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- BESCHLUSS
- 23
- November
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 23
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 17
- .
- Zivilsenats
- 25
- .
- Juni
- wird
- unzulässig
- verworfen
- Wert
- Beschwer
- €
- übersteigt
- §
- Nr.
- .
- Festsetzung
- Streitwerts
- €
- Berufungsgericht
- ist
- maßgeblich
- §
- Nr.
- nachvollziehbar
- .
- Wert
- Beschwerdegegenstands
- bemißt
- Interesse
- Klägers
- Aufhebung
- Berufungsurteils
- Interesse
- verlangten
- Auskunft
- .
- ist
- Berücksichtigung
- Durchsetzung
- Auskunftsklage
- dient
- §
- schätzen
- .
- Konkrete
- Angaben
- Höhe
- fehlen
- auch
- Begründung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- .
- pauschalen
- Verweis
- entstandene
- Anwaltskosten
- enthält
- Beschwerdebegründung
- auch
- nur
- ansatzweise
- substantiierten
- Vortrag
- Informationsinteresse
- Schaden
- konkreten
- Beeinträchtigung
- Beseitigung
- Auskunft
- dienen
- soll
- .
- Allein
- Anwaltskosten
- läßt
- Beschwer
- über
- €
- herleiten
- .
- nachvollziehbare
- Darlegung
- Klägers
- fehlt
- schätzt
- Senat
- Beschwerdewert
- insgesamt
- €
- vgl.
- Zöller/Herget
- 24
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Stichwort
- :
- Schätzung
- .
- übrigen
- könnte
- Nichtzulassungsbeschwerde
- auch
- Sache
- Erfolg
- haben
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- beträgt
- €
- .
- Ellenberger
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