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- BESCHLUSS
- 27
- .
- Oktober
- Patentnichtigkeitsverfahren
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 27
- .
- Oktober
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Herrn
- Patentanwalt
- Ei
- .
- wird
- Einsicht
- Akten
- rens
- ZR
- gewährt
- .
- Gründe
- :
- Patentanwalt
- hat
- Nennung
- Auftraggebers
- Einsicht
- Akten
- Nichtigkeitsverfahrens
- begehrt
- Einlegung
- Berufung
- beschließenden
- Senat
- befinden
- .
- Klägerin
- hat
- Antrag
- Bedenken
- erhoben
- ;
- Beklagte
- hat
- angemerkt
- Antragsteller
- möge
- aufgefordert
- werden
- Auftraggeber
- nennen
- Patentinhaber
- prüfen
- könne
- Akteneinsicht
- entgegenstehendes
- schutzwürdiges
- Interesse
- habe
- .
- II
- .
- Akteneinsichtsantrag
- ist
- stattzugeben
- .
- §
- Abs.
- PatG
- gilt
- Akteneinsicht
- Parteien
- Nichtigkeitsverfahrens
- Regelung
- §
- PatG
- entsprechend
- Recht
- Einsicht
- Akten
- Patentamts
- betrifft
- .
- ist
- Einsicht
- Akten
- lediglich
- förmlichen
- Antrag
- jedoch
- auch
- Darlegung
- berechtigten
- Interesses
- abhängig
- .
- hat
- Senat
- bereits
- Jahr
- entschieden
- Beschluss
- 17
- .
- Oktober
- hat
- ständiger
- Rechtsprechung
- festgehalten
- zuletzt
- 27
- .
- Mai
- .
- ist
- Antragsteller
- Einsicht
- Akten
- Nichtigkeitsverfahrens
- gewähren
- .
- schutzwürdiges
- Gegeninteresse
- hat
- Beklagte
- dargelegt
- .
- hat
- nur
- pauschal
- bezogen
- Kenntnis
- Antragsteller
- vertretenen
- Partei
- beurteilen
- könne
- Sicht
- Gründe
- Gewährung
- Akteneinsicht
- entgegenstünden
- .
- genügt
- Darlegung
- Gegeninteresses
- auch
- Hintergrund
- Darlegungen
- näherer
- Ausführungen
- Antragsteller
- notwendig
- pauschal
- bleiben
- müssen
- .
- Keukenschrijver
- Vorinstanz
- :
- Bundespatentgericht
- Entscheidung
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