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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 13
- Juli
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- BörsG
- F
- :
- F
- :
- F
- :
- Geschäfte
- Anteilen
- Investmentfonds
- ausschließlich
- selbständige
- Optionsscheine
- investieren
- sind
- Börsentermingeschäfte
- .
- Urteil
- 13
- Juli
- XI
- OLG
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 13
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 25
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 25
- .
- Februar
- wird
- Kosten
- Klägerin
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- nimmt
- beklagte
- Bank
- eigenem
- abgetretenem
- Recht
- Ehemannes
- verlustreicher
- Geschäfte
- Anteilen
- luxemburgischen
- Investmentfonds
- Schadensersatz
- Bereicherungsausgleich
- Anspruch
- .
- Zedent
- beauftragte
- Beklagte
- Klägerin
- Girokonto
- Wertpapierdepot
- unterhielten
- 9
- .
- März
- 6
- .
- Mai
- Angabe
- Wertpapierkennnummer
- Klägerin
- Anteile
- folgenden
- :
- Fonds
- erwerben
- .
- Beklagte
- führte
- Aufträge
- Kommissionärin
- schrieb
- erworbenen
- Anteile
- Klägerin
- Zedenten
- gut
- belastete
- Girokonto
- Kaufpreisen
- Höhe
- €
- €
- .
- Fonds
- ist
- Aktiengesellschaft
- luxemburgischen
- Rechts
- "
- anonyme
- "
- Organisationsform
- Investmentgesellschaft
- veränderlichem
- Kapital
- "
- société
- "
- Anteile
- Luxemburger
- Börse
- notiert
- sind
- .
- Geschäftsgegenstand
- ist
- Erzielung
- Anteilinhaber
- Anlagen
- starker
- Hebelwirkung
- europäischen
- Aktienmärkten
- europäischer
- Aktienoptionsscheine
- .
- starken
- Kursverfall
- Anteile
- macht
- Klägerin
- geltend
- Beklagte
- habe
- Beratungspflichten
- verletzt
- .
- Erwerb
- Anteile
- sei
- unverbindlich
- Ehemann
- börsentermingeschäftsfähig
- seien
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- Zahlung
- 23.998,45
- €
- Zinsen
- Zug
- Zug
- Übertragung
- Anteile
- Feststellung
- Beklagte
- Annahme
- Anteile
- Verzug
- ist
- Teil
- Zinsen
- stattgegeben
- .
- Berufungsgericht
- hat
- abgewiesen
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- erstrebt
- Klägerin
- Wiederherstellung
- landgerichtlichen
- Urteils
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- unbegründet
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Klägerin
- stehe
- Schadensersatzanspruch
- Beklagte
- .
- habe
- Aufklärungspflicht
- gehabt
- Zedent
- Aufträge
- Erwerb
- Anteile
- gezielt
- erteilt
- habe
- ersichtlich
- gewesen
- sei
- Klägerin
- gleichwohl
- aufklärungsbzw
- .
- beratungsbedürftig
- gewesen
- seien
- .
- Beklagte
- habe
- auch
- Pflichten
- Rahmenvertrag
- verletzt
- .
- gebe
- Hinweis
- Zedent
- Auftragserteilung
- besonderen
- Kenntnisse
- Beklagten
- Sinne
- Anlageberatung
- habe
- Anspruch
- nehmen
- wollen
- .
- Beklagte
- sei
- verpflichtet
- gewesen
- Kaufaufträge
- hinterfragen
- Auftraggebern
- passende
- wirtschaftliche
- Sinnhaftigkeit
- überprüfen
- .
- Bereicherungsanspruch
- §
- Abs.
- bestehe
- Erwerb
- Anteile
- Börsentermingeschäft
- gemäß
- BörsG
- .
- unverbindlich
- sei
- .
- Preis
- Erwerb
- Anteile
- sofort
- begleichen
- gewesen
- sei
- fehle
- schon
- Erfordernis
- hinausgeschobenen
- Erfüllungszeitpunkts
- .
- Auch
- Risiko
- Hebelwirkung
- Gefahr
- Totalverlustes
- bloßen
- Zeitablauf
- hätten
- bestanden
- .
- Börsentermingeschäften
- verbundenen
- Risiken
- Anlagestrategie
- Fonds
- mittelbar
- Wert
- Anteile
- ausgewirkt
- hätten
- erlaube
- Erwerb
- Anteile
- wirtschaftlicher
- Ähnlichkeit
- Börsentermingeschäft
- gleichzustellen
- .
- Alt
- .
- BörsG
- .
- sei
- Investmentfonds
- Form
- juristischer
- Personen
- anwendbar
- .
- Schutzzweck
- Vorschrift
- ziele
- Vereinigungen
- Börsentermingeschäften
- verbundenen
- Risiken
- unmittelbare
- Auswirkungen
- Mitglieder
- Vereinigung
- haben
- könnten
- .
- sei
- juristischen
- Personen
- anders
- Personengesellschaften
- Fall
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Überprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Schadensersatzansprüche
- rechtsfehlerfrei
- verneint
- .
- Vor-)Vertragliche
- Beratungspflichten
- bestehen
- allgemeinen
- Kunde
- gezielten
- Auftrag
- Erwerb
- bestimmter
- Optionsscheine
- Kreditinstitut
- herantritt
- Senat
- f.
- ;
- .
- Umständen
- ist
- Erteilung
- weiterer
- Informationen
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- WpHG
- erforderlich
- Senat
- .
- gilt
- Kunde
- hier
- eigener
- Initiative
- Empfehlung
- Beklagten
- Anteile
- Investmentfonds
- ordert
- Anlagen
- Optionsscheinen
- tätigt
- .
- gilt
- besonders
- Kunde
- hier
- erklärt
- Fonds
- Kapital
- Optionsscheinen
- anlege
- Sicherheit
- höchsten
- Risikoklasse
- einzuordnen
- sei
- .
- Äußerungen
- Zedenten
- hatte
- Beklagte
- Grund
- Annahme
- habe
- Risiko
- gewünschten
- Kapitalanlage
- richtig
- erkannt
- bedürfe
- warnenden
- Hinweises
- .
- Beklagte
- war
- auch
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- AuslInvestmG
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Investmentmodernisierungsgesetzes
- 15
- .
- Dezember
- .
- S.
- 1
- .
- Januar
- Kraft
- gewesen
- ist
- verpflichtet
- Zedenten
- Vertragsschluß
- Verkaufsprospekt
- weitere
- Unterlagen
- Fonds
- auszuhändigen
- .
- Pflicht
- trifft
- inländische
- Kreditinstitute
- nur
- selbst
- Investmentanteile
- öffentlich
- angeboten
- öffentlich
- geworben
- haben
- .
- RegE
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- ist
- vorgetragen
- .
- hat
- Zedent
- Berufungsgericht
- Bezug
- genommenen
- Revision
- angegriffenen
- Feststellungen
- Landgerichts
- ausdrücklich
- Aushändigung
- Übersendung
- Verkaufsunterlagen
- verzichtet
- .
- 2
- .
- Auch
- Begründung
- Berufungsgericht
- Bereicherungsanspruch
- §
- Abs.
- Satz
- Alt
- .
- verneint
- hat
- ist
- rechtlich
- beanstanden
- .
- Erwerb
- Anteile
- ist
- gemäß
- BörsG
- .
- unverbindliches
- Börsentermingeschäft
- .
- Börsentermingeschäfte
- sind
- standardisierte
- Verträge
- Seiten
- erst
- späteren
- Zeitpunkt
- Ende
- Laufzeit
- erfüllen
- sind
- Bezug
- Terminmarkt
- haben
- 320
- ;
- Senat
- ;
- ;
- 301
- ;
- .
- besondere
- Gefährlichkeit
- Geschäfte
- börsentermingeschäftsfähige
- Anleger
- §
- §
- .
- BörsG
- .
- geschützt
- werden
- sollten
- besteht
- anders
- Kassageschäfte
- Anleger
- sofort
- Barvermögen
- Kreditbetrag
- einsetzen
- muß
- vgl.
- hinausgeschobenen
- Erfüllungszeitpunkt
- Spekulation
- günstige
- ungewisse
- Entwicklung
- Marktpreises
- Zukunft
- verleiten
- Auflösung
- Terminengagements
- Einsatz
- eigenen
- Vermögens
- Aufnahme
- förmlichen
- Kredits
- gewinnbringendes
- Glattstellungsgeschäft
- ermöglichen
- soll
- Senat
- ;
- .
- Typischerweise
- sind
- Börsentermingeschäften
- Risiken
- Hebelwirkung
- Senat
- 1
- Totalverlustes
- angelegten
- Kapitals
- Senat
- Gefahr
- planwidrig
- zusätzliche
- Mittel
- einsetzen
- müssen
- verbunden
- .
- Grundsätzen
- ist
- Erwerb
- Anteile
- Fonds
- Börsentermingeschäft
- .
- Erwerb
- erfolgt
- Vertrag
- Seiten
- späteren
- hinausgeschobenen
- Zeitpunkt
- sofort
- Kassageschäfte
- üblichen
- Frist
- Tagen
- erfüllen
- ist
- .
- Fonds
- Form
- "
- société
- "
- Aktiengesellschaft
- luxemburgischen
- Rechts
- organisiert
- ist
- wird
- Anleger
- Erwerb
- Anteile
- Aktionär
- .
- Gesellschaftskapital
- entspricht
- Nettofondsvermögen
- Baur
- Assmann/Schütze
- Handbuch
- Kapitalanlagerechts
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Kauf
- börsennotierten
- Anteile
- gleicht
- somit
- Erwerb
- Aktien
- unzweifelhaft
- Börsentermingeschäft
- ist
- Senat
- .
- hinausgeschobenen
- Erfüllungszeitpunkts
- fehlt
- Erwerb
- Anteile
- Termingeschäfte
- spezifische
- Gefährlichkeit
- Qualifizierung
- Börsentermingeschäft
- wesentliche
- Schutzbedürfnis
- Anlegers
- vgl.
- Senat
- Beschluß
- 9
- .
- Dezember
- XI
- .
- wird
- verleitet
- verhältnismäßig
- geringem
- Einsatz
- eigenen
- Vermögens
- Aufnahme
- förmlichen
- Kredits
- Gewinn
- spekulieren
- muß
- sofort
- Vertragsschluß
- vollen
- Kaufpreis
- Anteile
- bezahlen
- .
- ist
- Verlustrisiko
- begrenzt
- .
- Gefahr
- planwidrig
- zusätzliche
- Mittel
- einsetzen
- müssen
- besteht
- .
- Erwerb
- Anteile
- hat
- auch
- Termingeschäfte
- spezifische
- Hebelwirkung
- .
- Erwerber
- erlangt
- Möglichkeit
- verhältnismäßig
- geringem
- Geldeinsatz
- weit
- überproportional
- Wertentwicklung
- Basiswertes
- Direkterwerb
- Vielfaches
- Einsatzes
- aufwenden
- müßte
- teilzunehmen
- vgl.
- Senat
- .
- Hebelwirkung
- haben
- lediglich
- Fonds
- getätigten
- Optionsscheingeschäfte
- .
- trifft
- unmittelbar
- nur
- Form
- Aktiengesellschaft
- betriebenen
- Fonds
- .
- Anteilinhaber
- profitieren
- leiden
- lediglich
- mittelbar
- fondsimmanenten
- Diversifizierungseffekt
- bedingt
- abgemildert
- .
- Erwerb
- Anteile
- begründet
- auch
- Gefahr
- Totalverlustes
- Termingeschäfte
- typischen
- Maße
- .
- Termingeschäfte
- können
- begrenzten
- Laufzeit
- Totalverlust
- führen
- Senat
- .
- Zedenten
- erworbenen
- Anteile
- hingegen
- sind
- Laufzeit
- begrenzt
- können
- -9-
- bloßen
- Zeitablauf
- verfallen
- .
- Erwerb
- Anteile
- entspricht
- vielmehr
- dargelegt
- Direkterwerb
- Aktien
- .
- hierbei
- bestehende
- Risiko
- Totalverlustes
- Insolvenz
- Aktiengesellschaft
- reicht
- Qualifizierung
- Börsentermingeschäft
- .
- Fonds
- getätigten
- Optionsscheingeschäfte
- Gefahr
- Totalverlustes
- jeweils
- investierten
- Kapitals
- verbunden
- sind
- Insolvenzrisiko
- Fonds
- selbst
- erhöhen
- können
- rechtfertigt
- andere
- Beurteilung
- .
- Börsentermingeschäfte
- werden
- nur
- Investmentgesellschaften
- Geschäftsbetrieb
- Abschluß
- Geschäfte
- gerichtet
- ist
- auch
- Aktiengesellschaften
- anderen
- Geschäftsgegenständen
- getätigt
- .
- Geschäfte
- begründete
- erhöhte
- Insolvenzrisiko
- macht
- Erwerb
- Anteilen
- Aktien
- ebensowenig
- Börsentermingeschäft
- andere
- riskante
- Geschäftstätigkeiten
- sonstige
- Insolvenzrisiko
- steigernde
- Umstände
- .
- Erwerb
- Anteile
- Fonds
- somit
- einziges
- Merkmal
- Börsentermingeschäfts
- aufweist
- reicht
- auch
- Erwerb
- verfolgte
- wirtschaftliche
- Zweck
- nämlich
- Spekulationsabsicht
- Qualifizierung
- Börsentermingeschäft
- .
- wirtschaftliche
- Zweck
- hat
- zwar
- Qualifizierung
- maßgebliche
- Bedeutung
- Senat
- 206
- ;
- 1
- 7
- ;
- .
- ist
- aber
- Spekulationsgeschäft
- Börsentermingeschäft
- .
- Insbesondere
- Direkterwerb
- Aktien
- verbundene
- Kursspekulation
- reicht
- .
- §
- BörsG
- .
- ist
- auch
- gemäß
- §
- Alt
- .
- BörsG
- .
- Erwerb
- Anteile
- Fonds
- anwendbar
- .
- BörsG
- .
- soll
- verhindern
- börsentermingeschäftsfähige
- Personen
- Umgehung
- §
- §
- .
- .
- Risiken
- Börsentermingeschäften
- belastet
- werden
- :
- Steuer
- Bankrecht
- .
- 7/291
- ;
- Assmann/Schütze
- Handbuch
- Kapitalanlagerechts
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Entsprechend
- Regelungszweck
- ist
- §
- Alt
- .
- BörsG
- .
- allgemeiner
- Meinung
- juristische
- Personen
- anwendbar
- Schwark
- BörsG
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- ;
- .
- ;
- Irmen
- :
- Wertpapierhandelsgesetz
- Börsengesetz
- §
- BörsG
- .
- ;
- vgl.
- auch
- Assmann/Schütze
- Handbuch
- Kapitalanlagerechts
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Kienle
- :
- Bankrechts-Handbuch
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Börsentermingeschäften
- juristischer
- Personen
- werden
- allein
- Anteilseigner
- berechtigt
- verpflichtet
- .
- Revision
- macht
- Erfolg
- geltend
- Risiken
- Investmentgesellschaften
- abgeschlossenen
- Börsentermingeschäfte
- schlügen
- unmittelbar
- Sondervermögen
- Wert
- bestehenden
- Anteile
- .
- Fonds
- Aktiengesellschaft
- luxemburgischen
- Rechts
- Organisationsform
- Wertpapier-Investmentgesellschaft
- veränderlichem
- Kapital
- ist
- Gesellschaftskapital
- Nettofondsvermögen
- entspricht
- besteht
- ebenso
- Investmentaktiengesellschaften
- veränderlichem
- Kapital
- Sinne
- §
- §
- .
- 1
- .
- Januar
- Kraft
- getretenen
- Investmentgesetzes
- vgl.
- 123
- ;
- Lang
- Investmentaktiengesellschaften
- Sinne
- §
- §
- .
- 1
- .
- Januar
- Kraft
- getretenen
- .
- RegE
- 3
- .
- Drucks
- .
- S.
- f.
- ;
- Baur
- :
- .
- Sondervermögen
- Baur
- Investmentgesetze
- 2
- .
- Aufl
- .
- Einl
- .
- Rdn
- .
- ;
- vgl.
- auch
- Berger/Steck
- Fn
- .
- .
- Anleger
- Investmentaktiengesellschaften
- Sondervermögen
- beteiligt
- haben
- sind
- schlechter
- gestellt
- Inhaber
- Anteilen
- Sondervermögen
- verwaltenden
- Kapitalanlagegesellschaft
- Sinne
- §
- .
- Anteilinhabern
- Kapitalanlagegesellschaft
- ist
- zwar
- Dienstvertrag
- Geschäftsbesorgungscharakter
- Köndgen
- :
- Bankrechts-Handbuch
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- gekommen
- .
- Vertrag
- ist
- aber
- selbst
- Auftrag
- Anlage
- Sondervermögens
- Optionsscheinen
- umfaßt
- §
- Alt
- .
- BörsG
- .
- direkt
- noch
- entsprechend
- anwendbar
- Kapitalanlagegesellschaft
- Verwaltung
- Sondervermögens
- Ansprüche
- Anteilinhaber
- Auftraggeber
- erwachsen
- können
- .
- Haftung
- Kapitalanlagegesellschaft
- ist
- nämlich
- gemäß
- §
- Abs.
- jetzt
- :
- Abs.
- Investmentgesetzes
- ausgeschlossen
- .
- Senatsurteil
- 29
- .
- März
- XI
- §
- BörsG
- .
- Aufträgen
- Abschluß
- Börsentermingeschäften
- eigenen
- Namen
- Rechnung
- Auftraggebers
- eingreift
- vermag
- Klägerin
- Rechtsstandpunkt
- herzuleiten
- .
- Beteiligung
- Kapitalanlagegesellschaft
- Sondervermögen
- Börsentermingeschäfte
- abschließt
- war
- vielmehr
- schon
- Aufhebung
- §
- §
- .
- .
- 1
- Juli
- 4
- .
- Finanzmarktförderungsgesetz
- 21
- .
- Juni
- .
- auch
- termingeschäftsfähigen
- Anlegern
- verbindlich
- anzusehen
- vgl.
- Baur
- Investmentgesetze
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 8)
- .
- .
- Revision
- war
- unbegründet
- zurückzuweisen
- .
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