|
|
- BESCHLUSS
- 26
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 26
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Streithelfer
- Klägerin
- wird
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Prozesskostenhilfe
- Anordnung
- Ratenzahlungen
- bewilligt
- Rechtsanwalt
- beigeordnet
- .
- Beschwerde
- Beklagten
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 17
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 3
- .
- April
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- offensichtlich
- erfordern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Berufungsurteil
- ist
- rechtsfehlerfrei
- .
- wahllosen
- Art
- .
- Abs.
- Art
- .
- Abs.
- GG
- entbehren
- Grundlage
- .
- näheren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Beklagte
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- außergerichtlichen
- Kosten
- Streithelfers
- Klägerin
- §
- Abs.
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- beträgt
- €
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 14.09.2005
- OLG
- Entscheidung
|