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- BESCHLUSS
- 26
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 26
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- .
- Gegenstandswert
- Revisionsverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Kosten
- Berufungsverfahrens
- tragen
- Kläger
- Drittel
- Beklagte
- Drittel
- .
- Wert
- Berufungsverfahrens
- wird
- Abänderung
- zweitinstanzlichen
- Wertfestsetzung
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- Klage
- teilweise
- zurückgenommen
- hat
- war
- Antrag
- Beklagten
- Kosten
- entscheiden
- Kostenentscheidung
- gegenwärtigen
- Verfahrensstadium
- ergehen
- kann
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- .
- ist
- Kosten
- Rechtsmittelzüge
- Fall
- .
- haben
- allein
- Rahmen
- Stufenklage
- geltend
- gemachten
- Auskunftsanspruch
- Gegenstand
- Umfang
- Teilrücknahme
- Klage
- abschließend
- feststeht
- .
- Rücknahme
- Klage
- Umfang
- zugelassenen
- Revision
- fallen
- Kläger
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Last
- .
- Senat
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Beklagten
- zurückgewiesen
- hat
- ist
- diesbezüglichen
- Beschluss
- 29
- .
- Juni
- bereits
- Lasten
- Beklagten
- Kosten
- Verfahrens
- entschieden
- worden
- kostenrechtlichen
- Konsequenzen
- Teilzurückweisung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- vgl.
- Beschluss
- 11
- .
- Dezember
- .
- Klagerücknahme
- wirkt
- Berufungsverfahren
- ergangene
- Kostenentscheidung
- führt
- Belastung
- Klägers
- Dritteln
- Beklagten
- Drittel
- Kosten
- zweitinstanzlichen
- Verfahrens
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- .
- Meier-Beck
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 26.03.2009
- I-2
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