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- BESCHLUSS
- 8
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 8
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Urteil
- 21
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 19
- .
- Mai
- wird
- stattgegeben
- .
- Urteil
- 21
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 19
- .
- Mai
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Berufung
- Klägerin
- Höhe
- 194.613,98
- €
- Zinsen
- zurückgewiesen
- worden
- ist
- .
- Sache
- wird
- insoweit
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Gegenstandswert
- :
- 194.613,98
- €
- Gründe
- :
- Berufungsurteil
- beruht
- Klägerin
- lassungsbeschwerde
- angegriffen
- wird
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Berufungsantrag
- Berufungsbegründung
- Klägerin
- ergibt
- eindeutig
- Berufungsrechtszug
- Zahlungsanspruch
- geltend
- macht
- 30
- November
- Beklagten
- gezahlte
- Betrag
- nur
- einmal
- Abzug
- kommt
- .
- Zahlungsanspruch
- ist
- Berufungsantrag
- €
- abzüglich
- bereits
- geleisteten
- 194.613,98
- €
- angegeben
- ;
- Ende
- Berufungsbegründung
- wird
- inhaltlich
- übereinstimmend
- bereits
- vorgenommenem
- Abzug
- gezahlten
- Betrages
- noch
- geltend
- gemachte
- Anspruch
- 926.814,70
- €
- beziffert
- .
- war
- Berufungsbegehren
- Sache
- nach
- auch
- insoweit
- Korrektur
- Urteils
- Landgerichts
- gerichtet
- Tenor
- nochmaligen
- Abzug
- 380.631,88
- DM
- 194.613,98
- €
- aussprach
- Abzug
- Betrages
- Seite
- Entscheidungsgründe
- bereits
- Ermittlung
- Verurteilungsbetrages
- vorgenommen
- worden
- war
- .
- deutlich
- erkennbare
- Widerspruch
- Tenor
- Entscheidungsgründen
- landgerichtlichen
- Urteils
- stellt
- offenbare
- Unrichtigkeit
- Sinne
- §
- Abs.
- jederzeit
- Amts
- berichtigen
- war
- zwar
- auch
- Rechtsmittelinstanz
- .
- war
- weitergehende
- schriftsätzliche
- Auseinandersetzung
- Klägerin
- Rechnungsfehler
- Landgerichts
- erforderlich
- .
- Berufungsgericht
- Sachlage
- Berufungsbegehren
- Klägerin
- genannten
- 194.613,98
- €
- betraf
- unberücksichtigt
- gelassen
- hat
- verfahrensfehlerhaft
- eingeschränkten
- Gegenstand
- Berufung
- ausging
- so
- legt
- bereits
- Verletzung
- rechtlichen
- Gehörs
- Klägerin
- .
- Selbst
- aber
- Berufungsgericht
- Standpunkt
- noch
- ausdrückliche
- Klärung
- Umfangs
- Berufungsbegehrens
- Klägerin
- erforderlich
- hielt
- musste
- Erteilung
- entsprechenden
- Gelegenheit
- Vortrag
- geben
- .
- Berufungsgericht
- einerseits
- prozessualen
- Pflichten
- nachgekommen
- ist
- andererseits
- Tage
- Schluss
- mündlichen
- Verhandlung
- eingegangenen
- Schriftsatz
- Klägerin
- 9
- .
- Mai
- berücksichtigt
- sondere
- Verhandlung
- Korrektur
- zuvor
- unterlaufenen
- Verfahrensfehlers
- wieder
- eröffnet
- hat
- so
- stellt
- jedenfalls
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Schriftsatz
- hat
- Klägerin
- Abrechnungsfehler
- Landgerichts
- ohnehin
- bereits
- Amts
- berücksichtigen
- gewesen
- wäre
- ausdrücklichen
- Gegenstand
- Vortrags
- gemacht
- nochmals
- Umfang
- Berufungsbegehrens
- klargestellt
- .
- Berufungsurteil
- war
- angefochtenen
- Umfang
- gemäß
- §
- Abs.
- aufzuheben
- Sache
- zurückzuverweisen
- .
- Kuffer
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- KG
- Entscheidung
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