;
- OLG
- Urteil
- 28
- .
- März
- juris
- .
- ;
- OLG
- Urteil
- 3
- November
- .
- 30
- ;
- Protzen
- ;
- Erman/Schmidt-Räntsch
- 15
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- .
- .
- 12
- ;
- aA
- .
- .
- 4
- .
- Revisionsrechtlicher
- Überprüfung
- neueren
- Senatsrechtsprechung
- Senatsurteile
- 12
- Juli
- XI
- .
- XI
- .
- 11
- .
- Oktober
- XI
- .
- f.
- 14
- .
- März
- XI
- .
- stand
- halten
- aber
- Erwägungen
- Berufungsgericht
- Verwirkung
- Widerrufsrechts
- verneint
- hat
- .
- Beklagte
- ausging
- ausgehen
- musste
- Kläger
- hätten
- Widerrufsrecht
- Kenntnis
- schloss
- Rechtsmeinung
- Berufungsgerichts
- Verwirkung
- vgl.
- Urteile
- 27
- .
- Juni
- ZR
- 47
- 16
- .
- März
- .
- 8)
- .
- Gleiches
- gilt
- Umstand
- Beklagte
- "
- Situation
- selbst
- herbeigeführt
- hat
- "
- ordnungsgemäße
- Widerrufsbelehrung
- erteilt
- hat
- .
- Gerade
- beendeten
- Verbraucherdarlehensverträgen
- hier
- kann
- Vertrauen
- Unternehmers
- Unterbleiben
- Widerrufs
- schutzwürdig
- sein
- auch
- erteilte
- Widerrufsbelehrung
- ursprünglich
- gesetzlichen
- Vorschriften
- entsprach
- Folgezeit
- versäumt
- hat
- Verbraucher
- nachzubelehren
- Senatsurteil
- 12
- Juli
- XI
- aaO
- .
- .
- gilt
- besonderem
- Maße
- Beendigung
- Darlehensvertrags
- Wunsch
- Verbrauchers
- zurückgeht
- Senatsurteil
- 11
- .
- Oktober
- aaO
- .
- 30
- ;
- 12
- .
- September
- XI
- n.n.v
- .
- .
- 8)
- .
- 5
- .
- Unzutreffend
- ist
- auch
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Kläger
- seien
- Gesamtgläubiger
- Sinne
- §
- .
- Mitgläubigerschaft
- ist
- Regel
- Gesamtgläubigerschaft
- Ausnahme
- 76
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- gilt
- auch
- Anwendungsbereich
- §
- §
- .
- MünchKommBGB/Gaier
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- aA
- Staudinger/Kaiser
- .
- §
- .
- .
- Zwar
- konnte
- Kläger
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichtete
- Willenserklärung
- gesondert
- widerrufen
- .
- hier
- erklärte
- Widerruf
- Kläger
- auch
- Widerruf
- nur
- Kläger
- dann
- §
- führen
- aber
- Darlehensvertrag
- Verhältnis
- Klägern
- einheitliches
- Rückgewährschuldverhältnis
- umwandelt
- vgl.
- Senatsurteil
- 11
- .
- Oktober
- XI
- .
- .
- Rückgewährschuldverhältnis
- resultiert
- einfache
- Forderungsgemeinschaft
- Kläger
- Mitgläubigern
- §
- macht
- vgl.
- OLG
- Urteil
- 4
- .
- Dezember
- juris
- .
- ;
- aaO
- .
- .
- 6
- .
- Maßgabe
- Erlass
- Berufungsurteils
- ergangenen
- Senatsurteils
- 21
- .
- Februar
- XI
- .
- .
- rechtsfehlerhaft
- sind
- schließlich
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- Beklagte
- habe
- Ablauf
- 25
- .
- Oktober
- Schuldnerverzug
- befunden
- schulde
- Klägern
- Verzugszinsen
- Erstattung
- vorgerichtlich
- verauslagter
- Anwaltskosten
- .
- Anders
- Revisionserwiderung
- vertreten
- waren
- auch
- Kläger
- erklärten
- Widerrufs
- Beklagten
- Rückgewähr
- verpflichtet
- .
- geschuldeten
- Leistungen
- haben
- Beklagten
- Annahmeverzug
- begründenden
- Weise
- angeboten
- .
- Zusammenhang
- hat
- Berufungsgericht
- Klägern
- auch
- unzutreffend
- §
- bereits
- Tage
- Zustellung
- Klageschrift
- 18
- .
- Juni
- Prozesszinsen
- zugesprochen
- .
- Pflicht
- Zinszahlung
- besteht
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- indessen
- erst
- Rechtshängigkeit
- folgenden
- Tag
- Senatsurteil
- 4
- Juli
- XI
- .
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- .
- Berufungsurteil
- unterliegt
- Berufungsgericht
- Nachteil
- Beklagten
- entschieden
- hat
- schon
- rechtsfehlerhaften
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- Verwirkung
- Aufhebung
- §
- Abs.
- .
- Insoweit
- stellt
- auch
- anderen
- Gründen
- richtig
- §
- .
- IV
- .
- Berufungsgericht
- Berufung
- Kläger
- Beklagte
- Erstattung
- vorgerichtlich
- verauslagter
- Anwaltskosten
- verurteilt
- hat
- ist
- Sache
- Endentscheidung
- reif
- §
- Abs.
- Klägern
- rechtlichen
- Gesichtspunkt
- entsprechender
- Anspruch
- zusteht
- Senatsurteil
- 21
- .
- Februar
- XI
- .
- .
- Übrigen
- ist
- Sache
- Berufungsgericht
- Nachteil
- Beklagten
- erkannt
- hat
- Endentscheidung
- reif
- .
- ist
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Berufungsgericht
- wird
- Einwand
- Beklagten
- befassen
- haben
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- Kläger
- habe
- §
- gestanden
- vgl.
- Senatsurteile
- 12
- Juli
- XI
- .
- XI
- .
- 11
- .
- Oktober
- XI
- .
- f.
- 14
- .
- März
- XI
- .
- f.
- ;
- 12
- .
- September
- XI
- n.n.v
- .
- .
- 8)
- .
- Sollte
- Berufungsgericht
- Ergebnis
- kommen
- Darlehensvertrag
- sei
- Rückgewährschuldverhältnis
- umgewandelt
- worden
- wird
- Entscheidung
- Hilfsaufrechnung
- Klarstellung
- aufzuheben
- haben
- vgl.
- Senatsurteil
- 28
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- Sollte
- Berufungsgericht
- Resultat
- gelangen
- Darlehensvertrag
- habe
- Widerrufs
- Kläger
- Rückgewährschuldverhältnis
- umgewandelt
- wird
- oben
- ausgeführt
- berücksichtigen
- haben
- Kläger
- Mitgläubiger
- §
- §
- Abs.
- Satz
- 12
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- Verbindung
- §
- §
- .
- resultierenden
- Ansprüche
- sind
- .
- Sollten
- Kläger
- Antrag
- entsprechend
- anpassen
- wird
- Berufungsgericht
- Verstoß
- §
- Abs.
- insoweit
- nur
- Minus
- Rede
- steht
- vgl.
- Senatsurteil
- 7
- .
- Juni
- XI
- Falle
- Verurteilung
- Beklagten
- Kläger
- "
- Mitgläubiger
- "
- bezeichnen
- haben
- .
- Schließlich
- wird
- Berufungsgericht
- Entscheidung
- geltend
- gemachten
- Zinsanspruch
- Senatsurteil
- 21
- .
- Februar
- XI
- .
- .
- Voraussetzungen
- Verzugs
- Rückgewährschuldners
- beachten
- haben
- .
- Ellenberger
- Menges
- Derstadt
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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